Rechtsprechung
| BGH, 08.10.1969 - 3 StR 102/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei der Urteilsverkündung als unbedingter Revisionsgrund - Anforderungen an Ausschluss und Wiederherstellung der Öffentlichkeit bei nochmaligem Eintritt in die Beweisaufnahme und anschließender ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53
Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der …
Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 3 StR 102/69
Es kann dahinstehen, ob und inwieweit durch Erklärungen der vorliegenden Art die aus § 274 StPO folgende Beweiswirkung des Protokolls in einzelnen Fällen aufgehoben werden und anstelle der Beweisregel dieser Vorschrift die freie Beweiswürdigung treten könnte (vgl. BGHSt 4, 364). - BGH, 19.12.1951 - 3 StR 575/51
Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 3 StR 102/69
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß eine Protokollberichtigung , die nach der Erhebung einer Verfahrensrüge vorgenommen wird und dieser Rüge die Grundlage nimmt, vom Revisionsgericht nicht berücksichtigt werden darf, weil andernfalls dem § 274 StPO ein wesentlicher Teil der vom Gesetzgeber gewollten Bedeutung genommen würde (BGHSt 2, 125; LM Nr. 3 zu § 274 StPO im Anschluß an OGHSt 1, 277 und an die ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts, vor allem RGSt 43, 1). - BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 3 StR 102/69
Es liegt hier auch keine offensichtliche Lücke des Protokolls vor, die vom Revisionsgericht auf Grund anderer Erkenntnisquellen ausgefüllt werden darf (vgl. BGHSt 17, 220).
- BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 3 StR 102/69
Die Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei der Urteilsverkündung ist ein unbedingter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 6 StPO (BGHSt 4, 279). - RG, 13.10.1909 - II 312/09
Ist die Berichtigung eines Hauptverhandlungsprotokolls vom Revisionsgerichte zu …
Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 3 StR 102/69
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß eine Protokollberichtigung , die nach der Erhebung einer Verfahrensrüge vorgenommen wird und dieser Rüge die Grundlage nimmt, vom Revisionsgericht nicht berücksichtigt werden darf, weil andernfalls dem § 274 StPO ein wesentlicher Teil der vom Gesetzgeber gewollten Bedeutung genommen würde (BGHSt 2, 125; LM Nr. 3 zu § 274 StPO im Anschluß an OGHSt 1, 277 und an die ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts, vor allem RGSt 43, 1). - BGH, 02.07.1957 - 5 StR 107/57
Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 3 StR 102/69
Dieser Grundsatz muß erst recht für den Fall gelten, daß eine nachträgliche dienstliche Äußerung einer Urkundsperson der auf den Protokollinhalt gestützten Verfahrensrüge den Boden entzieht (vgl. BGHSt 10, 342, 343 [BGH 02.07.1957 - 5 StR 107/57] und BGH Urteil vom 16. Mai 1966 - 2 StR 124/66). - BGH, 16.05.1966 - 2 StR 124/66
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Rechtsfolgen der …
Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 3 StR 102/69
Dieser Grundsatz muß erst recht für den Fall gelten, daß eine nachträgliche dienstliche Äußerung einer Urkundsperson der auf den Protokollinhalt gestützten Verfahrensrüge den Boden entzieht (vgl. BGHSt 10, 342, 343 [BGH 02.07.1957 - 5 StR 107/57] und BGH Urteil vom 16. Mai 1966 - 2 StR 124/66).
- BGH, 21.02.2024 - 3 StR 480/23
Ausschluss der Öffentlichkeit bei Verkündung der Urteilsformel (keine Verwirkung …
Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz ist die Verkündung der Urteilsformel in nicht öffentlicher Sitzung grundsätzlich unzulässig (BGH, Urteile vom 22. Mai 1953 - 2 StR 539/52, BGHSt 4, 279; vom 8. Oktober 1969 - 3 StR 102/69, juris Rn. 7;… Beschlüsse vom 8. Juli 1970 - 3 StR 129/70, juris Rn. 3;… vom 24. Oktober 1979 - 3 StR 352/79, juris Rn. 2;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 112;… MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 338 Rn. 126). - BGH, 19.04.1977 - 5 StR 191/77
Verfahrensfehler bei Ausschluss der Öffentlichkeit - Anforderungen an den …
Zu den wesentlichen Förmlichkeiten, für die die besondere Beweiskraft des § 274 StPO gilt, gehört nicht nur der Beschluß über die Wiederherstellung der Öffentlichkeit, sondern auch dessen Ausführung (BGH 3 StR 102/69 vom 8. Oktober 1969 bei Herlan in GA 1971, 34). - BGH, 02.05.1973 - 3 StR 2/73
Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit eines Verfahrens
Denn zu den wesentlichen Förmlichkeiten, für die die besondere Beweiskraft des § 274 StPO gilt, gehört nicht nur der Beschluß über die Wiederherstellung der Öffentlichkeit, sondern auch dessen Ausführung (BGH Urt. v. 8.10.1969 - 3 StR 102/69).". - BGH, 21.03.1972 - 5 StR 119/72
Voraussetzungen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit bei einem Strafverfahren
Die dienstlichen Äußerungen, nach denen das Urteil öffentlich verkündet worden sein soll, können vom Revisionsgericht nicht berücksichtigt werden; zu den wesentlichen Förmlichkeiten, für die die besondere Beweiskraft des § 274 StPO gilt, gehört nicht nur der Beschluß über die Wiederherstellung der Öffentlichkeit, sondern auch dessen Ausführung (BGH 3 StR 102/69 vom 8.10.1969).".
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".