Rechtsprechung
| BGH, 28.06.2005 - 3 StR 176/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 261 StPO
Verwertung eines vom Verteidiger abgegebenen Geständnisses (Genehmigung durch den Angeklagten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Verwertbarkeit einer teilgeständigen Darstellung des Tatgeschehens als abgegebenes Geständnis
- ra.de
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Die Äußerung des anwesenden Angeklagten durch seinen Verteidiger
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 250 § 261
Erklärung des Verteidigers als Erklärung des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3508 (Ls.)
- NStZ 2005, 703
- NStZ-RR 2005, 353
- StV 2005, 536
- StV 2007, 620
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.08.1997 - 1 StR 441/97
Verwertung von Aüßerungen des Rechtsanwalts zur Sache als Einlassung des …
Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 3 StR 176/05
Das Landgericht hat dies als ein "nicht persönlich, aber in zulässiger Weise (vgl. BGH StV 1998, 59) durch seine Verteidigerin abgegebenes Geständnis" (UA S. 7) gewertet.Die Verwertbarkeit setzt vielmehr voraus, daß der Angeklagte den Verteidiger zu dieser Erklärung ausdrücklich bevollmächtigt oder die Erklärung nachträglich genehmigt hat (vgl. hierzu Park StV 1998, 59 f.).
- BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers …
(2) Schriftliche und mündliche Erklärungen des Verteidigers können ausnahmsweise als Einlassung des Angeklagten entgegengenommen und verwertet werden, wenn ein gesetzlich vorgesehener Fall der Vertretung vorliegt (§§ 234, 329, 350, 387, 411 StPO) oder wenn der Angeklagte ausdrücklich erklärt, sie als eigene gelten zu lassen (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05, NStZ 2005, 703).Bei in der Hauptverhandlung verlesenen schriftlichen Ausführungen des Verteidigers, in denen er Angaben des schweigenden Angeklagten wiedergibt, muss der Angeklagte diese Erklärung bestätigen oder erklären, dass er sie als eigene Einlassung verstanden wissen will (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353;… MüKo-StPO/Miebach, § 261 Rn. 199 mwN).
- LG Essen, 04.02.2022 - 25 KLs 11/21
Sexueller Missbrauch
Rn. 129 Der Bundesgerichtshof hat entsprechend bereits entschieden, dass Erklärungen, die ein/e Verteidiger-/in abgibt, dann als eigene Einlassung des Angeklagten verstanden werden können, wenn dies ausdrücklich durch eine entsprechende Erklärung des Angeklagten (oder seines Verteidigers) in der Hauptverhandlung klargestellt wird (BGH…, Beschluss vom 13.12.2001, Az.: 4 StR 506/01, Rn. 5, BGH, Beschluss vom 28.06.2005, Az.: 3 StR 176/05). - BVerfG, 20.12.2023 - 2 BvR 2103/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nach …
Zwar kann auch darin eine eigene, geständige Einlassung des Angeklagten liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05 -, juris).
- OLG Hamm, 26.08.2025 - 3 ORs 29/25
Einlassung des Angeklagten; verlesene Erklärung; Beweisantrag
Rn. 20 Schriftliche und mündliche Erklärungen des Verteidigers können ausnahmsweise als Einlassung des Angeklagten entgegengenommen und verwertet werden, wenn ein gesetzlich vorgesehener Fall der Vertretung vorliegt (§§ 234, 329, 350, 387, 411 StPO) oder wenn der Angeklagte ausdrücklich erklärt, sie als eigene gelten zu lassen (BGH, Beschl. v. 28.6.2005 - 3 StR 176/05, NStZ 2005, 703).Bei in der Hauptverhandlung verlesenen schriftlichen Ausführungen des Verteidigers, in denen er Angaben des schweigenden Angeklagten wiedergibt, muss der Angeklagte diese Erklärung bestätigen oder erklären, dass er sie als eigene Einlassung verstanden wissen will (BGH, Beschl. v. 28.6.2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353).
