Rechtsprechung
| BGH, 25.07.2017 - 3 StR 132/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Adhäsionsverfahren: Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach rechtskräftigem Abschluss des Revisionsverfahrens
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 404 Abs 5 S 1 StPO, § 119 Abs 1 S 1 ZPO
Adhäsionsverfahren: Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach rechtskräftigem Abschluss des Revisionsverfahrens - IWW
§ 404 Abs. 5 Satz 1 StPO, § 119 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 404 Abs. 5 Satz 2 StPO
- Wolters Kluwer
Gesonderte Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag des Nebenklägers für die jeweilige Instanz im Adhäsionsverfahren; Rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 119 Abs. 1 S. 1; StPO § 404 Abs. 5 S. 1
Gesonderte Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag des Nebenklägers für die jeweilige Instanz im Adhäsionsverfahren; Rückwirkende Gewährung von Prozesskostenhilfe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Adhäsionsverfahren: Rückwirkende PKH-Bewilligung, es gibt sie doch
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozesskostenhilfe im Adhäsionsverfahren - und das Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 14.10.2016 - 2 KLs 1021 Js 15980/13
- BGH, 25.07.2017 - 3 StR 132/17
Papierfundstellen
- StV 2018, 138 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.03.2001 - 3 StR 25/01
Beiordnung eines Rechtsanwalts zum Nebenkläger erstreckt sich nicht auf die …
Auszug aus BGH, 25.07.2017 - 3 StR 132/17
Rn. 2 Im Adhäsionsverfahren ist über den Prozesskostenhilfeantrag des Nebenklägers für die jeweilige Instanz gesondert zu entscheiden (§ 404 Abs. 5 Satz 1 StPO i.V.m. § 119 Abs. 1 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2001 - 3 StR 25/01, NJW 2001, 2486 ff.; vom 27. Mai 2009 - 2 StR 103/09, NStZ-RR 2009, 253). - BGH, 27.05.2009 - 2 StR 103/09
Beiordnung im Adhäsionsverfahren (fortwirkende Beistandsbestellung) und …
Auszug aus BGH, 25.07.2017 - 3 StR 132/17
Rn. 2 Im Adhäsionsverfahren ist über den Prozesskostenhilfeantrag des Nebenklägers für die jeweilige Instanz gesondert zu entscheiden (§ 404 Abs. 5 Satz 1 StPO i.V.m. § 119 Abs. 1 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2001 - 3 StR 25/01, NJW 2001, 2486 ff.; vom 27. Mai 2009 - 2 StR 103/09, NStZ-RR 2009, 253). - BGH, 13.10.2010 - 5 StR 179/10
Prozesskostenhilfe für den Adhäsionskläger (Bewilligung jeweils nur für eine …
Auszug aus BGH, 25.07.2017 - 3 StR 132/17
Eine auf den Zeitpunkt der Antragstellung rückwirkende Entscheidung kommt jedoch in Betracht, wenn der Antrag nicht rechtzeitig beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - 5 StR 179/10, BGHR StPO § 404 Abs. 5 Prozesskostenhilfe 1). - BGH, 04.09.1991 - 3 StR 142/91
Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BGH, 25.07.2017 - 3 StR 132/17
Freilich ist eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe, zumal nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss, grundsätzlich nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 1991 - 3 StR 142/91).
- BGH, 12.06.2019 - 3 StR 547/18
Prozesskostenhilfe im Adhäsionsverfahren (gesonderte Entscheidung für jeweilige …
Im Adhäsionsverfahren ist gemäß § 404 Abs. 5 Satz 1 StPO i.V.m. § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO über den Prozesskostenhilfeantrag des Nebenklägers für die jeweilige Instanz gesondert zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 132/17, juris Rn. 2 mwN).Sie kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Antrag bereits vor Verfahrensabschluss gestellt, jedoch versehentlich nicht beschieden worden ist und wenn der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan, insbesondere die gemäß § 404 Abs. 5 Satz 1 StPO i.V.m. § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 1991 - 3 StR 142/91, juris Rn. 3;… vom 13. Oktober 2010 - 5 StR 179/10, BGHR StPO § 404 Abs. 5 Prozesskostenhilfe 1 Rn. 3; vom 25. Juli 2017 - 3 StR 132/17, juris Rn. 3;… vom 7. März 2018 - 5 StR 587/17, juris Rn. 2).
