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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 25.07.2012 - 3 Sa 386/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,54744
LAG Hamm, 25.07.2012 - 3 Sa 386/12 (https://dejure.org/2012,54744)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.07.2012 - 3 Sa 386/12 (https://dejure.org/2012,54744)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. Juli 2012 - 3 Sa 386/12 (https://dejure.org/2012,54744)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamkeit eines mündlichen Antrags auf Elternzeit; Bestehen eines Sonderkündigungsschutzes bei berechtigter Elternzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und …

    Auszug aus LAG Hamm, 25.07.2012 - 3 Sa 386/12
    Es gilt dabei das Prognoseprinzip: die Kündigung ist keine Sanktion für vergangene Pflichtverletzungen, sondern Vermeidung des Risikos weiterer Verletzungen, so dass sich die Pflichtverletzung auch künftig noch belastend auswirken muss (BAG, 13.12.2007, 2 AZR 818/06).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …

    Auszug aus LAG Hamm, 25.07.2012 - 3 Sa 386/12
    Rn. 106 Diese müssen im Unterschied zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB nicht so schwerwiegend sein, dass sie für den Arbeitgeber die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung begründen; vielmehr genügen solche im Verhalten des Arbeitnehmers liegende Umstände, die bei verständiger Würdigung unter Abwägung der Interessen der Vertragsparteien die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen lassen (BAG, 07.10.1954, AP KSchG § 1 Nr. 5).
  • BAG, 26.06.1969 - 2 AZR 173/68

    Verhalten des Arbeitnehmers - Kündigungsgrund - Erfüllung der …

    Auszug aus LAG Hamm, 25.07.2012 - 3 Sa 386/12
    Rn. 105 Als verhaltensbedingte Gründe für eine Kündigung kommen dabei regelmäßig solche in Betracht, die der Arbeitnehmer bei der Erbringung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten, insbesondere bei der Erbringung der Arbeitsleistung herbeigeführt hat (BAG, 26.06.1969, AP KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 6).
  • LAG Hessen, 08.01.2015 - 9 Sa 1079/14

    Die in § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG für das Elternzeitverlangen gegenüber dem …

    Im Urteil des LAG Hamm vom 25. Juli 2012 (- 3 Sa 386/12 - [...]), das ebenfalls Schriftform verlangt, gab es überhaupt kein schriftliches Elternzeitverlangen.
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