Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Strafverfahren: Wirksamkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der Strafaussetzung; sachlich-rechtlicher Mangel einer Bewährungsentscheidung; positive Prognose trotz erheblicher Vorbelastungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung; Beschrändung auf den Rechtsfolgenausspruch [Strafaussetzung zur Bewährung]; Mängel der Entscheidung über die Strafaussetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (20)
- BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften …
Auszug aus OLG Bamberg, 24.01.2012 - 3 Ss 126/11
Entsprechendes gilt, wenn die Gefahr besteht, dass das nach einem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamturteil deshalb nicht mehr frei von inneren Widersprüchen bleiben würde, weil der Entscheidung über Strafart und -höhe andere Feststellungen zugrunde gelegt wären als derjenigen über die Strafaussetzung zur Bewährung (Anschluss u.a. an BayObLG NStZ-RR 2004, 336 ff.).Ein sachlich-rechtlicher Mangel liegt vor, wenn sich die tatrichterliche Würdigung als unvollständig erweist, weil sie nicht alle für die Prognoseentscheidung (§ 56 Abs. 1 StGB) bestimmenden Umstände - darunter (ergänzende) Feststellungen zur gegenwärtigen Lebenssituation des Angeklagten - gegeneinander abgewogen und damit die Aussetzungsentscheidung für das Revisionsgericht nicht nachprüfbar dargestellt ist (u.a. Anschluss an BayObLG NStZ-RR 2004, 336 ff.).
Insbesondere ist die Beschränkung auf die Bewährungsfrage dann nicht wirksam, wenn die vom Tatrichter vorgenommene Strafzumessung nicht einmal in Umrissen erkennen lässt, ob die verhängte Freiheitsstrafe die angemessene Sanktion für die abgeurteilte Tat ist oder wenn die Feststellungen zur Straftat selbst, etwa zur inneren Tatseite, lückenhaft sind oder überhaupt fehlen (BGHSt 47, 32/35 = NJW 2001, 3134 f.; OLG Braunschweig NStZ-RR 2005, 139 f.; BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Hamburg NStZ-RR 2006, 18 ff.; Senatsurteil vom 28.03.2006 - 3 Ss 14/06; OLG Nürnberg StraFo 2007, 339 f.; KG, Urteil vom 01.09.2008 - 1 Ss 207/08 [bei juris]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.03.2009 - 1 Ss 6/09 sowie Urteil vom 16.09.2009 - 1 Ss 63/09 [jeweils bei juris];… ferner Schönke/Schröder/Stree/Kinzig StGB 27. Aufl. § 56 Rn. 53;… BeckOK-von Heintschel-Heinegg StGB [Stand: 01.12.2011] § 56 Rn. 44;… Fischer StGB 59. Aufl. § 56 Rn. 27 sowie Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. § 344 Rn. 7 i.V.m. § 318 Rn. 20a, jeweils m.w.N.).
Gleiches gilt, wenn die Gefahr besteht, dass das nach einem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamturteil nicht mehr frei von inneren Widersprüchen bleiben würde, weil der Entscheidung über Strafart und Strafhöhe andere Feststellungen zugrunde gelegt wären als derjenigen über die Strafaussetzung zur Bewährung (Bay-ObLG, Urteil vom 15.07.2004 - 5St RR 182/04 [bei juris] = NStZ-RR 2004, 336 ff.; vgl. ferner neben BGHSt 47, 32/35 auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 260/261).
- BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00
Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der …
Auszug aus OLG Bamberg, 24.01.2012 - 3 Ss 126/11
Die Beschränkung der Revision allein auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung ist nicht möglich, wenn die für die Aussetzung maßgeblichen Gesichtspunkte so eng mit den (allgemeinen) Strafzumessungserwägungen verknüpft sind, dass das Rechtsmittel notwendig den ganzen Strafausspruch erfasst (Anschluss u.a. an BGHSt 47, 32/35).Insbesondere ist die Beschränkung auf die Bewährungsfrage dann nicht wirksam, wenn die vom Tatrichter vorgenommene Strafzumessung nicht einmal in Umrissen erkennen lässt, ob die verhängte Freiheitsstrafe die angemessene Sanktion für die abgeurteilte Tat ist oder wenn die Feststellungen zur Straftat selbst, etwa zur inneren Tatseite, lückenhaft sind oder überhaupt fehlen (BGHSt 47, 32/35 = NJW 2001, 3134 f.; OLG Braunschweig NStZ-RR 2005, 139 f.; BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Hamburg NStZ-RR 2006, 18 ff.; Senatsurteil vom 28.03.2006 - 3 Ss 14/06; OLG Nürnberg StraFo 2007, 339 f.; KG, Urteil vom 01.09.2008 - 1 Ss 207/08 [bei juris]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.03.2009 - 1 Ss 6/09 sowie Urteil vom 16.09.2009 - 1 Ss 63/09 [jeweils bei juris];… ferner Schönke/Schröder/Stree/Kinzig StGB 27. Aufl. § 56 Rn. 53;… BeckOK-von Heintschel-Heinegg StGB [Stand: 01.12.2011] § 56 Rn. 44;… Fischer StGB 59. Aufl. § 56 Rn. 27 sowie Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. § 344 Rn. 7 i.V.m. § 318 Rn. 20a, jeweils m.w.N.).
Gleiches gilt, wenn die Gefahr besteht, dass das nach einem Teilrechtsmittel stufenweise entstehende Gesamturteil nicht mehr frei von inneren Widersprüchen bleiben würde, weil der Entscheidung über Strafart und Strafhöhe andere Feststellungen zugrunde gelegt wären als derjenigen über die Strafaussetzung zur Bewährung (Bay-ObLG, Urteil vom 15.07.2004 - 5St RR 182/04 [bei juris] = NStZ-RR 2004, 336 ff.; vgl. ferner neben BGHSt 47, 32/35 auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 260/261).
- BGH, 10.11.2004 - 1 StR 339/04
Strafaussetzung zur Bewährung bei sexuellem Missbrauch (Verteidigung der …
Auszug aus OLG Bamberg, 24.01.2012 - 3 Ss 126/11
Die Erwartung zukünftiger Straffreiheit bedingt dann jedoch qualifizierte Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe (u.a. Anschluss an BGH NStZ-RR 2005, 38 und BGH, Urteil vom 22.07.2010 - 5 StR 204/10 = NStZ-RR 2010, 306 f.).Zwar ist auch in diesen Fällen - wovon das Landgericht zutreffend ausgegangen ist - eine positive Prognose im Sinne von § 56 Abs. 1 StGB nicht von vorneherein ausgeschlossen (BGH NStZ-RR 2005, 38;… BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15 und zuletzt BGH, Urteil vom 22.07.2010 - 5 StR 204/10 = NStZ-RR 2010, 306 f.).
Nach alledem findet die 'Erwartung', wonach bei dem Angeklagten die Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen und nicht nur für die Dauer einer bestimmten Bewährungszeit straffreien Verhaltens größer ist als diejenige neuer Straftaten (stRspr., vgl. zuletzt BGH NStZ-RR 2005, 38), in dem angegriffenen Urteil keine hinreichende Grundlage.
- BGH, 22.07.2010 - 5 StR 204/10
Strafaussetzung zur Bewährung (weiter Prognosespielraum des Tatrichters; Meinung …
Auszug aus OLG Bamberg, 24.01.2012 - 3 Ss 126/11
Die Erwartung zukünftiger Straffreiheit bedingt dann jedoch qualifizierte Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe (u.a. Anschluss an BGH NStZ-RR 2005, 38 und BGH, Urteil vom 22.07.2010 - 5 StR 204/10 = NStZ-RR 2010, 306 f.).Zwar ist auch in diesen Fällen - wovon das Landgericht zutreffend ausgegangen ist - eine positive Prognose im Sinne von § 56 Abs. 1 StGB nicht von vorneherein ausgeschlossen (BGH NStZ-RR 2005, 38;… BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15 und zuletzt BGH, Urteil vom 22.07.2010 - 5 StR 204/10 = NStZ-RR 2010, 306 f.).
