Rechtsprechung
| BGH, 20.05.1954 - 3 StR 167/54 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- RG, 09.12.1938 - 1 D 926/38
Die Revision ist unzulässig, wenn der Rechtsanwalt in der Revisionsbegründung zu …
Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 3 StR 167/54
Damit fehlt die der Formvorschrift des § 345 Abs. 2 StPO entsprechende Begründung (RGSt 73, 23).
- BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73
Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit …
Es ist unvereinbar mit Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung, daß er sich einerseits den Inhalt von dem nicht rechtskundigen Angeklagten vorschreiben läßt, andererseits zum Ausdruck bringt, er wolle das Vorgetragene nicht verantworten (BVerfGE 10, 274, 282;… BGH a.a.O.; BGH NJW 1973, 1514; BGH, Urteil vom 20. Mai 1954 - 3 StR 167/54 - RGSt 73, 23; OLG Hamburg JR 1955, 233 mit Anm. von Sarstedt).Nach ständiger und einheitlicher Rechtsprechung ist deshalb die Verfahrensbeschwerde formungültig und unzulässig (vgl. RG JW 1933, 936 Nr. 35; BGH, Urteile vom 20. Mai 1954 - 3 StR 167/54 - …und vom 19. November 1963 - 1 StR 441/63 - OLG Hamburg a.a.O.; OLG Hamm NJW 1961, 842).
Wird (allein oder neben der Verfahrensbeschwerde) die allgemeine, wenn auch durch einzelne Ausführungen ergänzte (…vgl. dazu Sarstedt, Die Revision in Strafsachen 4. Aufl. S. 206 Fußnote 8), Sachrüge erhoben, erfaßt die Distanzierung vom Vorgetragenen auch sie, wenn die Auslegung der Revisionsbegründung als einer Willenserklärung (vgl. RGSt 40, 99; 67, 197, 198) ergibt, daß der Verteidiger nicht einmal diese Rüge verantworten will (so im Ergebnis auch BGH, Urteil vom 20. Mai 1954 - 3 StR 167/54 -).
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