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| BGH, 13.05.1953 - 3 StR 124/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- RG, 20.01.1930 - II 230/29
Muß die Unterlassung eine Rechtswidrigkeit gegenüber dem Verletzten enthalten, um …
Auszug aus BGH, 13.05.1953 - 3 StR 124/53
Es besteht der Verdacht dass die Strafkammer bei jener Unterstellung von einer rechtsirrigen Auffassung über den Begriff der Verursachung durch Unterlassung ausgegangen ist (vgl. hierzu RGSt 63, 392).
- BGH, 13.05.1969 - VI ZR 176/68
Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Fahrzeugkolonne …
- BGH, 14.01.1954 - 3 StR 695/53 Die Revision der Staatsanwaltschaft sieht unter Berufung auf die Entscheidung des Senats vom 13. Mai 1953 in 3 StR 124/53 das Verschulden des Angeklagten darin, dass er mit zu hoher Geschwindigkeit "in eine ungeklärte Verkehrslage hineingefahren sei".
Der Hinweis der Revision auf das Urteil des Senats vom 13. Mai 1953 (3 StR 124/53) ist irrig.
- BGH, 03.01.1961 - VI ZR 60/60
Rechtsmittel
Der Beklagte fuhr in eine ungeklärte, für ihn als gefährlich erkennbare Verkehrslage hinein und durfte nicht darauf vertrauen, daß diese sich rechtzeitig gefahrlos gestalten werde (BGH Urteil vom 13. Mai 1953 - 3 StR 124/53 - DAB 1953, 157; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 26. März 1957 - VI ZR 282/55 - VersR 1957, 321); er mußte vielmehr wegen des verkehrswidrigen Hinüberschreitens der Fußgängerin in seine Fahrbahn die geeigneten Maßnahmen ergreifen, einem Unfall vorzubeugen. - BGH, 18.10.1960 - VI ZR 176/59
Einschränkung des Vertrauens auf die richtige Verhaltensweise anderer …
Darauf, daß diese als gefährlich erkennbare Verkehrslage sich alsbald und rechtzeitig gefahrlos gestalten werde, durfte er nicht vertrauen(Urteil des erkennenden Senats vom 15. Juni 1955 - VI ZB 319/54 - VersR 1955, 4851 BGH Urteil vom 13. Mai 1953 - 3 StR 124/53 - DAR 53, 157). - BGH, 14.04.1955 - 4 StR 15/55
Rechtsmittel
Um die Verursachung der Tötung der Fußgängerin dem Angeklagten aber als Fahrlässigkeit anzurechnen, hätte es außer der Feststellung der mangelnden Beobachtung der Fahrbahn noch des Nachweises bedurft, daß der Angeklagte bei rechtzeitigem Erkennen der neuen Verkehrslage den Erfolg durch ihm zumutbare Maßnahmen, sei es Bremsen, sei es nach rechts Ausweichen, noch hätte vermeiden können (3 StR 124/53 vom 13. Mai 1953).
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