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Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.09.1954

Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1954 - 3 StR 122/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,728
BGH, 25.03.1954 - 3 StR 122/54 (https://dejure.org/1954,728)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1954 - 3 StR 122/54 (https://dejure.org/1954,728)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1954 - 3 StR 122/54 (https://dejure.org/1954,728)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 103
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an …

    Nach der Rechtsprechung entscheidend ist, daß dieselbe Vermögensverfügung des Getäuschten (hier der Vergabestelle), die den Täter oder einen Dritten (hier die L + G GmbH) bereichern soll, den Schaden unmittelbar herbeiführt (vgl. BGHSt 6, 105, 116) [BGH 25.03.1954 - 3 StR 122/54].
  • OLG Bremen, 18.04.2023 - 1 Ws 26/23

    Keine Nebenklagebefugnis nach § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO eines erst nach Adoption …

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich dieser Zweckbestimmung der Nebenklage noch im Jahr 1993 ausdrücklich angeschlossen (siehe BVerfG…, Beschluss vom 02.02.1993 - 2 BvR 1491/91, juris Rn. 14, NJW 1993, 3316) und dieses Verständnis wird auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geteilt (siehe BGH, Beschluss vom 25.03.1954 - 3 StR 122/54, juris Rn. 7, BGHSt 6, 103;… Urteil vom 20.12.1966 - 1 StR 477/66, juris Rn. 22, NJW 1967, 454;… Beschluss vom 18.09.2012 - 3 BGs 262/12, juris Rn. 25, NJW 2012, 3524).
  • BGH, 27.08.2025 - 4 StR 80/25

    Nebenklageberechtigung bei Adoption (lediglich leiblicher Vater bzw. leibliche …

    Rn. 5 Auf die - auch im Revisionsverfahren zulässigen - Anträge auf Zulassung der Nebenklage war gemäß § 396 Abs. 2 Satz 1 StPO die fehlende Nebenklageberechtigung beider Antragsteller auszusprechen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1954 - 3 StR 122/54, BGHSt 6, 103, juris Rn. 2 und 4).
  • BGH, 17.05.1957 - VI ZR 63/56

    Rechtsmittel

    So sehr anerkannt werden mag, daß oft für den Geschädigten die Anschließung an ein vom Staatsanwalt betriebenes Strafverfahren der späteren Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Haftungsansprüche dienlich sein wird und daher im Rahmen berechtigter Interessenwahrnehmung liegen kann (vgl. BGHSt 6, 103 [105]), so ist doch nicht zu übersehen, daß das staatliche Strafverfahren einem völlig anderen.
  • BGH, 03.12.1969 - 3 StR 185/69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Nebenklage - Zuständigkeit des …

    Über die Zulassung entscheidet dann das Rechtsmittelgericht (RGSt 6, 139; 48, 236; 76, 178; BGH 1 StR 673/51 Urteil vom 4. März 1952; 3 StR 122/54 Beschluß vom 25. März 1954 bei Kirchhof GoldA.
  • BGH, 06.08.1963 - 1 StR 262/63

    Revisionseinlegung wegen angeblicher Verkennung der Mordmerkmale durch das …

    Die Rechtsmittel sind zulässig (§ 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO; BGHSt 6, 103); sie haben aber keinen Erfolg.
  • BGH, 02.02.1972 - 3 StR 327/71

