Rechtsprechung
| BGH, 07.06.2005 - 3 StR 161/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 249 StGB; § 16 Abs. 1 StGB
Raub (Absicht rechtswidriger Zueignung; vermeintlicher Anspruch; Tatbestandsirrtum) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Urteils auf Grund unterlassener gerichtlicher Prüfung der Absicht rechtswidriger Zueignung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 242 Abs. 1 § 249 Abs. 1
Irrtum bei bestehendem Anspruch des Täters - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61
Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung
Auszug aus BGH, 07.06.2005 - 3 StR 161/05
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich ein Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (vgl. BGHSt 17, 87, 90 f.;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 10; BGH, Beschl. vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01 und vom 18. Juli 2003 - 2 StR 239/03). - BGH, 19.10.1999 - 1 StR 528/99
Schwerer Raub; Subjektiver Tatbestand; Tatbestandsirrtum
Auszug aus BGH, 07.06.2005 - 3 StR 161/05
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich ein Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (vgl. BGHSt 17, 87, 90 f.; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 10; BGH, Beschl. vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01 und vom 18. Juli 2003 - 2 StR 239/03). - BGH, 15.05.2001 - 3 StR 153/01
Vorsatz der rechtswidrigen Zueignung (Raub); Begriff der Waffe beim schweren …
Auszug aus BGH, 07.06.2005 - 3 StR 161/05
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich ein Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (vgl. BGHSt 17, 87, 90 f.;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 10; BGH, Beschl. vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01 und vom 18. Juli 2003 - 2 StR 239/03). - BGH, 18.07.2003 - 2 StR 239/03
Vorsatz (Tatbestandsirrtum; Absicht rechtswidriger Zueignung); Raub (Wegnahme)
Auszug aus BGH, 07.06.2005 - 3 StR 161/05
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich ein Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (vgl. BGHSt 17, 87, 90 f.;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 10; BGH, Beschl. vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01 und vom 18. Juli 2003 - 2 StR 239/03).
- BGH, 28.10.2025 - 3 StR 458/25
Rechtswidrigkeit der Zueignung als normatives Tatbestandsmerkmal des Raubes; Zur …
In diesem Fall besteht ein (vorsatzausschließender) Tatbestandsirrtum gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 2 StR 347/15, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14 Rn. 5; vom 7. Juni 2005 - 3 StR 161/05, StraFo 2005, 433). - VerfGH Bayern, 15.07.2019 - 76-VI-17
Anspruch auf rechtliches Gehör
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich ein Täter, der irrtümlich annimmt, sich eine weggenommene Sache zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (BGH vom 7.6.2005 - 3 StR 161/05 - juris Rn. 3 für die Wegnahme von Geld) hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Zueignung (…vgl. BGH vom 15.5.2001 - 3 StR 153/01 - juris Rn. 5;… vom 18.7.2003 - 2 StR 239/03 - juris Rn. 3;… Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 242 Rn. 31, 49 und § 16 Rn. 10, 14 ff.;… Vogel in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2010, § 242 Rn. 128, 130 f.;… Bosch bzw. Sternberg-Lieben/Schuster in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 242 Rn. 45, 65 und § 16 Rn. 10 f.).
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