Rechtsprechung
| OLG Hamm, 02.05.2000 - 3 Ss 181/00 |
Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Sachbeschädigung, Sprühen, Sprayer, Farbsprühaktion, Substanzverletzung, lückenhafte Feststellungen
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.11.1979 - 5 StR 166/79
Verteilerkasten - § 303 StGB, Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs …
Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2000 - 3 Ss 181/00
Zu Recht geht das Amtsgericht davon aus, dass Farbsprühaktionen an Hauswänden, Mauern und Stromkästen den Tatbestand der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB nur begründen können, wenn mit dem Sprühen der Farben bzw. deren Beseitigung eine Substanzverletzung zwangsläufig verbunden ist oder aber, was das Amtsgericht vorliegend zutreffend nicht angenommen hat, die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit der Sache beeinträchtigt ist (vgl. BGHSt 29, 129 ff.;… KG Beschluss vom 07.08.1998 - (5) 1 Ss 173/98 - = StV 1999, S. 156; BayObLG Beschluss vom 17.05.1999 - 2 StRR 84/99 - = StV 1999, 543 ff.). - BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94
Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten …
Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2000 - 3 Ss 181/00
Dies lässt sich auch nicht den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung BGHSt 41, 47 ff., die sich in erster Linie zu Fragen des § 129 StGB verhalten, entnehmen. - BayObLG, 17.05.1999 - 2St RR 84/99
Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2000 - 3 Ss 181/00
Zu Recht geht das Amtsgericht davon aus, dass Farbsprühaktionen an Hauswänden, Mauern und Stromkästen den Tatbestand der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB nur begründen können, wenn mit dem Sprühen der Farben bzw. deren Beseitigung eine Substanzverletzung zwangsläufig verbunden ist oder aber, was das Amtsgericht vorliegend zutreffend nicht angenommen hat, die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit der Sache beeinträchtigt ist (vgl. BGHSt 29, 129 ff.;… KG Beschluss vom 07.08.1998 - (5) 1 Ss 173/98 - = StV 1999, S. 156; BayObLG Beschluss vom 17.05.1999 - 2 StRR 84/99 - = StV 1999, 543 ff.). - KG, 07.08.1998 - 1 Ss 173/98
Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2000 - 3 Ss 181/00
Zu Recht geht das Amtsgericht davon aus, dass Farbsprühaktionen an Hauswänden, Mauern und Stromkästen den Tatbestand der Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB nur begründen können, wenn mit dem Sprühen der Farben bzw. deren Beseitigung eine Substanzverletzung zwangsläufig verbunden ist oder aber, was das Amtsgericht vorliegend zutreffend nicht angenommen hat, die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit der Sache beeinträchtigt ist (vgl. BGHSt 29, 129 ff.; KG Beschluss vom 07.08.1998 - (5) 1 Ss 173/98 - = StV 1999, S. 156; BayObLG Beschluss vom 17.05.1999 - 2 StRR 84/99 - = StV 1999, 543 ff.). - OLG Karlsruhe, 30.04.1999 - 1 Ss 192/98
Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2000 - 3 Ss 181/00
Die Feststellung der Substanzverletzung erfordert in jedem einzelnen Fall die Prüfung, ob durch die Besprühung mit der verwendeten Farbe die Sachsubstanz in nicht unerheblichem Umfang unmittelbar beschädigt wurde oder ob deren Beseitigung notwendigerweise zu einer solchen Substanzverletzung des besprühten Objekts führt (OLG Karlsruhe Beschluss vom 30.04.1999 - 1 Ss 192/98 - = StV 1999, S. 544).
- OLG Hamm, 27.03.2001 - 4 Ss 97/01
Sachbeschädigung, Grafitti
Von dieser Auffassung ist der BGH in der in BGHSt 41, 47 (= StV 1995, 465) veröffentlichten Entscheidung nicht abgerückt (vgl. auch KG, StV 1999, 156; BayObLG StV 1999, 543; OLG Karlsruhe, StV 1999, 544 sowie OLG Hamm, Beschluss vom 2. Mai 2000 in 3 Ss 181/00).In der neuen Hauptverhandlung wird deshalb u.a. die Beschaffenheit des Untergrundes der Wandflächen sowie die Art der verwendeten Farben festzustellen und - ggf. mit sachverständiger Hilfe - zu prüfen sein, ob die Beseitigung der Besprühungen zu einer Substanzverletzung geführt hat oder eine solche zur Folge haben wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 2. Mai 2000 - 3 Ss 181/00 - und vom 14. Dezember 1999 - 4 Ss 252/00 -).
- OLG Hamm, 10.08.2000 - 4 Ss 252/00
Sachbeschädigung, Farbbesprühung, Graffiti, Substanzverletzung
Von dieser Auffassung ist der BGH in der in BGHSt 41, 47 (= StV 1995, 465) veröffentlichten Entscheidung nicht abgerückt (vgl. auch KG, StV 1999, 156; BayObLG StV 1999, 543; OLG Karlsruhe, StV 1999, 544 sowie OLG Hamm, Beschluss vom 2. Mai 2000 in 3 Ss 181/00).
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