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Rechtsprechung
   BGH, 14.05.2014 - 3 StR 104/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11031
BGH, 14.05.2014 - 3 StR 104/14 (https://dejure.org/2014,11031)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2014 - 3 StR 104/14 (https://dejure.org/2014,11031)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - 3 StR 104/14 (https://dejure.org/2014,11031)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung der in Spanien erlittenen Auslieferungshaft auf die verhängte Freiheitsstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1
    Anrechnung der in Spanien erlittenen Auslieferungshaft auf die verhängte Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …

    Auszug aus BGH, 14.05.2014 - 3 StR 104/14
    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mainz vom 31. Oktober 2013 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO); jedoch wird der Strafausspruch dahin ergänzt, dass die in Spanien erlittene Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet wird (§ 354 Abs. 1 StPO; vgl. BGHSt 27, 287, 288).
  • BGH, 25.02.2016 - 2 StR 537/15

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Rücktritt: Rücktrittshorizont); Totschlag …

    Der neue Tatrichter wird auch Gelegenheit haben, den Anrechnungsmaßstab für die in Spanien erlittene Auslieferungshaft zu bestimmen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 3 StR 104/14: Maßstab 1:1).
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