Rechtsprechung
| OLG Hamm, 18.06.2009 - 3 Ss 222/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Strafmilderung, Widerruf, Bewährung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StGB § 46
Strafmilderung, Widerruf, Bewährung - Judicialis
StGB § 46
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46
Pflicht des Gerichts zur strafmildernden Berücksichtigung eines drohenden Bewährungswiderrufs bei der Strafzumessung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht des Gerichts zur strafmildernden Berücksichtigung eines drohenden Bewährungswiderrufs bei der Strafzumessung
Verfahrensgang
- LG Bielefeld - 5 Ns 59/08
- OLG Hamm, 18.06.2009 - 3 Ss 222/09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91
Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen (fortgesetzten) Tat - …
Auszug aus OLG Hamm, 18.06.2009 - 3 Ss 222/09
Dass sie dabei die Gefahr des Widerrufes aus den Augen verloren hätte, erscheint ausgeschlossen (vgl. insoweit: BGH Beschl. v. 10.09.1991 - 5 StR 373/91 - juris).
- OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18
Revision; Tatbestandsmerkmal des "Erschleichens" im Sinne des § 265a StGB ; …
Dies könnte deshalb zweifelhaft sein, weil Nachteile, deren Eintritt der Täter bewusst riskiert hat oder die sich ihm zumindest hätten aufdrängen können, grundsätzlich nicht strafmildernd zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2009, Az. 3 Ss 222/09 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 03. Januar 2013, Az. III-1 RVs 90/12 - zitiert nach juris). - OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 RVs 68/16
Ausländereigenschaft für sich genommen ist kein zwingender strafmildernder …
Dies könnte deshalb zweifelhaft sein, weil Nachteile, deren Eintritt der Täter bewusst riskiert hat oder die sich ihm zumindest hätten aufdrängen müssen, grundsätzlich nicht strafmildernd zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2009, Az. 3 Ss 222/09, zitiert nach juris;OLG Hamm, Beschuss vom 03. Januar 2013, Az. III - 1 RVs 90/12, zitiert nach juris). - OLG Hamm, 03.01.2013 - 1 RVs 90/12
Strafzumessung; Keine strafmildernde Berücksichtigungsfähigkeit eines drohenden …
Denn solche Auswirkungen der Tat auf den Täter, die dieser bewusst riskiert hat oder sich ihm hätten aufdrängen müssen, sind grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 18.06.2009 - 3 Ss 222/09 - juris;… Fischer, StGB, 59. Aufl. § 46 Rdn. 34c).
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