Rechtsprechung
| LAG Berlin, 03.12.1991 - 3 Sa 50/91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellungsklage; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Beitritt; Ruhen; DDR; Auflösung; Einigungsvertrag ; Organisationsverfügung; Abwicklung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 18.06.1991 - 94 Ca 12779/90
- LAG Berlin, 03.12.1991 - 3 Sa 50/91
- BAG, 15.10.1992 - 8 AZR 145/92
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- LAG Berlin, 08.11.1991 - 6 Sa 45/91
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch nach Abwicklung
Auszug aus LAG Berlin, 03.12.1991 - 3 Sa 50/91
Demgegenüber muß die Überführung einer Einrichtung in deren Fortführung unter Aufrechterhaltung ihrer organisatorischen Einheit und ihrer funktionalen Zweckbestimmung gesehen werden, wobei zur genauen Begriffsbestimmung auch die Rechtsprechung zum Betriebsübergang geeignet sein könnte (so auch LAG Berlin vom 08.11.1991, 6 Sa 45/91 ).Danach muß der Arbeitnehmer von der einschneidenden Rechtsfolge des Ruhens seines Arbeitsverhältnisses, die durch die Entscheidung des Arbeitgebers über die Auflösung der Einrichtung eintritt, ähnlich wie bei der Beendigung eines zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses in Kenntnis gesetzt werden (so auch LAG Berlin, - 6 Sa 45/91 -, - 12 Sa 44/91 -, - 14 Sa 39/91 -).
Für die Abteilungen und Referate von Ministerien ist dies in Parallelentscheidungen verneint worden (LAG Berlin, - 6 Sa 45/91 -, - 12 Sa 44/91 -, - 3 Sa 44/91 -).
- LAG Berlin, 18.11.1991 - 12 Sa 44/91
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch nach Abwicklung
Auszug aus LAG Berlin, 03.12.1991 - 3 Sa 50/91
Danach muß der Arbeitnehmer von der einschneidenden Rechtsfolge des Ruhens seines Arbeitsverhältnisses, die durch die Entscheidung des Arbeitgebers über die Auflösung der Einrichtung eintritt, ähnlich wie bei der Beendigung eines zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses in Kenntnis gesetzt werden (so auch LAG Berlin, - 6 Sa 45/91 -, - 12 Sa 44/91 -, - 14 Sa 39/91 -).Für die Abteilungen und Referate von Ministerien ist dies in Parallelentscheidungen verneint worden (LAG Berlin, - 6 Sa 45/91 -, - 12 Sa 44/91 -, - 3 Sa 44/91 -).
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus LAG Berlin, 03.12.1991 - 3 Sa 50/91
Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung der inhaltlichen Umgestaltung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - auch hinsichtlich ihrer Bestimmtheit - mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfG, Urteil vom 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90 - NJW 1991, 1687 ff [BGH 28.02.1991 - III ZR 53/90] ).
- BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89
Unterrichtung und Beratung bei der Personalplanung
Auszug aus LAG Berlin, 03.12.1991 - 3 Sa 50/91
Nach Auffassung der Berufungskammer kommt es letztlich hierauf jedoch nicht an, da die positive Überführungsentscheidung automatisch besagt, daß eine Abwicklung nicht stattfindet und die Entscheidung über die Abwicklung klar zum Ausdruck bringt, daß nicht überführt wird (vgl. Germelmann in NZA 1991, 630 ff [BAG 06.11.1990 - 1 ABR 60/89] ). - BGH, 28.02.1991 - III ZR 53/90
Rechtsweg für die gerichtliche Geltendmachung der auf die Kleineinleiter …
Auszug aus LAG Berlin, 03.12.1991 - 3 Sa 50/91
Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung der inhaltlichen Umgestaltung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - auch hinsichtlich ihrer Bestimmtheit - mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfG, Urteil vom 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90 - NJW 1991, 1687 ff [BGH 28.02.1991 - III ZR 53/90] ). - LAG Berlin, 14.11.1991 - 14 Sa 39/91
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung
Auszug aus LAG Berlin, 03.12.1991 - 3 Sa 50/91
Danach muß der Arbeitnehmer von der einschneidenden Rechtsfolge des Ruhens seines Arbeitsverhältnisses, die durch die Entscheidung des Arbeitgebers über die Auflösung der Einrichtung eintritt, ähnlich wie bei der Beendigung eines zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses in Kenntnis gesetzt werden (so auch LAG Berlin, - 6 Sa 45/91 -, - 12 Sa 44/91 -, - 14 Sa 39/91 -).
