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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1969 - 3 StR 102/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,4485
BGH, 08.10.1969 - 3 StR 102/69 (https://dejure.org/1969,4485)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1969 - 3 StR 102/69 (https://dejure.org/1969,4485)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1969 - 3 StR 102/69 (https://dejure.org/1969,4485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei der Urteilsverkündung als unbedingter Revisionsgrund - Anforderungen an Ausschluss und Wiederherstellung der Öffentlichkeit bei nochmaligem Eintritt in die Beweisaufnahme und anschließender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53

    Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der …

    Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 3 StR 102/69
    Es kann dahinstehen, ob und inwieweit durch Erklärungen der vorliegenden Art die aus § 274 StPO folgende Beweiswirkung des Protokolls in einzelnen Fällen aufgehoben werden und anstelle der Beweisregel dieser Vorschrift die freie Beweiswürdigung treten könnte (vgl. BGHSt 4, 364).
  • BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
    Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 3 StR 102/69
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß eine Protokollberichtigung , die nach der Erhebung einer Verfahrensrüge vorgenommen wird und dieser Rüge die Grundlage nimmt, vom Revisionsgericht nicht berücksichtigt werden darf, weil andernfalls dem § 274 StPO ein wesentlicher Teil der vom Gesetzgeber gewollten Bedeutung genommen würde (BGHSt 2, 125; LM Nr. 3 zu § 274 StPO im Anschluß an OGHSt 1, 277 und an die ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts, vor allem RGSt 43, 1).
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
    Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 3 StR 102/69
    Es liegt hier auch keine offensichtliche Lücke des Protokolls vor, die vom Revisionsgericht auf Grund anderer Erkenntnisquellen ausgefüllt werden darf (vgl. BGHSt 17, 220).
  • BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 3 StR 102/69
    Die Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei der Urteilsverkündung ist ein unbedingter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 6 StPO (BGHSt 4, 279).
  • RG, 13.10.1909 - II 312/09

    Ist die Berichtigung eines Hauptverhandlungsprotokolls vom Revisionsgerichte zu …

    Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 3 StR 102/69
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß eine Protokollberichtigung , die nach der Erhebung einer Verfahrensrüge vorgenommen wird und dieser Rüge die Grundlage nimmt, vom Revisionsgericht nicht berücksichtigt werden darf, weil andernfalls dem § 274 StPO ein wesentlicher Teil der vom Gesetzgeber gewollten Bedeutung genommen würde (BGHSt 2, 125; LM Nr. 3 zu § 274 StPO im Anschluß an OGHSt 1, 277 und an die ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts, vor allem RGSt 43, 1).
  • BGH, 02.07.1957 - 5 StR 107/57
    Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 3 StR 102/69
    Dieser Grundsatz muß erst recht für den Fall gelten, daß eine nachträgliche dienstliche Äußerung einer Urkundsperson der auf den Protokollinhalt gestützten Verfahrensrüge den Boden entzieht (vgl. BGHSt 10, 342, 343 [BGH 02.07.1957 - 5 StR 107/57] und BGH Urteil vom 16. Mai 1966 - 2 StR 124/66).
  • BGH, 16.05.1966 - 2 StR 124/66

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Rechtsfolgen der …

    Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 3 StR 102/69
    Dieser Grundsatz muß erst recht für den Fall gelten, daß eine nachträgliche dienstliche Äußerung einer Urkundsperson der auf den Protokollinhalt gestützten Verfahrensrüge den Boden entzieht (vgl. BGHSt 10, 342, 343 [BGH 02.07.1957 - 5 StR 107/57] und BGH Urteil vom 16. Mai 1966 - 2 StR 124/66).
  • BGH, 21.02.2024 - 3 StR 480/23

    Ausschluss der Öffentlichkeit bei Verkündung der Urteilsformel (keine Verwirkung …

    Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz ist die Verkündung der Urteilsformel in nicht öffentlicher Sitzung grundsätzlich unzulässig (BGH, Urteile vom 22. Mai 1953 - 2 StR 539/52, BGHSt 4, 279; vom 8. Oktober 1969 - 3 StR 102/69, juris Rn. 7;… Beschlüsse vom 8. Juli 1970 - 3 StR 129/70, juris Rn. 3;… vom 24. Oktober 1979 - 3 StR 352/79, juris Rn. 2;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 112;… MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 338 Rn. 126).
  • BGH, 19.04.1977 - 5 StR 191/77

    Verfahrensfehler bei Ausschluss der Öffentlichkeit - Anforderungen an den …

    Zu den wesentlichen Förmlichkeiten, für die die besondere Beweiskraft des § 274 StPO gilt, gehört nicht nur der Beschluß über die Wiederherstellung der Öffentlichkeit, sondern auch dessen Ausführung (BGH 3 StR 102/69 vom 8. Oktober 1969 bei Herlan in GA 1971, 34).
  • BGH, 02.05.1973 - 3 StR 2/73

    Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit eines Verfahrens

    Denn zu den wesentlichen Förmlichkeiten, für die die besondere Beweiskraft des § 274 StPO gilt, gehört nicht nur der Beschluß über die Wiederherstellung der Öffentlichkeit, sondern auch dessen Ausführung (BGH Urt. v. 8.10.1969 - 3 StR 102/69).".
  • BGH, 21.03.1972 - 5 StR 119/72

    Voraussetzungen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit bei einem Strafverfahren

    Die dienstlichen Äußerungen, nach denen das Urteil öffentlich verkündet worden sein soll, können vom Revisionsgericht nicht berücksichtigt werden; zu den wesentlichen Förmlichkeiten, für die die besondere Beweiskraft des § 274 StPO gilt, gehört nicht nur der Beschluß über die Wiederherstellung der Öffentlichkeit, sondern auch dessen Ausführung (BGH 3 StR 102/69 vom 8.10.1969).".
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