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| OLG Stuttgart, 01.06.1990 - 3 Ss 265/90 |
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Baden-Württemberg; Feststellung von Verkehrsverstößen; Geschwindigkeitsmessungen; Kreisstädte; Verkehrsdisziplin; Standorte von Geschwindigkeitsmeßanlagen; Beweisverwertungsgebot; Meßergebnisse
Papierfundstellen
- NZV 1990, 439
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 23.10.1996 - 3 Ws (B) 406/96
Das beweismäßige Ergebnis einer in gesetzwidriger Weise durch Angestellte eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 21.02.2012 - 3 RBs 399/11
Anforderungen an eine Rüge des Verstoßes gegen § 48 Abs. 2 Satz 2 OBG NRW
Rn. 7 Es kann dahinstehen, ob es neben den bußgeldrechtlichen Regelungen über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten (in Nordrhein-Westfalen: § 26 Abs. 1 und 2 StVG iVm der "Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen Verwaltungsbehörden" vom 25. September 1979 [SGV. NRW. 45]) und den Ermittlungsbefugnissen des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts überhaupt noch einer zusätzlichen (gefahrenabwehrrechtlichen) Zuständigkeits- und Ermächtigungsnorm für die Verkehrsüberwachung bedarf (bejahend: OLG Frankfurt am Main, NZV 1992, 248 = DAR 1992, 185 [dort mit Anmerkung Fredrich]; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. [2011], § 26 StVG Rdnr. 2; verneinend: OLG Stuttgart, DAR 1991, 31; Fredrich, DAR 1992, 186; nicht abschließend entschieden vom Senat in seinem Beschluss vom 25. Februar 1993. - AG Gießen, 19.07.2013 - 512 OWi 802 Js 3704/13
Beteiligung der Polizeibehörde vor Aufstellung einer stationären Messanlage in …
Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage darf nämlich nicht an fiskalischen Interessen ausgelegt sein (vgl. OLG Stuttgart, 3 Ss 265/90, vom 01.06.1990, OLG Frankfurt 2 Ws (B) 91/92 OWiG vom 20.02.1992).
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