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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.1996 - 3 StR 142/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6833
BGH, 22.05.1996 - 3 StR 142/96 (https://dejure.org/1996,6833)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1996 - 3 StR 142/96 (https://dejure.org/1996,6833)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1996 - 3 StR 142/96 (https://dejure.org/1996,6833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verhandlung über die Vereidigung von Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247, § 338 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 22.05.1996 - 3 StR 142/96
    Ein Ausnahmefall wie in BGH NJW 1985, 1478 oder BGHSt 37, 48 (= BGHR StPO § 247 Abwesenheit 8) liegt hier nicht vor.
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 22.05.1996 - 3 StR 142/96
    Danach gehören die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen sowie dessen Vereidigung und Entlassung nicht zur Vernehmung im Sinne dieser Vorschrift, so daß es in der Regel die Revision begründet, wenn der Angeklagte während eines dieser Verhandlungsteile von der Hauptverhandlung ausgeschlossen war (BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 11 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84

    Entfernung des Angeklagten wegen Gefährdung eines Zeugen; Abwesenheit wegen …

    Auszug aus BGH, 22.05.1996 - 3 StR 142/96
    Ein Ausnahmefall wie in BGH NJW 1985, 1478 oder BGHSt 37, 48 (…= BGHR StPO § 247 Abwesenheit 8) liegt hier nicht vor.
  • BGH, 08.04.1998 - 3 StR 643/97

    Äußerung eines Angeklagten nach seiner Unterrichtung über den Inhalt einer in …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung, so daß regelmäßig der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben ist, wenn der Angeklagte dabei nicht anwesend ist (BGH NJW 1986, 267;… BGHR StPO § 247 Abwesenheit 3; BGH, Beschl. vom 22. Mai 1996 - 3 StR 142/96).
  • BGH, 28.10.1998 - 2 StR 481/98

    Behandlung der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen als wesentlicher Teil …

    Er hält an der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest, daß die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung und Entlassung eines Zeugen nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 StPO gehören und einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung bilden (…vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 5, 11; BGH, Beschl. v. 30. September 1997 - 4 StR 359/97; v. 10. April 1997 - 4 StR 132/97; v. 22. Mai 1996 - 3 StR 142/96; v. 10. August 1995 - 5 StR 272/95; v. 16. Februar 1994 - 5 StR 60/94; v. 20. März 1991 - 2 StR 624/90; v. 2. November 1989 - 2 StR 506/89; v. 9. Juni 1989 - 2 StR 275/89).
  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 132/97

    Zeugenvernehmung und Verlesen von Aussagen in der Hauptverhandlung in Abwesenheit …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gehören die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen sowie dessen Vereidigung und Entlassung nicht zur Vernehmung im Sinne dieser Vorschrift, so daß es in der Regel die Revision begründet, wenn der Angeklagte während dieser Verhandlungsteile von der Hauptverhandlung ausgeschlossen war (…BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 11 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 22.5.1996 - 3 StR 142/96;… BGHR StPO § 247 Abwesenheit 15).
  • BGH, 30.09.1997 - 4 StR 359/97

    Revisionsrechtlicher Bestand einer unterbliebenen Teilnahme des Angeklagten an …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung eines Zeugen sowie dessen Vereidigung und Entlassung nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 StPO, so daß es in der Regel die Revision nach § 338 Nr. 5 StPO begründet, wenn der Angeklagte während eines dieser Verhandlungsteile von der Hauptverhandlung ausgeschlossen war (…vgl. nur BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 11; BGH, Beschluß vom 22. Mai 1996 - 3 StR 142/96;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 247 Rdn. 10, 19 m.w.N.).
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