- BGH, 17.01.2002 - 4 StR 509/01
Strafzumessung bei fahrlässiger Tötung; Aussetzung zur Bewährung (besondere …
Auszug aus OLG Bamberg, 24.01.2012 - 3 Ss 126/11
Das Revisionsgericht kann die Entscheidung deshalb grundsätzlich nur auf Ermessensfehler und Rechtsirrtümer überprüfen (BGHSt 6, 298/299 f.; 6, 391/392; 24, 3/5; BGH NStZ 2002, 312;… BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 5; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005; 200 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2011 - 53 Ss 229/10 [bei juris];… Fischer § 56 Rn. 25 m.w.N.).Die Entscheidung des Tatrichters, die Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 1 StGB zur Bewährung auszusetzen, ist vom Revisionsgericht, sofern keine Rechtsfehler vorliegen, "bis zur Grenze des Vertretbaren" hinzunehmen, weil allein der Tatrichter sich aufgrund des persönlichen Eindrucks in der Hauptverhandlung und der Würdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten eine Überzeugung davon verschaffen kann, ob zu erwarten ist, dass sich der Angeklagte in Zukunft auch ohne Strafverbüßung straffrei führen wird (stRspr., vgl. z.B. BGH NStZ 1994, 336; 2002, 312 und BayObLG aaO.;… ferner Fischer § 56 Rn. 11 m.w.N.).
- KG, 01.09.2008 - 1 Ss 207/08
Strafaussetzung: Begründungsanforderungen an positive Bewährungsentscheidung bei …
Auszug aus OLG Bamberg, 24.01.2012 - 3 Ss 126/11
Insbesondere ist die Beschränkung auf die Bewährungsfrage dann nicht wirksam, wenn die vom Tatrichter vorgenommene Strafzumessung nicht einmal in Umrissen erkennen lässt, ob die verhängte Freiheitsstrafe die angemessene Sanktion für die abgeurteilte Tat ist oder wenn die Feststellungen zur Straftat selbst, etwa zur inneren Tatseite, lückenhaft sind oder überhaupt fehlen (BGHSt 47, 32/35 = NJW 2001, 3134 f.; OLG Braunschweig NStZ-RR 2005, 139 f.; BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Hamburg NStZ-RR 2006, 18 ff.; Senatsurteil vom 28.03.2006 - 3 Ss 14/06; OLG Nürnberg StraFo 2007, 339 f.; KG, Urteil vom 01.09.2008 - 1 Ss 207/08 [bei juris]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.03.2009 - 1 Ss 6/09 sowie Urteil vom 16.09.2009 - 1 Ss 63/09 [jeweils bei juris];… ferner Schönke/Schröder/Stree/Kinzig StGB 27. Aufl. § 56 Rn. 53;… BeckOK-von Heintschel-Heinegg StGB [Stand: 01.12.2011] § 56 Rn. 44;… Fischer StGB 59. Aufl. § 56 Rn. 27 sowie Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. § 344 Rn. 7 i.V.m. § 318 Rn. 20a, jeweils m.w.N.).Diese müssen in den Urteilsgründen im Rahmen einer Gesamtwürdigung dargelegt werden, wobei eine Gegenüberstellung der bisherigen und der gegenwärtigen Lebensverhältnisse des Täters erforderlich ist und es einer eingehenden Auseinandersetzung mit den Vortaten und den Umständen, unter denen sie begangen wurden, bedarf (KG, Urteil vom 01.09.2008 - 1 Ss 207/08 m.w.N. [bei juris]).