- BGH, 18.03.2021 - 5 StR 222/20
Keine Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger nach Abschluss des Verfahrens
Etwas anderes gilt ausnahmsweise für den Fall, dass vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens ein Bewilligungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen gestellt, aber nicht bzw. nicht vorab beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2010 - 5 StR 179/10; vom 25. Juli 2017 - 3 StR 132/17; vom 7. März 2018 - 5 StR 587/17;… Zöller-Schultzky, 33. Aufl., § 127 Rn. 12, 18). - BGH, 01.11.2022 - 6 StR 198/22
Ablehnung des Antrages der Nebenklägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe …
- BGH, 19.12.2018 - 4 StR 129/18
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Nebenklage
Danach ist vom Senat als dem mit der Sache befassten Gericht (§ 404 Abs. 5 Satz 3 StPO; vgl. zur rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 132/17) über den im Schriftsatz vom 30. Januar 2018 gestellten Antrag der Geschädigten zu entscheiden, ihr auch im Revisionsverfahren Prozesskostenhilfe zu gewähren. - BGH, 16.01.2019 - 4 StR 580/15
Prozesskostenhilfe (rückwirkende Bewilligung)
Eine auf den Zeitpunkt der Antragstellung rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist jedoch auch nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss zu bewilligen, wenn der Antrag nicht rechtzeitig beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hatte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2010 - 5 StR 179/10, BGHR StPO § 404 Abs. 5 Prozesskostenhilfe 1; vom 25. Juli 2017 - 3 StR 132/17, StV 2018, 138 (Ls);… vom 19. Dezember 2018 - 4 StR 129/18, Rn. 1). - LG Amberg, 27.05.2024 - 11 Qs 43/24
Bewilligung von Prozesskostenhilfe, Pflichtverteidigerbeiordnung, Beiordnung …
Rn. 22 Etwas anderes gilt aber für den Fall, dass vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens ein Bewilligungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen gestellt wurde, der aber nicht bzw. nicht vorab verbeschieden wurde und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (st.Rspr: vgl. BGH Beschlüsse vom 18.03.2021 - 5 StR 222/20 m.w.N.; vom 13. Oktober 2010 - 5 StR 179/10; vom 25. Juli 2017 - 3 StR 132/17; vom 7. März 2018 - 5 StR 587/17 alle bei juris;… Zöller-Schultzky, 33. Aufl., § 127 Rn. 12, 18). - OLG Dresden, 03.08.2023 - 4 Ws 2/21
Strafprozess, Beiordnung, Rückwirkung, Pflichtverteidiger
Es ist auch anerkannt, dass Prozesskostenhilfe selbst nach Abschluss des Verfahrens rückwirkend bis zu dem Zeitpunkt zu bewilligen ist, in dem der Antragsteller durch einen formgerechten Antrag unter Beifügung der etwa erforderlichen Unterlagen alles für die Bewilligung Erforderliche getan hat (BGH…, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - 5 StR 179/10 - …und Beschluss vom 25">BGHR StPO § 404 Abs. 5 Prozesskostenhilfe und Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 132/17, juris - jeweils zur Prozesskostenhilfe für den Adhäsionskläger;… Schmitt, a.a.O., § 397a Rn. 5 m.w.N. zur Prozesskostenhilfe für einen Nebenkläger; für das Zivilrecht: BGH NJW 1982, 446 f. unter Präzisierung der "allgemeinen Meinung": Rückwirkung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung unabhängig von einer eventuellen justizinternen Verzögerung). - BGH, 09.06.2021 - 5 StR 406/17
Lediglich ausnahmsweise Zulässigkeit der rückwirkenden Bewilligung von …
Eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt aber nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Antrag bereits vor Verfahrensabschluss gestellt, jedoch versehentlich nicht beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan, insbesondere die gemäß § 404 Abs. 5 Satz 1 StPO iVm § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 2021 - 5 StR 222/20;… vom 13. Oktober 2010 - 5 StR 179/10, BGHR StPO § 404 Abs. 5 Prozesskostenhilfe 1; vom 25. Juli 2017 - 3 StR 132/17). - LG Amberg, 10.05.2024 - 11 Qs 39/24
Zulässigkeit der rückwirkenden Beiordnung eines Pflichtverteidigers
Rn. 22 Etwas anderes gilt aber für den Fall, dass vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens ein Bewilligungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen gestellt wurde, der aber nicht bzw. nicht vorab verbeschieden wurde und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hat (st.Rspr: vgl. BGH Beschlüsse vom 18.03.2021 - 5 StR 222/20 m.w.N.; vom 13. Oktober 2010 - 5 StR 179/10; vom 25. Juli 2017 - 3 StR 132/17; vom 7. März 2018 - 5 StR 587/17 alle bei juris;… Zöller-Schultzky, 33. Aufl., § 127 Rn. 12, 18). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2021 - 5 E 545/21 Rn. 6 Vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 132/17 -, juris Rn. 3; OVG Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2009 - 5 So 178/09 -, juris, Rn. 10 f.
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