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| BGH, 19.08.1964 - 3 StR 17/64 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 26.03.1964 - Ss 83/64
- BGH, 19.08.1964 - 3 StR 17/64
- BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64
Papierfundstellen
- NJW 1964, 2312
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64
Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das …
Bei den angegriffenen Entscheidungen handelt es sich um die Urteile des OLG Düsseldorf v. 26.3.1964 - (1) Ss 83/64 und des BGH v. 19.8.1964 - 3 StR 17/64. - BGH, 17.02.1966 - 3 StR 27/65
Verurteilung wegen Geheimbündelei in verfassungsfeindlicher Absicht - Verstoß …
In diesen Entscheidungen ist ferner dargelegt, dass die Bestrafung aus § 90 a Abs. 2 StGB mit dem Grundrecht der freien Meinungsäusserung vereinbar ist und anderen verfassungsrechtlichen Vorschriften nicht widerspricht (BGHSt 18, 296 ff [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; NJW 1964, 1082; 1964, 2312 [LG München 20.08.1964 - 6 T 121/64]; 1965, 1444) [LG Wuppertal 31.03.1965 - 8 S 452/64]. - BGH, 09.07.1965 - 3 StR 12/65
Anwendung einer neuen Gesetzesvorschrift im Strafrecht wegen Herabsetzung des …
Das Landgericht hat sich beim Schuldspruch im Rahmen der in mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 18, 296, 298 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]/299, 301 bis 304; NJW 1964, 1082; 1964, 2312 [LG München 20.08.1964 - 6 T 121/64]; 3 StR 23/63 vom 2. Oktober 1963; 3 StR 57/64 vom 23. Februar 1965) unter Berücksichtigung des Grundgesetzes dargelegten Grundsätze gehalten, nach denen das erlaubte Eintreten für kommunistisches Gedankengut und für "die kommunistische Weltanschauung" abgegrenzt werden muß von der verbotenen und nach § 90 a n.F. StGB (vorher nach den §§ 42, 47 BVerfGG) strafbaren Förderung der KPD und ihrer Ersatzorganisationen.
- BGH, 19.08.1964 - 3 StR 27/64
Rechtsmittel
Der vorliegende Fall liegt daher keineswegs, wie die Revision meint, anders als der in BGHSt 18, 296 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] entschiedene Fall, in welchem den Angeklagten ebenfalls keine Verbindung zur KPD nachgewiesen worden war. Gleichfalls zu Unrecht beruft sich die Revision auf das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26. November 1963, durch welches der "unabhängige Kandidat" Schirmer freigesprochen worden ist. Dieses Urteil hat der Senat aufgehoben (3 StR 17/64 vom heutigen Tage). - BGH, 19.08.1964 - 3 StR 28/64
Rechtsmittel
Der vorliegende Fall liegt daher keineswegs, wie die Revision meint, anders als der in BGHSt 18, 296 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63] entschiedene Fall, in welchem den Angeklagten ebenfalls keine Verbindung zur KPD nachgewiesen worden war. Gleichfalls zu Unrecht beruft sich die Revision auf das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26. November 1963, durch welches der "unabhängige Kandidat" Schirmer freigesprochen worden ist. Dieses Urteil hat der Senat aufgehoben (3 StR 17/64 vom heutigen Tage). - BGH, 23.02.1965 - 3 StR 36/64
Rechtsmittel
Ein etwaiger Verbotsirrtum wäre verschuldet, wenn sie die wahre Rechtslage hätten erkennen können und müssen (zur Frage des Verbotsirrtums vgl. auch BGHSt 16, 270 [BGH 18.09.1961 - 3 StR 25/61]/271; 18, 296, 304 ff und BGH NJW 1964, 2312, 2315) [BGH 19.08.1964 - 3 StR 17/64].
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