Rechtsprechung
| OLG Hamm, 30.08.2007 - 3 Ss 339/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
StGB § 243 Abs. 1 Nr. 6
Diebstahl; schwerer Fall; Begriff des Unglücksfalls; Tatobejkt; - openjur.de
Diebstahl Unglücksfall
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StGB § 243 Abs. 1 Nr. 6
Diebstahl Unglücksfall - Judicialis
StGB § 243 Abs. 1 Nr. 6
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausnutzen eines Unglücksfalls zur Begehung einer Diebstahlstat; Ausnutzen der Hilfsbereitschaft Dritter im Rahmen eines Unglücksfalls; Definition des Unglücksfalls
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 24.04.2007 - 11 Ns 33/07
- OLG Hamm, 30.08.2007 - 3 Ss 339/07
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 218
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.11.1957 - 4 StR 532/57
Ehefrau - § 323c StGB, Zumutbarkeit
Auszug aus OLG Hamm, 30.08.2007 - 3 Ss 339/07
Ein Unglücksfall wurde unter Zugrundelegung dieser Definition in der Rechtsprechung insbesondere dann angenommen, wenn ein Betrunkener auf einer verkehrsbelebten Straße zusammenbricht, ohne sich selbst erheben oder fortbewegen zu können (vgl. BayObLG NJW 1963, 62) oder bei einem Verkehrsunfall (BGH NJW 1958, 390) angenommen.
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