- OLG Nürnberg, 24.01.2007 - 2 St OLG Ss 280/06
Anforderungen an die Prognose und die entsprechenden Feststellungen für eine …
Auszug aus OLG Bamberg, 24.01.2012 - 3 Ss 126/11
Insbesondere ist die Beschränkung auf die Bewährungsfrage dann nicht wirksam, wenn die vom Tatrichter vorgenommene Strafzumessung nicht einmal in Umrissen erkennen lässt, ob die verhängte Freiheitsstrafe die angemessene Sanktion für die abgeurteilte Tat ist oder wenn die Feststellungen zur Straftat selbst, etwa zur inneren Tatseite, lückenhaft sind oder überhaupt fehlen (BGHSt 47, 32/35 = NJW 2001, 3134 f.; OLG Braunschweig NStZ-RR 2005, 139 f.; BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Hamburg NStZ-RR 2006, 18 ff.; Senatsurteil vom 28.03.2006 - 3 Ss 14/06; OLG Nürnberg StraFo 2007, 339 f.; KG, Urteil vom 01.09.2008 - 1 Ss 207/08 [bei juris]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.03.2009 - 1 Ss 6/09 sowie Urteil vom 16.09.2009 - 1 Ss 63/09 [jeweils bei juris];… ferner Schönke/Schröder/Stree/Kinzig StGB 27. Aufl. § 56 Rn. 53;… BeckOK-von Heintschel-Heinegg StGB [Stand: 01.12.2011] § 56 Rn. 44;… Fischer StGB 59. Aufl. § 56 Rn. 27 sowie Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. § 344 Rn. 7 i.V.m. § 318 Rn. 20a, jeweils m.w.N.). - BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70
Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die …
Auszug aus OLG Bamberg, 24.01.2012 - 3 Ss 126/11
Das Revisionsgericht kann die Entscheidung deshalb grundsätzlich nur auf Ermessensfehler und Rechtsirrtümer überprüfen (BGHSt 6, 298/299 f.; 6, 391/392; 24, 3/5; BGH NStZ 2002, 312;… BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 5; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005; 200 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2011 - 53 Ss 229/10 [bei juris];… Fischer § 56 Rn. 25 m.w.N.). - BGH, 17.03.1994 - 4 StR 4/94
Straßenverkehrsgefährdung - Bewilligung - Strafaussetzung zur Bewährung - Unfall …
Auszug aus OLG Bamberg, 24.01.2012 - 3 Ss 126/11
Die Entscheidung des Tatrichters, die Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 1 StGB zur Bewährung auszusetzen, ist vom Revisionsgericht, sofern keine Rechtsfehler vorliegen, "bis zur Grenze des Vertretbaren" hinzunehmen, weil allein der Tatrichter sich aufgrund des persönlichen Eindrucks in der Hauptverhandlung und der Würdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten eine Überzeugung davon verschaffen kann, ob zu erwarten ist, dass sich der Angeklagte in Zukunft auch ohne Strafverbüßung straffrei führen wird (stRspr., vgl. z.B. BGH NStZ 1994, 336;… 2002, 312 und BayObLG aaO.;… ferner Fischer § 56 Rn. 11 m.w.N.). - BGH, 17.05.1988 - 1 StR 138/88
Bildung des richtigen Strafrahmens/ der richtigen Gesamtstrafe (Diebstahls in …
Auszug aus OLG Bamberg, 24.01.2012 - 3 Ss 126/11
13 cc) Bei einem Angeklagten, der wiederholt trotz bewilligter Strafaussetzung zur Bewährung erneut straffällig geworden ist und bei dem deshalb schon eine Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen werden musste, kann vor allem dann, wenn er - wie hier - zeitnah nach solchen Entscheidungen und während offener Bewährung weitere Straftaten begeht, in der Regel nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass er, wenn ihm erneut die Gelegenheit der Bewährung gegeben wird, sich anders als in der Vergangenheit verhalten wird (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 9;… BayObLG aaO.). - BGH, 04.01.1991 - 5 StR 573/90
Lückenhafte Darlegungen eines Tatrichters zum Zustand eines Angeklagten
- BGH, 23.04.1954 - 2 StR 79/54
- OLG Braunschweig, 07.02.2005 - 1 Ss 53/04
Strafaussetzung zur Bewährung für mehrere in einem Urteil verhängte …
- OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 5 Ss 440/95
- OLG Brandenburg, 16.03.2009 - 1 Ss 6/09
Strafverfahren: Voraussetzungen einer zulässigen Berufungsbeschränkung
- OLG Brandenburg, 16.09.2009 - 1 Ss 63/09
Schuldspruchberichtigung durch das Revisionsgericht bei offensichtlichen Fehlern; …
- BGH, 10.08.1988 - 2 StR 424/88
Antrag auf Strafaussetzung zur Bewährung
- OLG Brandenburg, 21.02.2011 - 53 Ss 229/10
Revision gegen die Ablehnung der Aussetzung zur Bewährung
- BGH, 04.11.1954 - 3 StR 392/54
- OLG Bremen, 30.03.2006 - Ss 14/06
- OLG Bamberg, 12.11.2013 - 3 Ss 106/13
Strafaussetzung zur Bewährung: Sozialprognose aufgrund planmäßig verlaufender …
Das Revisionsgericht kann die Entscheidung deshalb grundsätzlich nur auf Ermessensfehler und Rechtsirrtümer überprüfen (BGH NStZ-RR 2010, 306 f.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005; 200 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2011 - 53 Ss 229/10 sowie Senatsurteil vom 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 [jeweils bei juris];… vgl. im gleichen Sinne aus der Kommentarliteratur z.B. Fischer StGB 60. Aufl. § 56 Rn. 11 m.w.N.).Zwar ist in diesen Fällen eine positive Prognose im Sinne von § 56 Abs. 1 StGB nicht von vorne herein ausgeschlossen (BGH NStZ-RR 2005, 38;… BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 15 und BGH NStZ-RR 2010, 306 f.; KG VRS 114 [2008], 23 ff.; Senatsurteil vom 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 [bei juris]).
