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Rechtsprechung
   BGH, 04.09.1991 - 3 StR 142/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8310
BGH, 04.09.1991 - 3 StR 142/91 (https://dejure.org/1991,8310)
BGH, Entscheidung vom 04.09.1991 - 3 StR 142/91 (https://dejure.org/1991,8310)
BGH, Entscheidung vom 04. September 1991 - 3 StR 142/91 (https://dejure.org/1991,8310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von …

    Auszug aus BGH, 04.09.1991 - 3 StR 142/91
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann zwar dann in Betracht kommen, wenn ein vor Verfahrensabschluß gestellter Antrag versehentlich nicht beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe Erforderliche getan hatte (vgl. BGH NJW 1982, 446 und 1985, 921).
  • BGH, 06.12.1984 - VII ZR 223/83

    Rückwirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Bewilligung von …

    Auszug aus BGH, 04.09.1991 - 3 StR 142/91
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann zwar dann in Betracht kommen, wenn ein vor Verfahrensabschluß gestellter Antrag versehentlich nicht beschieden worden ist und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe Erforderliche getan hatte (vgl. BGH NJW 1982, 446 und 1985, 921).
  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 224/90

    Gesonderte Gewährung von Prozeßkostenhilfe für jeden Rechtszug - Ausreichen der …

    Auszug aus BGH, 04.09.1991 - 3 StR 142/91
    Allerdings kann in besonderen Fällen die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch Bezugnahme auf eine in einer früheren Instanz abgegebene Erklärung und die gleichzeitige Mitteilung ersetzt werden, daß sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen nichts geändert habe (BGH, Beschluß vom 29. Mai 1990 - 4 StR 224/90;… vgl. auch BGHR aaO).
  • BGH, 23.06.2026 - 3 StR 3/26
    Nach Abschluss der kostenverursachenden Instanz kommt demgemäß die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mehr in Betracht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 2021 - 5 StR 222/20, juris Rn. 4; vom 4. September 1991 - 3 StR 142/91, juris Rn. 3).
  • BGH, 13.10.2010 - 5 StR 179/10

    Prozesskostenhilfe für den Adhäsionskläger (Bewilligung jeweils nur für eine …

    Freilich ist eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe, zumal nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss, grundsätzlich nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 1991 - 3 StR 142/91;… Senge in KK 6. Aufl. § 397a Rdn. 4).
  • BGH, 25.07.2017 - 3 StR 132/17

    Adhäsionsverfahren: Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach …

    Freilich ist eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe, zumal nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss, grundsätzlich nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 1991 - 3 StR 142/91).
  • BGH, 07.03.2018 - 5 StR 587/17

    Prozesskostenhilfebewilligung im Adhäsionsverfahren: Rückwirkende Entscheidung …

    Allerdings ist eine rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe, zumal nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss, grundsätzlich nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 1991 - 3 StR 142/91).
  • BGH, 01.11.2022 - 6 StR 198/22

    Ablehnung des Antrages der Nebenklägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe …

    Sie kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Antrag schon vor Verfahrensabschluss gestellt, jedoch versehentlich nicht beschieden worden ist und wenn der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan, insbesondere die gemäß § 404 Abs. 5 Satz 1 StPO i.V.m. § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt hat; die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann in besonderen Fällen durch Bezugnahme auf eine in einer früheren Instanz abgegebene Erklärung und die gleichzeitige Mitteilung ersetzt werden, dass sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen nichts geändert habe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 1991 - 3 StR 142/91 Rn. 4;… vom 7. März 2018 - 5 StR 587/17 Rn. 2;… vom 12. Juni 2019 - 3 StR 547/18 Rn. 3;… vom 9. Juni 2021 - 5 StR 406/17 Rn. 5).
  • BGH, 12.06.2019 - 3 StR 547/18

    Prozesskostenhilfe im Adhäsionsverfahren (gesonderte Entscheidung für jeweilige …

    Sie kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Antrag bereits vor Verfahrensabschluss gestellt, jedoch versehentlich nicht beschieden worden ist und wenn der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe Erforderliche getan, insbesondere die gemäß § 404 Abs. 5 Satz 1 StPO i.V.m. § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 1991 - 3 StR 142/91, juris Rn. 3;… vom 13. Oktober 2010 - 5 StR 179/10, BGHR StPO § 404 Abs. 5 Prozesskostenhilfe 1 Rn. 3;… vom 25. Juli 2017 - 3 StR 132/17, juris Rn. 3;… vom 7. März 2018 - 5 StR 587/17, juris Rn. 2).
  • BGH, 24.06.1997 - 3 StR 15/97

    Ablehnung der Prozesskostenhilfebewilligung nach Verwerfung der Revision - …

    Eine rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist, zumal nach rechtskräftigem Verfahrensabschluß, grundsätzlich nicht möglich (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 217, 221; BGH, Beschluß vom 4. September 1991 - 3 StR 142/91).
  • BGH, 30.08.1995 - 3 StR 364/95

    Rückwirkende Bewilligung - Prozeßkostenhilfe

    Eine rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ist, zumal nach rechtskräftigem Vefahrensabschluß, grundsätzlich nicht möglich (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1987, 217, 221; BGH, Beschluß vom 4. September 1991 - 3 StR 142/91).
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