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| BGH, 14.02.1952 - 3 StR 1058/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- RG, 22.12.1920 - IV 1480/20
Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.
Auszug aus BGH, 14.02.1952 - 3 StR 1058/51
Es sei in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 55, 204 verwiesen, die alle Gesichtspunkte zur inneren Tatseite der Hehlerei ausführlich darlegt. - RG, 14.05.1920 - III 1111/19
1. Zum Begriff "unverschuldet" in § 54 StGB. 2. Zum Merkmal "gegenwärtige Gefahr" …
Auszug aus BGH, 14.02.1952 - 3 StR 1058/51
Gerade die von der Revision angezogene Entscheidung RGSt 54, 338 betont, dass die Anwendung des § 259 StGB keinem Bedenken unterliegt, wenn neben dem Beweggrund des eigenen Vorteils noch andere Beweggründe mitwirken. - RG, 18.02.1944 - 4 D 14/44
Gewerbsmäßig handelt der Hehler dann, wenn er mit dem Ansichbringen der gehehlten …
Auszug aus BGH, 14.02.1952 - 3 StR 1058/51
Diese Wiederholung ist aber weder erforderlich noch ausreichend (vgl. RGSt 77, 329).
- BGH, 15.05.1952 - 4 StR 753/51
Rechtsmittel
In diesen Wendungen könnte, wenn man sie losgelöst von Urteilszusammenhang betrachtet, ein Verstoss gegen den in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs aufgestellten Grundsatz gefunden werden, dass aus der gesetzlichen Beweisvermutung des § 259 StGB nur der bestimmte, nicht aber der bedingte Vorsatz hergeleitet werden darf (RGSt 55, 204, 206 f; 64, 4 f; BGH 3 StR 793/51v 15. November 1951, 3 StR 1058/51 v 14. Februar 1952). - BGH, 11.12.1952 - 4 StR 1017/51
Rechtsmittel
Dass die Strafkammer etwa auf Grund der Beweisregel des § 259 StGB zur Annahme des bedingten Vorsatzes gelangt sei (vgl RGSt 55, 204, 206 f; 64, 4 f; BGH 3 StR 793/51 vom 15. November 1951; 3 StR 1058/51 vom 14. Februar 1952) oder gar Fahrlässigkeit für die Annahme der Hehlerei habe genügen lassen, kann im Hinblick auf den Urteilszusammenhang, wie die Prüfung des Senats ergeben hat, mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
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