Rechtsprechung
| BGH, 30.06.1976 - 3 StR 143/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Billigende Inkaufnahme einer tödlichen Verletzungsfolge - Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz - Anforderungen an die richterliche Überzeugung - Äußerste Gefährlichkeit als Indiz für das Vorliegen eines Eventualvorsatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.09.1971 - 1 StR 280/71
Abgrenzung von Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz - Abgrenzung von …
Auszug aus BGH, 30.06.1976 - 3 StR 143/76
Der Generalbundesanwalt hat in seiner Stellungnahme in vorliegender Sache bereits die nachfolgenden Ausführungen des erkennenden Senats in dessen Urteil vom 25. Juni 1975 - 3 StR 119/75 - wiedergegeben: "Die Annahme einer Billigung (eines tödlichen Erfolgs) liegt insbesondere dann nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu dürfen, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte besondere Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH, Urt. vom 8. Mai 1973 - 1 StR 656/72 - S. 3/4 unter Bezugnahme auf das Urt. vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 - S. 6).In solchen Fällen würde die - notwendigerweise nur vage - Hoffnung, die mit den Tat vorgehen verbundene besondere Gefahr werde sich wider Erwarten nicht verwirklichen, die bewußte Hinnahme ihrer Verwirklichung nicht ausschließen können, weil sie nichts anderes wäre als die bloße Vorstellung eines Milderen Handlungsablaufs (BGH, Urt. vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 - S. 6).".
- BGH, 25.06.1975 - 3 StR 119/75
Entziehung einer gerechtfertigten Festnahme durch Abgabe von Schüssen auf die …
Auszug aus BGH, 30.06.1976 - 3 StR 143/76
Der Generalbundesanwalt hat in seiner Stellungnahme in vorliegender Sache bereits die nachfolgenden Ausführungen des erkennenden Senats in dessen Urteil vom 25. Juni 1975 - 3 StR 119/75 - wiedergegeben: "Die Annahme einer Billigung (eines tödlichen Erfolgs) liegt insbesondere dann nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu dürfen, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte besondere Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH…, Urt. vom 8. Mai 1973 - 1 StR 656/72 - S. 3/4 unter Bezugnahme auf das Urt. vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 - S. 6). - BGH, 08.05.1973 - 1 StR 656/72
Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes
Auszug aus BGH, 30.06.1976 - 3 StR 143/76
Der Generalbundesanwalt hat in seiner Stellungnahme in vorliegender Sache bereits die nachfolgenden Ausführungen des erkennenden Senats in dessen Urteil vom 25. Juni 1975 - 3 StR 119/75 - wiedergegeben: "Die Annahme einer Billigung (eines tödlichen Erfolgs) liegt insbesondere dann nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt, ohne auf einen glücklichen Ausgang vertrauen zu dürfen, und wenn er es dem Zufall überläßt, ob sich die von ihm erkannte besondere Gefahr verwirklicht oder nicht (BGH, Urt. vom 8. Mai 1973 - 1 StR 656/72 - S. 3/4 unter Bezugnahme auf das Urt. vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 - S. 6). - BGH, 21.06.1963 - 4 StR 214/63
Wahlweise Verurteilung wegen Diebstahls oder Hehlerei - Rechtsethische und …
Auszug aus BGH, 30.06.1976 - 3 StR 143/76
Der Tatrichter ist auch nicht verpflichtet (und nicht befugt), Angaben des Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keine Beweise gibt, ohne weiteres als "unwiderlegt" mit der Wirkung hinzunehmen, daß sie zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden müßten (BGH, Urt. vom 21. Juni 1963 - 4 StR 214/63 bei Martin DAR 1964, 101).
- BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …
- BGH, 11.01.1984 - 2 StR 655/83
Erfordernis mathematischer Gewissheit im Rahmen der richterlichen …
Insbesondere setzt die richterliche Überzeugung - entgegen der Auffassung des Landgerichts - keine "mathematische" Gewißheit voraus (BGH, Urteile vom 30. Juni 1976 - 3 StR 143/76 - und vom 3. Mai 1977 - 1 StR 148/77). - BGH, 29.05.1979 - 5 StR 212/79
Begründung des Generalbundesanwalts, das Urteil durch Beschluss aufzuheben
Das begründet hier den behaupteten Verfahrensverstoß (BGH, Urt. vom 30.6.1976 - 3 StR 143/76 - bei Holtz in MDR 1976, 989). - BGH, 20.02.1986 - 4 StR 684/85
Strafbarkeit wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher …
Beruht daher die tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich eines bestimmten Umstandes ausschließlich auf der Verlesung der Niederschrift über eine Aussage, so darf und muß das Revisionsgericht der Rüge, die der Feststellung des betreffenden Umstandes allein zugrunde liegende Niederschrift habe einen anderen als den im Urteil dargestellten Inhalt, nachgehen (BGH, Urteil vom 30. Juni 1976 - 3 StR 143/76; BGH StV 1983, 321; OLG Hamm MDR 1975, 245, 246).
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