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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.2004 - 3 StR 166/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5447
BGH, 09.06.2004 - 3 StR 166/04 (https://dejure.org/2004,5447)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2004 - 3 StR 166/04 (https://dejure.org/2004,5447)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 3 StR 166/04 (https://dejure.org/2004,5447)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG
    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Wirkstoffgehalt von Marihuana "mittlerer Art und Güte"; Tetrahydrocannabinol; THC

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • StV 2004, 602 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 532/99

    Anwendung des Strafmilderungsgrundes in § 31 Nr. 1 BtMG

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 3 StR 166/04
    Rn. 2 Die Beschwerdeführerin beanstandet zu Recht, daß das Landgericht den Wirkstoffgehalt von Marihuana durchschnittlicher Qualität, der nach allgemeiner Erfahrung bei 2 bis allenfalls 5 % THC liegt (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 37; BGH, Beschl. vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01;… Körner, BtMG 5. Aufl. Anh. C 1 Rdn. 238;… Weber, BtMG 2. Aufl. Anh. H, S. 1621 f.), mit 8 % zu hoch zugrunde gelegt hat.
  • BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01

    Verfallanordnung; Bruttoprinzip; Darstellungsmängel (unbillige Härte im Sinne des …

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 3 StR 166/04
    Rn. 2 Die Beschwerdeführerin beanstandet zu Recht, daß das Landgericht den Wirkstoffgehalt von Marihuana durchschnittlicher Qualität, der nach allgemeiner Erfahrung bei 2 bis allenfalls 5 % THC liegt (…vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 37; BGH, Beschl. vom 20. März 2001 - 1 StR 12/01;… Körner, BtMG 5. Aufl. Anh. C 1 Rdn. 238;… Weber, BtMG 2. Aufl. Anh. H, S. 1621 f.), mit 8 % zu hoch zugrunde gelegt hat.
  • BGH, 27.11.2014 - 2 StR 311/14

    Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht …

    Sollte - wie der Generalbundesanwalt meint - einer Entscheidung des 3. Strafsenats vom 9. Juni 2004 - 3 StR 166/04, StV 2004, 602 zu entnehmen sein, der Wirkstoffgehalt von Marihuana durchschnittlicher Qualität liege ausnahmslos zwischen 2 bis allenfalls 5 % THC und die Zugrundelegung eines höheren Wirkstoffgehalts sei stets rechtsfehlerhaft, würde dem der 2. Strafsenat nicht folgen.
  • LG Duisburg, 05.04.2017 - 33 KLs 8/16

    Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte und Falschgeldgeschäfte über sog. …

    Sofern keine lokalen Besonderheiten zu berücksichtigen sind, kann bei Marihuana durchschnittlicher Qualität ein Wirkstoffgehalt von 2 bis allenfalls 5 % angenommen werden (BGH Beschluss v. 9.6.2004 - 3 StR 166/04, BeckRS 2004, 6824; BGH, Beschluss v. 27.11.2014 - 2 StR 311/14, NStZ-RR 2015, 77).
  • BGH, 26.05.2009 - 5 StR 146/09

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Widersprüchlichkeit der Begründung)

    Dies versteht sich schon daraus, dass insoweit andere Durchschnittswerte für die Bestimmung der Qualitätsstufen gelten (BGH NStZ-RR 2006, 350 (Haschisch); BGH StV 2004, 602 (Marihuana)).
  • LG Siegen, 16.01.2013 - 21 KLs 5/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; gemeinschaftlicher …

    Bei der Ermittlung der Wirkstoffmenge ist die Kammer davon ausgegangen, dass nach allgemeiner Erfahrung bei Marihuana von durchschnittlicher Qualität von Wirkstoffgehalten von 2 % bis allenfalls 5 % ausgegangen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 09.06.2004, Az. 3 StR 166/04).
  • LG Aachen, 05.09.2016 - 96 Ns 2/16

    Verschlechterungsverbot, reformatio in peius, Unterbringung und Jugendstrafe, §§ …

    Rn. 34 Bezüglich des Wirkstoffgehaltes des Marihuanas in den Fällen 1 und 2 hat die Kammer zugrunde gelegt, dass der Wirkstoffgehalt von Marihuana durchschnittlicher Qualität nach allgemeiner Erfahrung bei 2 bis allenfalls 5 % THC liegt (…Weber, BtMG, 3. Aufl. Anh. H, S. 1418 f.; BGH, Beschluss vom 09.06.2004 - 3 StR 166/04 -, zitiert nach juris, Rn. 2).
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