Rechtsprechung
| BGH, 17.04.1952 - 3 StR 1155/51 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.12.1951 - 3 StR 131/51
Auszug aus BGH, 17.04.1952 - 3 StR 1155/51
Insbesondere entspricht es der Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass auch ein Kriegsgefangener noch der Freiheit beraubt werden kann, indem die ihn in dieser Eigenschaft belassene Bewegungsfreiheit noch weiter eingeengt wird (Urt. v. 6. Dezember 1951 - 3 StR 131/51). - RG, 22.09.1938 - 2 D 467/38
1. Zum Begriffe der "Tat" i. S. des § 264 Abs. 1 StPO. 2. Ist eine wahlweise …
Auszug aus BGH, 17.04.1952 - 3 StR 1155/51
In solchen Fällen liegt gleichartige Idealkonkurrenz vor, die nach § 73 StGB zu beurteilen ist (vgl. RGSt 72, 339). - RG, 15.02.1904 - 5729/03
Wann beginnt die Verjährung der Strafverfolgung einer Übertretung des § 367 Nr. …
Auszug aus BGH, 17.04.1952 - 3 StR 1155/51
Die Rechtsprechung des Reichsgerichts hat demgemäss mehrfach anerkannt, dass die Verjährung erst mit der Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes beginnt (vgl. RGSt 25, 149; 37, 78; RG HRR 1940 Nr. 461).
- BGH, 10.07.1952 - 4 StR 73/52
Strafbarkeit einer vor einem ausländischen Gericht erstatteten Aussage - …
Das hat der Bundesgerichtshof bereits wiederholt anerkannt (3 StR 131/51 vom 6. Dezember 1951; 3 StR 1155/51 vom 17. April 1952; ebenso OLG Hessen, HESt 2 S 175, 177).Diese Behandlung während des Strafvollzugs lässt die Widerrechtlichkeit der vom Angeklagten verursachten Strafmassnahmen besonders deutlich hervortreten (vgl BGHSt 1, 391, 395 ff [BGH 06.11.1951 - 1 StR 27/50]; 3 StR 546/51 vom 23. August 1951; 3 StR 1155/51 vom 17. April 1952; 2 StR 38/50 vom 10. Juni 1952; 2 StR 38/50 vom 10. Juni 1952; vgl RG JW 1925 S 973 Nr. 24).
- BGH, 16.06.1952 - 3 StR 721/51
Rechtsmittel
Dass auch ein Kriegsgefangener noch der Freiheit beraubt werden kann, indem die ihm in dieser Eigenschaft belassene Bewegungsfreiheit noch weiter eingeengt wird, hat der erkennende Senat schon wiederholt ausgesprochen (vgl Urteil von 6. Dezember 1951; 3 StR 131/51 und Urteil von 17. April 1952; 3 StR 1155/51).
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