Rechtsprechung
| BGH, 11.06.2024 - 3 StR 135/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 1 StPO
Verwerfung der Revision als unzulässig - openjur.de
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 21.11.2023 - 6 KLs 8/23
- BGH, 11.06.2024 - 3 StR 135/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 11.06.2024 - 3 StR 135/24
Eine Auslagenerstattung zugunsten der Nebenklägerin, deren Revision ebenfalls erfolglos geblieben ist, findet nicht statt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91, BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 - Auslagenerstattung 1).
- BGH, 10.03.2026 - 4 StR 678/25 Eine Auslagenerstattung zugunsten der Nebenkläger, deren Revision erfolglos geblieben ist, findet nicht statt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2024 - 3 StR 135/24 mwN).
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