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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.01.1991 - RReg. 3 St 178/90, RReg 3 St 178/90 a - b, RReg 3 St 178/90 a, RReg 3 St 178/90 b   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5439
BayObLG, 24.01.1991 - RReg. 3 St 178/90, RReg 3 St 178/90 a - b, RReg 3 St 178/90 a, RReg 3 St 178/90 b (https://dejure.org/1991,5439)
BayObLG, Entscheidung vom 24.01.1991 - RReg. 3 St 178/90, RReg 3 St 178/90 a - b, RReg 3 St 178/90 a, RReg 3 St 178/90 b (https://dejure.org/1991,5439)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Januar 1991 - RReg. 3 St 178/90, RReg 3 St 178/90 a - b, RReg 3 St 178/90 a, RReg 3 St 178/90 b (https://dejure.org/1991,5439)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3163
  • MDR 1991, 985
  • BayObLGSt 1991, 3
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Duisburg-Hamborn, 28.03.2017 - 29 Ds 78/16

    Wahlfeststellung, psychologische Gleichartigkeit der Delikte

    Die rechtsethische und psychologische Gleichartigkeit von falscher Verdächtigung und uneidlicher Falschaussage schien zu den anerkannten Fällen in der Rechtsprechung zu gehören, mehrfach von Oberlandesgerichten (zuletzt wohl Bayrisches Oberlandesgericht, Entscheidung vom 24.01.1991 - RReg 3 St 178/90) festgestellt und mehrfach von BGH (zuletzt wohl BGH NJW 1984, 2109) bejaht.
  • OLG Jena, 27.10.2010 - 1 Ws 323/10

    Hinreichender Tatverdacht der Untreue

    Zwar können nur Taten im prozessualen Sinne durch Teileinstellung schon im Ermittlungsstadium aus dem Verfahren ausgeschieden werden (…vgl. Meyer-Goßner, aaO., § 170 Rdnr. 8 m.w.N.) und ist fehlender Verfolgungswille innerhalb einer angeklagten Tat grundsätzlich ohne Bedeutung (BayObLG, Urteil vom 24.01.1991, Az.: RReg 3 St 178/90, RReg 3 St 178/90 a - b, RReg 3 St 178/90 a, RReg 3 St 178/90 b, bei juris, m.w.N.).

    Die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Angeschuldigten im Hinblick auf die ausweislich Ziff.11 der Begleitverfügung zur Anklageschrift vom 12.08.2009 mangels Vorsatznachweises (teil)eingestellten Tatvorwürfe kommt auch deshalb nicht in Betracht, weil die Sachverhaltsschilderung der Anklage insoweit keine ausreichende Beschreibung der geschichtlichen Vorgänge enthält, die unter diesen Gesichtspunkten einen die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Angeschuldigten rechtfertigenden hinreichenden Tatverdacht nach § 266 Abs. 1 StGB begründen könnte (vgl. BayObLG, Urteil vom 24.01.1991, Az.: Rreg 3 St 178/90, RReg 3 St 178/90 a - b, RReg 3 St 178/90 a, RReg 3 St 178/90 b, bei juris).

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