Rechtsprechung
| BGH, 13.06.1979 - 3 StR 127/79 (S) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revision wegen fehlerhafter Strafzumessung bei Wahl eines falschen Strafrahmens oder Verletzung einer Abwägungspflicht des Tatrichters - Beachtung des Strafzwecks der Generalprävention bei der Strafzumessung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …
Auszug aus BGH, 13.06.1979 - 3 StR 127/79
Diese Ausführungen lassen besorgen, daß das Landgericht als Leitgesichtspunkt bei der Strafzumessung im Rahmen der Schuldangemessenheit nicht auch den anerkannten Strafzweck der Generalprävention (…vgl. bei Holtz MDR 1976, 812 sowie BGH GA 1979, 59, 60) beachtet hat (hierzu BGHSt 17, 35, 36). - BGH, 14.09.1977 - 3 StR 220/77
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Werbens für eine kriminelle Vereinigung in …
Auszug aus BGH, 13.06.1979 - 3 StR 127/79
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist aber möglich, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen gewählt oder die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (RGSt 17, 35, 36; BGH, Urteil vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77 - vgl. auch BGH NJW 1978, 174 und GA 1979, 59). - BGH, 23.08.1977 - 1 StR 124/77
Vorliegen eines offenkundig groben Missverhältnisses zwischen Schuld und Strafe - …
Auszug aus BGH, 13.06.1979 - 3 StR 127/79
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist aber möglich, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen gewählt oder die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (RGSt 17, 35, 36; BGH, Urteil vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77 - vgl. auch BGH NJW 1978, 174 und GA 1979, 59). - RG, 03.01.1888 - 2924/87
Findet die in den §§. 136. 137 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 (B.G.Bl. …
Auszug aus BGH, 13.06.1979 - 3 StR 127/79
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist aber möglich, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen gewählt oder die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (RGSt 17, 35, 36; BGH…, Urteil vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77 - vgl. auch BGH NJW 1978, 174 und GA 1979, 59).
- BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79
Klaus Croissant
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts kommt in Betracht, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt oder die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77, vom 28. Juni 1978 - 3 StR 199/78 - und vom 13. Juni 1979 - 3 StR 127/79 (S); vgl. auch BGH NJV 1978, 174; BGHSt 28, 318 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]). - OLG Hamm, 13.08.2009 - 3 Ss 323/09
Doppelverwertungsverbot; Strafzumessung
Bei der Verteidigung der Rechtsordnung kommt es darauf an, welche Bedeutung die Tat und Taten dieser Art als Verletzung der Rechtsordnung vor allem für den Rechtsgüterschutz haben, inwieweit Wiederholungsgefahr besteht und wie die Allgemeinheit auf eine Geldstrafe reagieren würde (BGH Beschl. v. 13.06.1979 - 3 StR 127/79 - juris). - BGH, 17.12.1980 - 3 StR 433/80
Totschlag im minderschweren Fall
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts kommt in Betracht, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt oder die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77; vom 28. Juni 1978 - 3 StR 199/78; vom 13. Juni 1979 - 3 StR 127/79 (S) - und vom 28. November 1979 - 3 StR 407/79; vgl. auch BGH NJW 1978, 174; BGHSt 28, 318 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]). - BGH, 28.11.1979 - 3 StR 407/79
Unerlaubtes Führen einer Schusswaffe - Strafbemessung unter Würdigung einer …
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts kommt in Betracht, wenn der Tatrichter einen falschen Strafrahmen wählt oder die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77; vom 28. Juni 1978 - 3 StR 199/78 und vom 13. Juni 1979 - 3 StR 127/79 (S); vgl. auch BGH NJW 1978, 174; BGHSt 28, 318 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]).
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