Rechtsprechung
| BGH, 24.06.2025 - 3 StR 161/25 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 29 BtMG; § 268 StPO
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tenorierung im Urteil); Urteilsformel (Reihenfolge der Delikte im Schuldspruch) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 154a Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 154a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 473 Abs. 4 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 17.12.2024 - 12 KLs 2090 Js 30413/23
- BGH, 24.06.2025 - 3 StR 161/25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.02.2025 - 5 StR 134/24
Für den illegalen Handel bestimmtes Ketamin als Arzneimittel; Vorrang des …
Auszug aus BGH, 24.06.2025 - 3 StR 161/25
Rn. 3 2. Auf die Sachrüge hat der Senat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts gemäß § 154a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO das gewerbsmäßige Handeltreiben mit neuen psychoaktiven Stoffen (Ketamin) betreffend Fall II. 25 der Urteilsgründe von der Verfolgung ausgenommen (zum Anlass vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2025 - 5 StR 134/24, juris Rn. 3;… Urteil vom 28. November 2024 - 3 StR 219/24, juris Rn. 11 ff.). - BGH, 28.11.2024 - 3 StR 219/24
Abgrenzung zwischen Arzneimittelgesetz (AMG) und dem …
Auszug aus BGH, 24.06.2025 - 3 StR 161/25
Rn. 3 2. Auf die Sachrüge hat der Senat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts gemäß § 154a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO das gewerbsmäßige Handeltreiben mit neuen psychoaktiven Stoffen (Ketamin) betreffend Fall II. 25 der Urteilsgründe von der Verfolgung ausgenommen (zum Anlass vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Februar 2025 - 5 StR 134/24, juris Rn. 3; Urteil vom 28. November 2024 - 3 StR 219/24, juris Rn. 11 ff.). - BGH, 10.11.2020 - 3 StR 308/20
Berichtigung des Urteilstenors (Mittäterschaft; Gesamtschuldnerschaft bei …
Auszug aus BGH, 24.06.2025 - 3 StR 161/25
Zudem empfiehlt es sich, den Schuldspruch wegen eines Verbrechens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG an den Beginn der Entscheidungsformel zu stellen, weil er im Vergleich zu den anderen verwirklichten Tatbeständen das schwerste Delikt enthält (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 2).
- BGH, 23.07.2024 - 3 StR 216/24
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Urteilsformel (Reihenfolge der …
Auszug aus BGH, 24.06.2025 - 3 StR 161/25
Rn. 4 Die Verfolgungsbeschränkung führt zu der aus der Beschlussformel ersichtlichen geringfügigen Änderung des Schuldspruchs, wobei hinsichtlich der abgeurteilten Delikte aus dem Betäubungsmittelstrafrecht die ausdrückliche Bezeichnung als "unerlaubt" und der Zusatz "in nicht geringer Menge" beim bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln entbehrlich sind (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2024 - 3 StR 216/24, juris Rn. 6;… vom 10. November 2020 - 3 StR 355/20, juris Rn. 2 mwN). - BGH, 10.11.2020 - 3 StR 355/20
Neufassung der Urteilsformel hinsichtlich Entbehrlichkeit der ausdrücklichen …
Auszug aus BGH, 24.06.2025 - 3 StR 161/25
Rn. 4 Die Verfolgungsbeschränkung führt zu der aus der Beschlussformel ersichtlichen geringfügigen Änderung des Schuldspruchs, wobei hinsichtlich der abgeurteilten Delikte aus dem Betäubungsmittelstrafrecht die ausdrückliche Bezeichnung als "unerlaubt" und der Zusatz "in nicht geringer Menge" beim bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln entbehrlich sind (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2024 - 3 StR 216/24, juris Rn. 6; vom 10. November 2020 - 3 StR 355/20, juris Rn. 2 mwN). - BGH, 15.06.1993 - 4 StR 287/93
Möglichkeit des Treffens einer Kostenentscheidung bei einer Beschränkung der …
Auszug aus BGH, 24.06.2025 - 3 StR 161/25
Rn. 7 3. Für eine Kosten- und Auslagenentscheidung hinsichtlich der Verfolgungsbeschränkung ist hier kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juni 1993 - 4 StR 287/93, BGHR StPO § 154a Kostenentscheidung 1;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 154a Rn. 22).
- BGH, 02.12.2025 - 2 StR 457/25
Verfolgungsbeschränkung
Rn. 7 2. Für eine Kosten- und Auslagenentscheidung hinsichtlich der Verfolgungsbeschränkung ist hier kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2025 - 3 StR 161/25, Rn. 7 mwN).
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