Diese müssen in den Urteilsgründen im Rahmen einer Gesamtwürdigung dargelegt werden, wozu eine Gegenüberstellung der bisherigen und der gegenwärtigen Lebensverhältnisse des Täters erforderlich ist und es einer eingehenden Auseinandersetzung mit den Vortaten und den Umständen, unter denen sie begangen wurden, bedarf (BayObLG, Urteil vom 25.05.2000 - 5 St RR 100/00; KG, Urteil vom 01.09.2008 - 1 Ss 207/08; Senatsurteil vom 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 [bei juris], jeweils m.w.N.).
- OLG Bamberg, 20.12.2012 - 3 Ss 136/12
Revision in Strafverfahren: Prüfung der Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung …
Geht das Berufungsgericht gleichwohl von einer wirksamen Beschränkung aus, hat es insoweit über den Verfahrensgegenstand nur unvollständig entschieden (Anschluss u.a. BGHSt 33, 59; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 298, 299; BayObLGSt 1994, 98/100; OLG Koblenz NStZ-RR 2005, 178; sowie zuletzt OLG Bamberg, Urteile vom 24.01.2012 - 3 Ss 126/11, vom 24.07.2012 - 3 Ss 62/12 und vom 04.12.2012 - 2 Ss 101/12; ferner OLG Hamburg, Beschluss vom 15.03.2012 - 2 - 70/11 [sämtliche bei juris].6 a) Eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist nur dann wirksam, wenn die Schuldfeststellungen eine hinreichende Grundlage für die Strafzumessung ergeben, was nicht der Fall ist, wenn die getroffenen Feststellungen den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht erkennen lassen und somit keine ausreichende Grundlage für die Entscheidung des Berufungsgerichts sein können (BGHSt 33, 59; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 298, 299; BayObLGSt 1994, 98/100; OLG Koblenz NStZ-RR 2005, 178; vgl. zuletzt auch Senatsurteile vom 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 und vom 24.07.2012 - 3 Ss 62/12; ferner OLG Hamburg, Beschluss vom 15.03.2012 - 2 - 70/11 [sämtliche bei juris] sowie OLG Bamberg, Urteil vom 04.12.2012 - 2 Ss 101/12 [zur Veröffentlichung bestimmt];… siehe im Übrigen auch Meyer-Goßner § 318 Rn. 17 f. m.w.N.).
