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| OLG Karlsruhe, 19.08.1982 - 3 Ss 41/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 21.05.1981 - StO 3/81
Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.1982 - 3 Ss 41/82
In einer Anklageschrift, die schon aus sich heraus verständlich sein muß, kann die in StPO § 200 Abs. 1 S 1 vorgeschriebene Mitteilung von Tatsachen, aus denen sich der Verfahrensgegenstand in persönlicher und sachlicher Hinsicht ergeben muß, nicht pauschal durch eine Verweisung oder Bezugnahme auf die in den Akten befindlichen Vorgänge, insbesondere auf eine frühere zurückgenommene Anklageschrift ersetzt werden (So auch OLG Karlsruhe, 1981-05-21, StO 3/81, Justiz 1981, 486).
- OLG Koblenz, 30.11.2021 - 2 Ws 682/21
Ordnungsgemäße Antragsschrift im selbstständigen Einziehungsverfahren Fehlender …
Es fehlt folglich an einem wirksamen Antrag, wenn der maßgebliche Inhalt sich nur aus eine pauschalen Verweisung oder Bezugnahme auf die in den Akten befindlichen Vorgänge ergibt (OLG Düsseldorf, III-2 Ss 215/09 - 148/09 I v. 10.11.2009, juris; OLG Karlsruhe, 3 Ss 41/82 v. 19.08.1982, juris).
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