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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.2012 - 3 StR 167/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14712
BGH, 29.05.2012 - 3 StR 167/12 (https://dejure.org/2012,14712)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2012 - 3 StR 167/12 (https://dejure.org/2012,14712)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - 3 StR 167/12 (https://dejure.org/2012,14712)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 67 Abs. 2 S. 3 StGB
    Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechenbarkeit einer Untersuchungshaft auf die Dauer des vor der Unterbringung zu vollziehenden Teils der Strafe i.R.d. Strafvollstreckung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 2 S. 3; StGB § 67 Abs. 5 S. 1
    Anrechenbarkeit einer Untersuchungshaft auf die Dauer des vor der Unterbringung zu vollziehenden Teils der Strafe i.R.d. Strafvollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher …

    Auszug aus BGH, 29.05.2012 - 3 StR 167/12
    Dies ist rechtsfehlerhaft, denn die von der Angeklagten erlittene Untersuchungshaft ist im Rahmen der Strafvollstreckung auf die Dauer des vor der Unterbringung zu vollziehenden Teils der Strafe anzurechnen (BGH NStZ 2008, 213; Senat, Beschluss vom 28.07.2009 - 3 StR 295/09).

    Vielmehr kann der Senat die Dauer des Vorwegvollzugs auf drei Jahre selber festlegen, nachdem der Strafausspruch keinen Rechtsfehler aufweist und das Landgericht die zur Therapie voraussichtlich erforderliche Dauer der Unterbringung mit zwei Jahren rechtsfehlerfrei festgestellt hat (BGH NStZ 2008, 213; Senat, Beschl. vom 28.07.2009 - 3 StR 295/09).".

  • BGH, 28.07.2009 - 3 StR 295/09

    Urteilsformel (Angabe der Qualifikation; keine Angabe gemeinschaftlichen …

    Auszug aus BGH, 29.05.2012 - 3 StR 167/12
    Dies ist rechtsfehlerhaft, denn die von der Angeklagten erlittene Untersuchungshaft ist im Rahmen der Strafvollstreckung auf die Dauer des vor der Unterbringung zu vollziehenden Teils der Strafe anzurechnen (BGH NStZ 2008, 213; Senat, Beschluss vom 28.07.2009 - 3 StR 295/09).

    Vielmehr kann der Senat die Dauer des Vorwegvollzugs auf drei Jahre selber festlegen, nachdem der Strafausspruch keinen Rechtsfehler aufweist und das Landgericht die zur Therapie voraussichtlich erforderliche Dauer der Unterbringung mit zwei Jahren rechtsfehlerfrei festgestellt hat (BGH NStZ 2008, 213; Senat, Beschl. vom 28.07.2009 - 3 StR 295/09).".

  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 40/12

    Abzug des als vollstreckt geltenden Teils der Freiheitsstrafe bei der Berechnung …

    Auszug aus BGH, 29.05.2012 - 3 StR 167/12
    Das Verschlechterungsverbot steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12 mwN).
  • BGH, 05.04.2023 - 3 StR 47/23

    Betäubungsmittelstrafrecht (Rechtsfehler bei der Strafzumessung; Konkurrenzen); …

    Einer etwaigen Verlängerung der Dauer des Vorwegvollzugs im zweiten Rechtsgang stünde das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21, NStZ-RR 2022, 139, 140 mwN; vom 29. Mai 2012 - 3 StR 167/12, juris Rn. 4; vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09, NStZ-RR 2010, 171, 172; vom 16. Dezember 2008 - 4 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 105).
  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 284/12

    Rechtsfehlerhafte Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzuges …

    Nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB ist der vor der Unterbringung zu vollziehende Teil der Strafe so zu bestimmen, dass nach seiner Vollziehung und einer anschließenden Unterbringung eine Aussetzung des Strafrestes nach § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB nach Erledigung der Hälfte der Strafe möglich ist (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 3 StR 167/12, Rn. 3).
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