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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.1995 - 3 StR 13/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3519
BGH, 22.03.1995 - 3 StR 13/95 (https://dejure.org/1995,3519)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1995 - 3 StR 13/95 (https://dejure.org/1995,3519)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1995 - 3 StR 13/95 (https://dejure.org/1995,3519)
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Armbrust

§ 24 StGB, Abgrenzung unbeendeter - beendeter Versuch, Fürmöglichhalten, Teilakte

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unbeendeter Versuch - Strafbefreiender Rücktritt - Straflosigkeit - Freiwilligkeit - Tötung - Totschlag - Veränderte Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 23
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …

    Auszug aus BGH, 22.03.1995 - 3 StR 13/95
    Zwar trifft es zu, wie die Revision darlegt, daß es bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkungen der Täter wahrgenommen hat, auf der Hand liegt, daß der Täter die lebensgefährliche Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkannt hat (BGHSt 39, 221, 231 m.w.Nachw.), so daß an die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, strenge Anforderungen zu stellen sind (BGHSt 39, 221, 231; BGH NStZ 1994, 76;… BGHR StGB § 24 I 1 Versuch, unbeendeter 29).
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89

    Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von …

    Auszug aus BGH, 22.03.1995 - 3 StR 13/95
    Selbst wenn der Täter seine Handlungen einstellt, weil er den Eintritt des Erfolges für sicher oder möglich hält, unmittelbar darauf eintretende Umstände den Täter jedoch veranlassen, wenn auch in Verkennung der wahren Gefährdung, von der Erfolglosigkeit seines bisherigen Tuns auszugehen, liegt ein unbeendeter Versuch vor (BGHSt 36, 224, 225 f. [BGH 19.07.1989 - 2 StR 270/89];… BGHR StGB § 24 I 1 Versuch, unbeendeter 24 und 25).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 22.03.1995 - 3 StR 13/95
    Bei einem versuchten Tötungsdelikt kann auch das vom Täter wahrgenommene Verhalten des Opfers nach der letzten Ausführungshandlung von indizieller Bedeutung sein (vgl. BGHSt 35, 90, 91, 94;… BGHR StGB § 24 I 1 Versuch, unbeendeter 9, 11, 13 und 15).
  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93

    Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht - …

    Auszug aus BGH, 22.03.1995 - 3 StR 13/95
    Zwar trifft es zu, wie die Revision darlegt, daß es bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkungen der Täter wahrgenommen hat, auf der Hand liegt, daß der Täter die lebensgefährliche Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkannt hat (BGHSt 39, 221, 231 m.w.Nachw.), so daß an die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, strenge Anforderungen zu stellen sind (BGHSt 39, 221, 231; BGH NStZ 1994, 76;… BGHR StGB § 24 I 1 Versuch, unbeendeter 29).
  • BGH, 18.08.1998 - 5 StR 189/98

    Pizzaverkaufsstand - § 24 StGB, beendeter Versuch, Korrektur der irrigen …

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß der Täter, der nach der letzten Ausführungshandlung den Erfolgseintritt zunächst für möglich hält, unmittelbar darauf aber erkennt, daß er sich geirrt hat, durch Abstandnahme von weiteren möglichen Ausführungshandlungen mit strafbefreiender Wirkung vom Versuch zurücktreten kann (BGHSt 36, 224 [BGH 19.07.1989 - 2 StR 270/89]; 39, 221, 227, 228;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25, 31; BGH StV 1996, 23; 1997, 128); der Versuch ist dann im Ergebnis unbeendet.
  • BGH, 24.09.1996 - 1 StR 433/96

    Versuch - Rücktritt - Straffreiheit

    ln Fällen dieser Art erlangt die an der wahrgenommenen Wirklichkeit korrigierte Vorstellung für den "Rücktrittshorizont" maßgebliche Bedeutung mit der Folge, daß der Täter, dessen Handlungsmöglichkeiten unverändert fortbestehen, durch Absehen von weiteren Ausführungshandlungen mit strafbefreiender Wirkung zurücktreten kann (BGHSt 36, 224 [BGH 19.07.1989 - 2 StR 270/89];… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 25; BGH, Urt. vom 22. März 1995 - 3 StR 13/95).
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