Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 24.10.2008 - 3 Sa 23/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 12.02.2008 - 25 Ca 278/07
- LAG Hamburg, 24.10.2008 - 3 Sa 23/08
- BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 1022/08
Wird zitiert von ...
- BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 1022/08
Weitergeltung tariflicher Regelungen nach Betriebsübergang
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. Oktober 2008 - 3 Sa 23/08 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
| LAG Thüringen, 19.02.2009 - 3 Sa 23/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
BGB § 613 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1 S. 1
Betriebsübergang bei eigenwirtschaftlicher Nutzung der Erwerber durch Besitzdiener
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betriebsübergang bei eigenwirtschaftlicher Nutzung der Erwerber durch Besitzdiener
Verfahrensgang
- ArbG Nordhausen, 28.09.2007 - 4 Ca 2039/06
- LAG Thüringen, 19.02.2009 - 3 Sa 23/08
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 2/07
Betriebsübergang in der Insolvenz - Nutzungsvereinbarung als Rechtsgeschäft
Auszug aus LAG Thüringen, 19.02.2009 - 3 Sa 23/08
Ein solcher setzte voraus, dass der Erwerber den Betrieb tatsächlich in eigenem Namen weiterführt, die bloße Möglichkeit zur Weiterführung genügt nicht (BAG 31.01.2008 - 8 AZR 2/07 - juris;, mwN).Verantwortlich ist die Person, die den Betrieb im eigenen Namen führt und nicht nur der Belegschaft gegenüber sondern auch nach außen als Betriebsinhaber auftritt (BAG 31.01.2008 - 8 AZR 2/07 - aaO).
Ob der Betriebserwerber selbst einen Schlüssel hat, ist unter diesen Voraussetzungen ohne Belang (BAG 31.01.2008 - 8 AZR 2/07 - aaO; 15.12.2005 - 8 AZR 202/05 - juris).
Ob und wann ein Betriebsübergang stattgefunden hat, wird nach tatsächlichen Umständen beurteilt und unterliegt nicht der Disposition des Verkäufers oder Erwerbers (BAG 1, 01.2008 - 8 AZR 2/07 - aaO, mwN).
Dieser bleibt nicht in der Schwebe, wenn die tatsächliche Nutzung vorher erfolgt (BAG 31.02.2008 - 8 AZR 2/07 - aaO;… 15.12.2005 - 8 AZR 202/05 - aaO).
In seiner Entscheidung vom 31.01.2008 (- 8 AZR 2/07 - aaO) hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass selbst wenn der bisherige Inhaber die Betriebsmittel wieder in Besitz nimmt, den Betrieb aber sodann stilllegt, kein weiterer Betriebsübergang zurück auf den vormaligen Inhaber vorliegt.
- BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 201/07
Betriebsübergang - Kündigungstermin - Wiedereinstellungsanspruch
Auszug aus LAG Thüringen, 19.02.2009 - 3 Sa 23/08
Zu diesen Tatsachen zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebes, der Übergang materieller Betriebsmittel, wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und die Lieferantenbeziehungen sowie die Dauer einer eventuellen Unterbrechung der Betriebstätigkeit (BAG 21.08.2008 - 8 AZR 201/07 - juris).Dabei kann die Übernahme des bisherigen Hotelnamens einen Anhaltspunkt dafür darstellen, dass die Marktstellung des bisherigen Betriebsinhabers genutzt werden soll (BAG 21.08.2008 - 8 AZR 201/07 - aaO; 16.02.2006 - 8 AZR 204/05 - juris).
Die Übernahme von Personal spielt nur eine untergeordnete Rolle (BAG 02.08.2008 - 8 AZR 201/07 - aaO).
Der bisherige Inhaber muss seine wirtschaftliche Betätigung in dem Betrieb oder Betriebsteil einstellen (BAG 21.08.2008 - 8 AZR 201/07 aaO; 21.02.2008 - 8 AZR 77/07 - juris).
Einer besonderen Übertragung einer irgendwie gearteten Leitungsmacht bedarf es wegen des Merkmals der Fortführung des Betriebes nicht (BAG 21.08.2008 - 8 AZR 201/07 - aaO).
Für sie spricht der Schutzzweck der Norm, denn dieser besteht in erster Linie darin, die bestehenden Arbeitsplätze zu schützen (BAG 21.08.2008 - 8 AZR 201/07 - aaO).
- BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05
Voraussetzungen eines Betriebsübergangs
Auszug aus LAG Thüringen, 19.02.2009 - 3 Sa 23/08
Ob der Betriebserwerber selbst einen Schlüssel hat, ist unter diesen Voraussetzungen ohne Belang (…BAG 31.01.2008 - 8 AZR 2/07 - aaO; 15.12.2005 - 8 AZR 202/05 - juris).Dieser bleibt nicht in der Schwebe, wenn die tatsächliche Nutzung vorher erfolgt (…BAG 31.02.2008 - 8 AZR 2/07 - aaO; 15.12.2005 - 8 AZR 202/05 - aaO).
- BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 197/94
Betriebsübergang bei Rückgabe des verpachteten Betriebes
Auszug aus LAG Thüringen, 19.02.2009 - 3 Sa 23/08
Entscheidend ist, ob die Veräußerung einzelner bzw. einer Summe von Wirtschaftsgütern vorliegt oder die des Betriebes (BAG 27.04.1995 - 8 AZR 197/94 - juris).Ebenso unwesentlich sind die ohne besonderen Aufwand zu beschaffenden sonstigen Voraussetzungen für den Betrieb einer Gaststätte, etwa Lieferantenverträge und die Gewerbeanmeldung (BAG 27.04.1995 - 8 AZR 197/94 - aaO).
- BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06
Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof
Auszug aus LAG Thüringen, 19.02.2009 - 3 Sa 23/08
Dabei ist es ausreichend, wenn der Übergang von dem alten auf den neuen Inhaber rechtsgeschäftlich durch eine Nutzungsvereinbarung veranlasst ist, die darauf gerichtet ist, eine funktionsfähige betriebliche Einheit zu übernehmen (BAG 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 - juris). - BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 77/07
Zeitpunkt eines Betriebsübergangs
Auszug aus LAG Thüringen, 19.02.2009 - 3 Sa 23/08
Der bisherige Inhaber muss seine wirtschaftliche Betätigung in dem Betrieb oder Betriebsteil einstellen (…BAG 21.08.2008 - 8 AZR 201/07 aaO; 21.02.2008 - 8 AZR 77/07 - juris). - BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 204/05
Übergang eines Handwerksbetriebs - Teilbetrieb
Auszug aus LAG Thüringen, 19.02.2009 - 3 Sa 23/08
Dabei kann die Übernahme des bisherigen Hotelnamens einen Anhaltspunkt dafür darstellen, dass die Marktstellung des bisherigen Betriebsinhabers genutzt werden soll (…BAG 21.08.2008 - 8 AZR 201/07 - aaO; 16.02.2006 - 8 AZR 204/05 - juris).
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