Rechtsprechung
| BGH, 08.04.1998 - 3 StR 133/98 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichtes bei unterbliebener förmlicher Rechtsmittelbelehrung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.01.1999 - 4 StR 649/98
Verwerfung der Revision als unzulässig; Verwerfung des Antrags auf …
Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob ein solches Vorgehen des (Pflicht-)Verteidigers überhaupt - sei es, wie der Angeklagte meint; unter dem Gesichtspunkt psychischen Drucks, sei es unter dem Aspekt einer bewußten oder unbewußten Irreführung - geeignet wäre, die Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts in Frage zu stellen (vgl. BGHSt 17, 14, 18;… ablehnend für die Fälle einer unrichtigen Belehrung bzw. eines Versehens BGH GA 1969, 281; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 213;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8 (zur Revisionsrücknahme);… Dahs in Festschrift für Schmidt-Leichner, 1977, S. 29 f.; a.A. OLG Frankfurt NJW 1971, 949;… Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 302 Rdn. 54;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 302 Rdn. 22; differenzierend Dencker, Willensfehler bei Rechtsmittelverzicht und Rechtsmittelzurücknahme im Strafprozeß (1972) S. 64 f.; s. ferner BGH, Beschluß vom 8. April 1998 - 3 StR 133/98).
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