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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1981 - 3 StR 140/81 (S)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3140
BGH, 23.10.1981 - 3 StR 140/81 (S) (https://dejure.org/1981,3140)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1981 - 3 StR 140/81 (S) (https://dejure.org/1981,3140)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1981 - 3 StR 140/81 (S) (https://dejure.org/1981,3140)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines Beweismittels als ungeeignet durch einen Richter nach Verschaffung eigener Überzeugung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 41 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Feststellung der Todesursache - Eignung eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - 3 StR 140/81
    Zu bemerken ist lediglich folgendes: Hat der Tatrichter sich, wie hier, unter sorgfältiger Berücksichtigung der besonderen Umstände die durch Tatsachen belegte Überzeugung verschafft, daß eine Beweisperson nicht zu verwertbaren sachdienlichen Angaben bereit sein werde, so ist es kein Rechtsfehler, wenn er ihn als ein völlig ungeeignetes Beweismittel (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO) im Sinne der Rechtsprechung erachtet, die eine solche vorherige abschließende Würdigung wegen des gänzlichen Unwerts des Beweismittels und damit der völligen Nutzlosigkeit seiner Verwendung ausnahmsweise zuläßt (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH bei Dallinger MDR 1973, 372; BGH, Urteile vom 6. November 1963 - 2 StR 323/63, vom 19. Januar 1954 - 5 StR 412/53).
  • BGH, 06.11.1963 - 2 StR 323/63

    Zulässigkeit der Vorwegnahme des Ergebnisses einer beantragten Beweiserhebung - …

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - 3 StR 140/81
    Zu bemerken ist lediglich folgendes: Hat der Tatrichter sich, wie hier, unter sorgfältiger Berücksichtigung der besonderen Umstände die durch Tatsachen belegte Überzeugung verschafft, daß eine Beweisperson nicht zu verwertbaren sachdienlichen Angaben bereit sein werde, so ist es kein Rechtsfehler, wenn er ihn als ein völlig ungeeignetes Beweismittel (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO) im Sinne der Rechtsprechung erachtet, die eine solche vorherige abschließende Würdigung wegen des gänzlichen Unwerts des Beweismittels und damit der völligen Nutzlosigkeit seiner Verwendung ausnahmsweise zuläßt (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH bei Dallinger MDR 1973, 372; BGH, Urteile vom 6. November 1963 - 2 StR 323/63, vom 19. Januar 1954 - 5 StR 412/53).
  • BGH, 19.01.1954 - 5 StR 412/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.10.1981 - 3 StR 140/81
    Zu bemerken ist lediglich folgendes: Hat der Tatrichter sich, wie hier, unter sorgfältiger Berücksichtigung der besonderen Umstände die durch Tatsachen belegte Überzeugung verschafft, daß eine Beweisperson nicht zu verwertbaren sachdienlichen Angaben bereit sein werde, so ist es kein Rechtsfehler, wenn er ihn als ein völlig ungeeignetes Beweismittel (§ 244 Abs. 3 Satz 2 StPO) im Sinne der Rechtsprechung erachtet, die eine solche vorherige abschließende Würdigung wegen des gänzlichen Unwerts des Beweismittels und damit der völligen Nutzlosigkeit seiner Verwendung ausnahmsweise zuläßt (vgl. BGHSt 14, 339, 342; BGH bei Dallinger MDR 1973, 372; BGH, Urteile vom 6. November 1963 - 2 StR 323/63, vom 19. Januar 1954 - 5 StR 412/53).
  • BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17

    Urteil gegen die Rapperin "Schwesta Ewa" rechtskräftig

    Das Landgericht hat deshalb die Zeugin rechtsfehlerfrei als völlig ungeeignetes Beweismittel angesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 1981 - 3 StR 140/81 (S), juris).
  • BGH, 07.03.2001 - 1 StR 2/01

    Beweisantrag; Prozeßverschleppungsabsicht eines Verteidigers (Darlegung der …

    Dabei ist zu beachten, daß der späte Zeitpunkt der Antragstellung für sich allein kein ausreichendes Anzeichen für ein Bewußtsein des Antragstellers von der Nutzlosigkeit der beantragten Beweiserhebung ist (vgl. § 246 StPO; BGH NStZ 1984, 230; 1982, 41).
  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 176/83

    Beschwerde gegen Anordnungen des Oberlandesgerichts bei einer Aussetzung der …

    Es ist zwar denkbar, daß in ganz seltenen Ausnahmefällen auch ein Zeuge ein völlig ungeeignetes Beweismittel sein kann, zum Beispiel wenn er unter besonderen Umständen zu sachdienlichen Angaben von vornherein nicht bereit ist (vgl. BGH NStZ 1982, 41) oder wenn er wegen besonderer Umstände "mit Sicherheit" von vornherein "als ganz und gar unglaubwürdig" abqualifiziert werden darf (vgl. BGH bei Holtz MDR 1978, 281;… Herdegen a.a.O. Rdn 88 mit weiteren Nachweisen).
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