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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 31.05.2002 - 3 Ss 165/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9816
OLG Dresden, 31.05.2002 - 3 Ss 165/02 (https://dejure.org/2002,9816)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.05.2002 - 3 Ss 165/02 (https://dejure.org/2002,9816)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. Mai 2002 - 3 Ss 165/02 (https://dejure.org/2002,9816)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Deliktischer "Einkauf" im Selbstbedienungsladen; Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug; Verstecken von Gegenständen in offen zur Kasse getragener Verpackung Freiwillige Übergabe der Verpackung nebst Inhalt nach dem Kassiervorgang ; Gewahrsamsbruch oder ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.07.1995 - 4 StR 234/95

    Abgrenzung von Diebstahl und Betrug bei Mitnahme von Waren in …

    Auszug aus OLG Dresden, 31.05.2002 - 3 Ss 165/02
    Die vom Amtsgericht zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 41, 198 ff.) steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62
    Auszug aus OLG Dresden, 31.05.2002 - 3 Ss 165/02
    Für den Diebstahl ist es im Gegensatz zum Betrug kennzeichnend, dass der dem Verletzten zugefügte Schaden ausschließlich durch eine eigenmächtige Handlung des Täters herbeigeführt wird, während er beim Betrug infolge der Vermögensverfügung des (vom Täter getäuschten) Verletzten eintritt (BGHSt 17, 205, 209) .
  • OLG Düsseldorf, 19.06.1987 - 5 Ss 166/87
    Auszug aus OLG Dresden, 31.05.2002 - 3 Ss 165/02
    Durch das Verstecken der Gegenstände in der offen zur Kasse getragenen Verpackung hatte der Angeklagte den Gewahrsam des Geschäftsinhabers noch nicht gebrochen, da dieser nach der allgemeinen Verkehrsauffassung noch jederzeit Zugriff auf die Verpackung und deren Inhalt nehmen konnte (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1988, 922, 923) .
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18

    Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines …

    Zu Recht ging das Landgericht daher vom Vorliegen einer Vermögensverfügung im Sinne von § 263 Abs. 1 StGB aus, während ein Diebstahl (§ 242 StGB) mangels Gewahrsamsbruchs nicht in Betracht kam (vgl. BGHSt 41, 198; OLG Dresden, Beschluss vom 31.05.2002 - 3 Ss 165/02;… Schönke/Schröder-Perron, StGB, 30. Auflage, § 263 Rn. 63a;… Fischer, a.a.O., § 263 Rn. 74).
  • OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08

    Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung

    "Gewahrsamsbruch" ist die gegen oder ohne den Willen des Gewahrsamsinhabers erfolgende Aufhebung der tatsächlichen Sachherrschaft (BGH, NJW 1952, 782 Nr. 8, 783; OLG Dresden, Beschluss vom 31. Mai 2002 - 3 Ss 165/02 -, zitiert nach juris Rn. 15;… Fischer, StGB, 55. Auflage 2008, § 242 Rn. 16 mit weiteren Nachweisen).
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