Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 3 SaGa 2/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 935 ZPO, § 940 ZPO, § 611 Abs 1 BGB
Weiterbeschäftigung - einstweilige Verfügung - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 19.03.2014 - 4 Ga 7/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 3 SaGa 2/14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- LAG Köln, 18.08.2000 - 12 Ta 189/00
Weiterbeschäftigung: Antrag im Wege der einstweiligen Verfügung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 3 SaGa 2/14
Wegen der Möglichkeit, den Weiterbeschäftigungsanspruch im Kündigungsschutzverfahren zu verfolgen und der Abhängigkeit des Anspruchs vom Erfolg im Kündigungsschutzverfahren wird eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung allerdings in der Regel nicht in Betracht kommen; (LAG Köln 18.08.2000 NZA-RR 2001, 387;… Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, a. a. O., Rn. 3511). - LAG Hamm, 26.10.2005 - 2 Sa 1682/05
Zum Freistellungsrecht des Insolvenzverwalters
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 3 SaGa 2/14
Wird die einstweilige Verfügung zudem auf finanzielle Gründe gestützt, kann die erforderliche Dringlichkeit nur zur Abwehr einer sonst eintretenden wirtschaftlichen Notlage bejaht werden (LAG Hamm 26.10.2005 - 2 Sa 1682/05 -, EzA-SD 12/06, S. 14 LS).
- ArbG Aachen, 14.01.2021 - 2 Ga 39/20
Weiterbeschäftigung, Eilbedürfnis, einstweilige Verfügung
Wegen der Möglichkeit, den Weiterbeschäftigungsanspruch im Kündigungsschutzverfahren zu verfolgen und der Abhängigkeit des Anspruchs vom Erfolg im Kündigungsschutzverfahren kommt eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung daher in der Regel nicht in Betracht (LAG Köln, Beschluss vom 18.08.2000 - 12 Ta 189/00; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 SaGa 2/14).Wegen der Möglichkeit, den Weiterbeschäftigungsanspruch im Kündigungsschutzverfahren zu verfolgen und der Abhängigkeit des Anspruchs vom Erfolg im Kündigungsschutzverfahren kommt eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung daher in der Regel nicht in Betracht (LAG Köln, Beschluss vom 18.08.2000 - 12 Ta 189/00; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juli 2014 - 3 SaGa 2/14).
- LAG Köln, 17.02.2021 - 3 SaGa 2/21 Ein typischer Anwendungsfall ist insoweit eine zunächst bestehende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.07.2014 - 3 SaGa 2/14, BeckRS 2014, 73117).
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