    Anforderungen an die Anschlusserklärung durch Revisionseinlegung

    Sie ist vielmehr in jeder Lage des Verfahrens, also auch nach Ablauf der Rechtsmittelsfrist, zulässig (vgl. BGHSt 6, 103).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.09.1954 - 3 StR 122/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,4303
BGH, 09.09.1954 - 3 StR 122/54 (https://dejure.org/1954,4303)
BGH, Entscheidung vom 09.09.1954 - 3 StR 122/54 (https://dejure.org/1954,4303)
BGH, Entscheidung vom 09. September 1954 - 3 StR 122/54 (https://dejure.org/1954,4303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.09.1954 - 3 StR 122/54
    Ob das Landgericht den Tatbestand der fahrlässigen Verkehrsgefährdung §§ 315 a Abs. 1 Nr. 4, 316 Abs. 2 StVO aus dem Gesichtspunkt der fehlenden Rücksichtslosigkeit mit Recht verneint hat, kann dahingestellt bleiben, weil der Angeklagte hierdurch nicht beschwert ist (BGH NJW 1954, 729 = VES 6, 373).
  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
    Auszug aus BGH, 09.09.1954 - 3 StR 122/54
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53] [174 ff] = VRS 6, 21 [28]) bedarf die Feststellung, daß sich der Angeklagte durch die ihm zur Last gelegte Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat, einer sorgfältigen Abwägung der gesamten Umstände des Einzelfalles.
  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
    Auszug aus BGH, 09.09.1954 - 3 StR 122/54
    Die Strafkammer wird daher auch über die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung nochmals zu befinden haben (vgl dazu BGHSt 6, 125).
  • BGH, 05.03.1954 - 2 StR 15/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.09.1954 - 3 StR 122/54
    Das ist im Hinblick auf die Verfahrensvorschrift des § 267 Abs. 3 Satz 3 StPO aus sachlichrechtlichen Gründen zwar nur dann zu beanstanden, wenn Umstände dafür sprechen, daß der Tatrichter die Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung übersehen oder von ihr aus rechtsirrigen Erwägungen keinen Gebrauch gemacht hat (vgl BGHSt 6, 68 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des BGH vom 29. April 1954 - 3 StS 898/53 -).
  • BGH, 05.03.1954 - 2 StR 473/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.09.1954 - 3 StR 122/54
    Der Schuldspruch des angefochtenen Urteils bedarf nur insofern der Berichtigung, als das Landgericht nicht beachtet hat, daß § 49 StVO in der Neufassung der Verordnung vom 24. August 1953 (BGBl 1, 1201) nur noch die Natur einer Hilfsvorschrift hat und deshalb Verkehrsübertretungen neben der Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nicht mehr in den Schuldspruch aufzunehmen sind (BGH VRS 6, 203 und BGHSt 6, 25).
  • BGH, 15.07.1954 - 3 StR 224/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.09.1954 - 3 StR 122/54
    Die Feststellungen des Landgerichts schließen es nicht aus, daß es sich bei der Tat des Angeklagten um ein einmaliges Versagen im Verkehr gehandelt hat, das die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen noch nicht beweist (BGH 3 StR 224/54 vom 15. Juli 1954).
  • OLG Oldenburg, 19.03.2020 - 1 Ws 60/20
    Unter keinen Umständen darf man in einem solchen Fall seine Fahrt gleichsam "blind" fortsetzen und/oder abbiegen, ohne sich zuvor Klarheit darüber verschafft zu haben, die Gefährdung anderer - insbesondere vorfahrtsberechtigter - Verkehrsteilnehmer auszuschließen (vgl. BGH, Urteil v. 09.09.1954 - 3 StR 122/54, juris Rz. 11 f.; BGH, Urteil v. 13.03.1962 - VI ZR 177/61, VersR 1962, 543 ; OLG Koblenz, Urteil v. 02.07.1973 - 12 U 696/72, VersR 1974, 442; OLG Frankfurt, Urteil v. 06.11.1987 - 25 U 25/86, NZV 1989, 149; OLG Köln, Urteil v. 09.05.1996 - 7 U 10/96, NZV 1997, 477; OLG Saarbrücken, Urteil v. 08.01.1998 - 3 U 1043/96, OLGR Saarbrücken, 402 a.E.;… LG Darmstadt, Urteil v. 21.04.2010 - 19 O 178/09, juris Rz. 19;… LG Limburg, Urteil v. 23.08.2019 - 1 O 239/17, juris Rz. 46).

    Fährt man gleichwohl weiter, so stellt dies ein schwerwiegender Verstoß gegen das Gebot des Fahrens auf Sicht nach § 3 Abs. 1 S. 2 StVO und damit sogar ein grob fahrlässiges Verhalten dar (BGH, Urteil v. 09.09.1954 - 3 StR 122/54, juris Rz. 13; BGH, Urteil v. 13.03.1962 - VI ZR 177/61, VersR 1962, 543 ;… OLG Koblenz a.a.O.;… OLG Frankfurt a.a.O.;… OLG Köln a.a.O.;… LG Limburg a.a.O.).

    Denn ungeachtet des Umstandes, dass zur Vermeidung zweier Verkehrstoter allemal ein Zurückstellen des Abbiegevorgangs selbst bis zum Abend verlangt werden kann, gab es auch Sicht des Beschuldigten viel näherliegende Möglichkeiten, die Kollision zu vermeiden: So hätte er solange am Rand der Kreuzung anhalten müssen, bis sich seine Augen an die Blendung gewöhnt haben - ein Vorgang der nur bis zu 4 Sekunden dauert (vgl. S. 3 des Ergänzungsgutachtens vom 30. Juli 2019) -, um ungehinderte Einsicht in die bevorrechtigte Straße zu haben (so ausdrücklich BGH, Urteil v. 09.09.1954 - 3 StR 122/54, juris Rz. 12 a.E.;… LG Limburg a.a.O.).

  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
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