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Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 27.03.1992 - 3 Sa 50/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Ausgestaltung tariflicher Ausschlussfristen für gewerbliche Arbeitnehmer und für Angestellte; Ablauf vertraglich vereinbarter Klagefrist trotz Einigungsbemühens; Während eines Kündigungsschutzprozesses fällig werdende und von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 28.01.1991 - 26 Ca 239/90
- LAG Hamburg, 27.03.1992 - 3 Sa 50/91
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 616/90
Verlängerte Kündigungsfristen für ältere Arbeiter
Auszug aus LAG Hamburg, 27.03.1992 - 3 Sa 50/91
Dabei ist davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien den Grundrechten der Normunterworfenen einerseits keine engeren Grenzen ziehen dürfen, als dies dem Gesetzgeber erlaubt ist (BAGE 1, 258 = AP Nr. 4 zu Artikel 3 GG; BAG, Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG übertariflicher Lohn und Tariferhöhung, m.w.N.; Urteil vom 21. März 1991 - 2 AZR 616/90 - EzA Nr. 31 zu § 622 BGB n.F. unter II. 2. c) der Gründe).Für die Frage der sachgerechten Differenzierung von Kündigungsfristen bejaht das Bundesarbeitsgericht eine solche tatsächliche Vermutung zum Beispiel nur in eingeschränktem Umfang (BAG, Urteil vom 21. März 1991 - 2 AZR 616/90 - a.a.O.).
Eine Verletzung des Gleichheitssatzes ist vorliegend auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil eine solche dann nicht vorliegt, wenn eine verhältnismäßig kleine Gruppe nicht intensiv benachteiligt wird (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. März 1991 - 2 ARZ 616/90 - DB 1991, 1880 [BAG 21.03.1991 - 2 AZR 616/90] ).
Dies würde voraussetzen, daß ausreichende Anhaltspunkte für eine Feststellung vorhanden sind, wie die Tarifvertragsparteien die betreffende Frage bei objektiver Betrachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge im Zeitpunkt des Tarifvertragsabschlusses voraussichtlich geregelt hätten, wenn ihnen die Lückenhaftigkeit des Tarifvertrages bewußt gewesen wäre, oder daß nur eine einzige Regelung in Betracht kommt (vgl. BAG, Urteil vom 21.03.1991 - 2 AZR 616/90 - zu II. 2. d) der Gründe, EzA § 622 BGB n.F. Nr. 31).
- BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84
Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage
Auszug aus LAG Hamburg, 27.03.1992 - 3 Sa 50/91
Vielmehr wird der verfassungsrechtliche allgemeine Gleichheitssatz nur dann in der gebotenen Weise beachtet, wenn in dem möglichen Umfange auch die Folgen der Verletzung des Gleichheitssatzes für die Vergangenheit beseitigt werden (vgl. BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84 - AP Nr. 136 zu Artikel 3 GG; Sachs, Zu den Folgen von Gleichheitsverstößen in Tarifverträgen, RdA 25 ff., 35; ders. in Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band III, Tbd. 1, 1988, § 67 V 6. d) m.w.N.). - BAG, 15.01.1955 - 1 AZR 305/54
Arbeitsentgelt: Gleichberechtigung von Mann und Frau beim Arbeitslohn
Auszug aus LAG Hamburg, 27.03.1992 - 3 Sa 50/91
Dabei ist davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien den Grundrechten der Normunterworfenen einerseits keine engeren Grenzen ziehen dürfen, als dies dem Gesetzgeber erlaubt ist (BAGE 1, 258 = AP Nr. 4 zu Artikel 3 GG; BAG, Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG übertariflicher Lohn und Tariferhöhung, m.w.N.; Urteil vom 21. März 1991 - 2 AZR 616/90 - EzA Nr. 31 zu § 622 BGB n.F. unter II. 2. c) der Gründe).
- BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 470/91
Tarifliche Grundkündigungsfrist für Textilarbeiter
Auszug aus LAG Hamburg, 27.03.1992 - 3 Sa 50/91
Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, daß Artikel 3 Abs. 1 GG keine "Gleichmacherei" verlangt, vielmehr müssen Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund nur in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BAG, Urteil vom 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 (MTV Nordreinische Textilindustrie) - noch nicht veröffentlicht). - BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79
Tariflohnerhöhung - Effektivklausel
Auszug aus LAG Hamburg, 27.03.1992 - 3 Sa 50/91
Andererseits muß es den Tarifvertragsparteien wegen der durch die Verfassung garantierten Tarifautonomie überlassen bleiben, in eigener Verantwortung unter Umständen Zugeständnisse in einer Hinsicht mit Vorteilen in anderer Hinsicht auszugleichen (BAGE 11, 217, 219 [BAG 20.07.1961 - 5 AZR 343/60] = AP Nr. 3 zu § 10 UrlaubsG Hamburg, zu I. 1. der Gründe; BAGE 28, 14, 18 f. [BAG 04.02.1976 - 5 AZR 83/75] = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2. der Gründe; BAGE 38, 118). - BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75
Vertragliche Einheitsregelung - Rückwirkende Erhöhung - Regelungin Tarifvertrag - …
Auszug aus LAG Hamburg, 27.03.1992 - 3 Sa 50/91
Andererseits muß es den Tarifvertragsparteien wegen der durch die Verfassung garantierten Tarifautonomie überlassen bleiben, in eigener Verantwortung unter Umständen Zugeständnisse in einer Hinsicht mit Vorteilen in anderer Hinsicht auszugleichen (BAGE 11, 217, 219 [BAG 20.07.1961 - 5 AZR 343/60] = AP Nr. 3 zu § 10 UrlaubsG Hamburg, zu I. 1. der Gründe; BAGE 28, 14, 18 f. [BAG 04.02.1976 - 5 AZR 83/75] = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2. der Gründe; BAGE 38, 118). - BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 805/76
Erhebung der Kündigungsschutzklage zur Einhaltung einer zweitstufigen tariflichen …
Auszug aus LAG Hamburg, 27.03.1992 - 3 Sa 50/91
Diese Tarifänderung geht nach den übereinstimmenden Auskünften der Tarifvertragsparteien auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 1805/76 - (AP Nr. 63 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) zurück. - BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 403/83
Beiderseitige Tarifgebundenheit der Parteien - Wirksamkeit einer …
Auszug aus LAG Hamburg, 27.03.1992 - 3 Sa 50/91
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, sind auch die Tarifvertragsparteien an die Grundrechte gebunden (Bundesarbeitsgericht, 15.01.1955, AP Nr. 4 zu Artikel 3 GG; AP Nr. 21 zu § 622 BGB). - BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83
Auslegung eines Manteltarifvertrages für Arbeiter und Angestellte in der …
Auszug aus LAG Hamburg, 27.03.1992 - 3 Sa 50/91
Dabei ist davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien den Grundrechten der Normunterworfenen einerseits keine engeren Grenzen ziehen dürfen, als dies dem Gesetzgeber erlaubt ist (BAGE 1, 258 = AP Nr. 4 zu Artikel 3 GG; BAG, Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG übertariflicher Lohn und Tariferhöhung, m.w.N.; Urteil vom 21. März 1991 - 2 AZR 616/90 - EzA Nr. 31 zu § 622 BGB n.F. unter II. 2. c) der Gründe). - BAG, 20.07.1961 - 5 AZR 343/60
Günstigkeitsvergleich - Kollidierende Urlaubsvorschriften - Rechtssicherheit - …
Auszug aus LAG Hamburg, 27.03.1992 - 3 Sa 50/91
Andererseits muß es den Tarifvertragsparteien wegen der durch die Verfassung garantierten Tarifautonomie überlassen bleiben, in eigener Verantwortung unter Umständen Zugeständnisse in einer Hinsicht mit Vorteilen in anderer Hinsicht auszugleichen (BAGE 11, 217, 219 [BAG 20.07.1961 - 5 AZR 343/60] = AP Nr. 3 zu § 10 UrlaubsG Hamburg, zu I. 1. der Gründe; BAGE 28, 14, 18 f. [BAG 04.02.1976 - 5 AZR 83/75] = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2. der Gründe; BAGE 38, 118).
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