- OLG Bamberg, 25.06.2013 - 3 Ss 36/13
Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung; Beschränkung auf den …
Rn. 4 a) Eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist nur dann wirksam, wenn die Schuldfeststellungen eine hinreichende Grundlage für die Strafzumessung ergeben, was dann nicht der Fall ist, wenn die getroffenen Feststellungen denUnrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht erkennen lassen und somit keine ausreichende Grundlage für die Entscheidung des Berufungsgerichts sein können (BGHSt 33, 59; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 298, 299; BayObLGSt 1994, 98/100; OLG Koblenz NStZ-RR 2005, 178;OLG München zfs 2008, 532 ff. = DAR 2008, 533; OLG Hamburg, Beschluss vom 15.03.2012 - 2 - 70/11 [bei juris] und schon Senatsurteile vom 24.01.2012 - 3 Ss 126/11, vom 24.07.2012 - 3 Ss 62/12 sowie zuletzt eingehend Senatsbeschluss vom 20.12.2012 - 3 Ss 136/12 [bei juris] = BA 50 [2013], 88 f.; vgl. ergänzend auch OLG Bamberg, Urteile vom 05.03.2013 - 2 Ss 135/12 [bei juris] und vom 04.12.2012 - 2 Ss 101/12 = wistra 2013, 117 f. = NStZ-RR 2013, 109 [Ls];… OLG Koblenz a.a.O., jeweils m.w.N.;… siehe aus der Kommentarliteratur im Übrigen z.B. Meyer-Goßner StPO 56. Aufl. § 318 Rn. 17 f.;… KK/Paul StPO 6. Aufl. § 318 Rn. 7a und LR/Gössel StPO 26. Aufl. § 318 Rn. 48 ff., jeweils m.w.N.).Rn. 9 Für das weitere Verfahren weist der Senat auch mit Blick auf die mit der Revision vorrangig verfolgte Zielrichtung ergänzend darauf hin, dass jedenfalls auf der Grundlage der Feststellungen und Erwägungen des hier angefochtenen Urteils die Gewährung von Strafaussetzung zur Bewährung nach den Maßstäben der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z.B. Senatsurteil vom 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 [bei juris]) kaum zu rechtfertigen sein dürfte.
- OLG Bamberg, 04.12.2012 - 2 Ss 101/12
Voraussetzungen für das Absehen auf Strafe
Dies wird insbesondere dann angenommen, wenn aufgrund der Feststellungen zur Tat überhaupt keine Strafbarkeit besteht oder wenn die Feststellungen unvollständig, unklar, widersprüchlich oder so knapp sind, dass sie keine Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden können (BGH NStZ 1996, 352 sowie zuletzt u.a. OLG Bamberg, Urteile vom 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 und vom 24.07.2012 - 3 Ss 62/12 sowie OLG Hamburg, Beschluss vom 15.03.2012 - 2 - 70/11 [sämtliche bei juris];… vgl. auch Meyer-Goßner § 318 Rn. 17 f. m.w.N.). - OLG Köln, 24.05.2016 - 1 RVs 83/16
Zulässigkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Strafaussetzung zur …
Ist der Angeklagte bereits mehrfach bewährungsbrüchig geworden, so bedarf es des Vorliegens besonderer Umstände, um erneut eine positive Prognose stellen zu können (so insgesamt die gefestigte Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: SenE v. 06.12.2005 - 81 Ss 58/05 - OLG Bamberg Urt. v. 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 - bei Juris Tz. 13; OLG Karlsruhe VRS 108, 425;… KG Urt. v. 01.09.2008 - 1 Ss 207/08 - bei Juris Tz. 5; OLG Düsseldorf VRS 99, 120). - OLG Köln, 17.01.2017 - 1 RVs 285/16
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei …
Ist der Angeklagte bereits mehrfach bewährungsbrüchig geworden, so bedarf es des Vorliegens besonderer Umstände, um erneut eine positive Prognose stellen zu können (so insgesamt die gefestigte Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: SenE v. 06.12.2005 - 81 Ss 58/05 - OLG Bamberg Urt. v. 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 - bei Juris Tz. 13; OLG Karlsruhe VRS 108, 425;… KG Urt. v. 01.09.2008 - 1 Ss 207/08 - bei Juris Tz. 5; OLG Düsseldorf VRS 99, 120). - OLG Bamberg, 23.08.2016 - 3 OLG 8 Ss 58/16
Neuerliche Strafaussetzung aufgrund behandlungsbedingt eingetretener …
Das Revisionsgericht kann die Entscheidung deshalb grundsätzlich nur auf Ermessensfehler und Rechtsirrtümer überprüfen (vgl. nur BGH, Urt. v. 22.07.2010 - 5 StR 204/10 = NStZ-RR 2010, 306 sowie Senatsurteile v. 24.01.2012 - 3 Ss 126/11 [bei juris], 12.11.2013 - 3 Ss 106/13 = OLGSt StGB § 56 Nr. 23 und v. 28.01.2014 - - 3 Ss 118/13 [unveröffentlicht]), was dann der Fall ist, wenn unzutreffende Maßstäbe angewandt, nahe liegende Umstände übersehen oder festgestellte Umstände fehlerhaft gewichtet wurden (…vgl. Fischer StGB 63. Aufl. § 56 Rn. 11 m. w. N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".