Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 08.06.2005 - 3 Sa 30/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- LAG Schleswig-Holstein
Schwerbehindert, Schadensersatzanspruch, Nichtbeschäftigung, Fürsorgepflicht, Feststellungspflicht, behindertengerechter Arbeitsplatz, Darlegungslast
- Judicialis
BGB § 276; ; BGB § 280; ; BGB § 823 Abs. 2; ; SBG IX § 81 Abs. 4 Satz 1; ; SBG IX § 81 Abs. 4 Satz 2; ; SBG IX § 81 Abs. 4 Satz 3; ; SBG IX § 81 Abs. 4 Ziff. 1; ; SBG IX § 81 Abs. 3 Satz 1
- IWW
BGB § 276 BGB § 280 BGB § 823 Abs. 2 SBG IX § 81 Abs. 4 Satz 1 SBG IX § 81 Abs. 4 Satz 2 SBG IX § 81 Abs. 4 Satz 3 SBG IX § 81 Abs. 4 Ziff. 1 SBG IX § 81 Abs. 3 Satz 1
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung - Handlungspflichten des Arbeitgebers - Nichtbeschäftigung und Schadensersatz
- ra.de
- schwbv.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht des Arbeitgebers zur Feststellung verbliebener Einsatzmöglichkeiten eines schwerbehinderten Menschen - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers - Schadenseratzanspruch bei unterbliebener Feststellungs- und Erkundigungspflicht
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung: Schadensersatz bei Nichtbeschäftigung? ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzung für einen Annahmeverzug des Arbeitgebers; Schuldhafte Versäumnis der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber; Schadensersatzanspruch wegen positiver Forderungsverletzung; Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bezüglich ...
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 28.10.2004 - 2 Ca 318 e/04
- LAG Schleswig-Holstein, 08.06.2005 - 3 Sa 30/05
Papierfundstellen
- NZA-RR 2005, 510
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01
Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.06.2005 - 3 Sa 30/05
Daneben konkretisiert die Norm die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber den schwerbehinderten Menschen (BAG v. 03.12.2002 - 9 AZR 462/01 - m.w.N - zit. nach Juris).Dazu gehört es auch, die dem schwerbehinderten Menschen verbliebenen körperlichen und geistigen Fähigkeiten festzustellen (BAG v. 03.12.2002 - 9 AZR 462/01- zitiert nach Juris).
Die nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Ziff. 1 SGB IX geschuldete besondere Fürsorge verpflichtet den Arbeitgeber, seine Erkenntnismöglichkeiten zu nutzen und insbesondere auch mit den schwerbehinderten Menschen dessen Einsatzmöglichkeiten konstruktiv zu erörtern (vgl. BAG v. 03.12.2002 - 9 AZR 462/01 zu § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG a. F.).
- BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96
Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.06.2005 - 3 Sa 30/05
Insoweit kann der Arbeitgeber auch verpflichtet sein, durch Umorganisation einen behindertengerechten Arbeitsplatz zu schaffen, an dem der vertragliche Beschäftigungsanspruch erfüllt werden kann (mit BAG vom 29.1.1997 - 2 AZR 9/96 - AP Nr. 32 zu § 1 KSchG 1969-Krankheit; LAG Niedersachsen vom 1.7.2003 - 13 Sa 1853/02).Insoweit kann der Arbeitgeber auch verpflichtet sein, durch Umorganisation einen behindertengerechten Arbeitsplatz zu schaffen, an dem der vertragliche Beschäftigungsanspruch erfüllt werden kann (dazu BAG v. 29.01.1997 - 2 AZR 9/96 = AP Nr. 32 zu § 1 KSchG 1969, Krankheit; LAG Niedersachen v. 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02 - zit. nach Juris).
- LAG Niedersachsen, 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02
Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung - behindertengerechter Arbeitsplatz
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.06.2005 - 3 Sa 30/05
Insoweit kann der Arbeitgeber auch verpflichtet sein, durch Umorganisation einen behindertengerechten Arbeitsplatz zu schaffen, an dem der vertragliche Beschäftigungsanspruch erfüllt werden kann (mit BAG vom 29.1.1997 - 2 AZR 9/96 - AP Nr. 32 zu § 1 KSchG 1969-Krankheit; LAG Niedersachsen vom 1.7.2003 - 13 Sa 1853/02).Insoweit kann der Arbeitgeber auch verpflichtet sein, durch Umorganisation einen behindertengerechten Arbeitsplatz zu schaffen, an dem der vertragliche Beschäftigungsanspruch erfüllt werden kann (dazu BAG v. 29.01.1997 - 2 AZR 9/96 = AP Nr. 32 zu § 1 KSchG 1969, Krankheit; LAG Niedersachen v. 01.07.2003 - 13 Sa 1853/02 - zit. nach Juris).
- BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 08.06.2005 - 3 Sa 30/05
Diese Norm beinhaltet auch und vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem schwerbehinderten Menschen (BAG v. 10.07.1991 - 5 AZR 383/90 = AP Nr. 1 zu § 14 SchwbG 1986 - zu dem wörtlich identischen § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG a. F.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2017 - 3 Sa 272/17
Leidensgerechte Beschäftigung eines schwerbehinderten Berufskraftfahrers
Rn. 87 Aufgrund der aus der Schwerbehinderung resultierenden gesteigerten Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber verpflichtet, zuvor die dem schwerbehinderten Menschen verbliebenen körperlichen und geistigen Fähigkeiten und damit seine behindertengerechten Einsatzmöglichkeiten feststellen zu lassen, es sei denn, es bestehen insoweit keinerlei Unklarheiten (LAG Schleswig-Holstein 08.06.2005 NZA-RR 2005, 510).Insoweit kann der Arbeitgeber u. U. auch verpflichtet sein, durch Umorganisation einen behindertengerechten Arbeitsplatz zu schaffen, an dem der vertragliche Beschäftigungsanspruch erfüllt werden kann (BAG 29.11.1997 EzA § 1 KschG Krankheit Nr. 42; LAG Schleswig-Holstein 08.06.2005 NZA-RR 2005, 510).
- LAG Hamburg, 13.09.2007 - 8 Sa 35/07
Zur Entschädigung wegen Verletzung des allgemeines Persönlichkeitsrechts durch …
1) Das BAG hat bisher keine Grundsätze zur Bemessung von Schadensersatzansprüchen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen aufgestellt.Die Fälle der Verletzung von Arbeitgeberpflichten aus § 81 SGB IX (BAG v. 04.10.2005 - 9 AZR 632/04 - NZA 06, 442; LAG Rheinland-Pfalz v. 10.08.2006 - 6 Sa 218/06 - juris; LAG Schleswig-Holstein v. 08.06.2005 - 3 Sa 30/05 - NZA-RR 2005, 510) sind nicht einschlägig, weil dem behinderten Menschen durch das Handeln des Arbeitgebers ein materieller Schaden in Form Verdienstausfall entsteht. - OLG Düsseldorf, 03.11.2009 - 24 U 207/08
Schadensersatz wegen Falschberatung
Diese Pflicht ist gegebenenfalls durch Umorganisation zu erfüllen, die eventuell sogar zur Schaffung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes führen kann (LAG Schleswig-Holstein NZA-RR 2005, 510;… Küttner, a.a.O., Rn. 29).
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