Eine solche ausdrückliche Erklärung, welche die Rechtsprechung insbesondere für ansonsten schweigende Angeklagte verlangt (vgl. Park, StV 1998, 59f. und darauf Bezug nehmend BGH, Beschl. v. 28.6.2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.05.2021 - 1 Rv 26 Ss 334/21, juris; KG, Beschl. v. 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22, BeckRS 2022, 45413, beck-online; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.05.2002, 2b Ss 59/02-30/02 IV, NJW 2002, 2728, beck-online; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Juli 2001 - 3 Ss 478/01 -, juris), ist jedoch jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn sich anhand des sonstigen Prozessverhaltens des Angeklagten mit hinreichender Sicherheit feststellen lässt, dass er sich die von seinem Verteidiger vorgetragene Erklärung als seine Einlassung zu eigen machen möchte - etwa anhand des Umstands, dass ein ansonsten zur Sache schweigender Angeklagter die von seiner Verteidigerin vorgetragene teilgeständige Einlassung dadurch ergänzt, dass er gegenüber den Eltern des Nebenklägers ausführt, dass es ihm leid tue, was passiert sei (BGH, Beschluss vom 28.06.2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353).
- BGH, 28.11.2018 - 5 StR 379/18
Niedrige Beweggründe (Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik …
Damit hat sich der Angeklagte selbst zur Sache eingelassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353; vom 27. Februar 2007 - 3 StR 38/07, NStZ 2007, 349; vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, NStZ 2009, 282, 283;… näher MüKoStPO/Arnoldi, § 243 Rn. 66 mwN). - BGH, 20.06.2007 - 2 StR 84/07
Besorgnis der Befangenheit (Parteilichkeit; Voreingenommenheit; Willkür; Irrtum; …
Die Entscheidung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Reichsgerichts und mit Stimmen in der Literatur, wonach die Vernehmung des Angeklagten zur Sache gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO mündlich erfolgt und er sich nicht durch seinen Verteidiger vertreten lassen kann (vgl. RGSt 44, 284; BGHSt 3, 368; BGH NStZ 2000, 439; NStZ 2004, 163, 164; NStZ 2004, 392; NStZ 2007, 349;… Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 243 Rdn. 30;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 243 Rdn. 88, 100;… Tolksdorf in KK StPO 5. Aufl. § 243 Rdn. 44, 45;… Pfeiffer StPO 5. Aufl. § 243 Rdn. 10 f.;… Schlüchter in SK StPO § 243 Rdn. 48;… Beulke in Festschrift zu Ehren des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, 2006, S. 87, 92; Olk, JZ 2006, 204, 206 f.; Meyer-Mews JR 2003, 361, 362; Michel MDR 1994, 658; Fezer JR 1980, 82, 83; a.A. OLG Hamm JR 1980, 82; OLG Saarbrücken NStZ 2006, 182; Salditt StV 1993, 442; Park StV 1998, 59, 60;… vgl. auch Beulke a.a.O. S. 93 f. m.w.N.; Eisenberg/Pincus JZ 2003, 397, 403). - BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1872/03 Die Verwertbarkeit von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung in Anwesenheit des Angeklagten, der selbst keine Erklärung zur Sache abgibt, setzt voraus, dass der Angeklagte den Verteidiger zu dieser Erklärung ausdrücklich bevollmächtigt oder die Erklärung nachträglich genehmigt hat (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05 -, NStZ 2005, S. 703 f.).
- KG, 05.12.2022 - 3 Ws (B) 310/22
Wertung von Erklärungen des Verteidigers in der Hauptverhandlung als Erklärungen …
Rn. 16 (2) Schriftliche und mündliche Erklärungen des Verteidigers können ausnahmsweise als Einlassung des Angeklagten entgegengenommen und verwertet werden, wenn ein gesetzlich vorgesehener Fall der Vertretung vorliegt (§§ 234, 329, 350, 387, 411 StPO) oder wenn der Angeklagte ausdrücklich erklärt, sie als eigene gelten zu lassen (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05, NStZ 2005, 703).Bei in der Hauptverhandlung verlesenen schriftlichen Ausführungen des Verteidigers, in denen er Angaben des schweigenden Angeklagten wiedergibt, muss der Angeklagte diese Erklärung bestätigen oder erklären, dass er sie als eigene Einlassung verstanden wissen will (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353;… MüKo-StPO/Miebach, § 261 Rn. 199 mwN).
- BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12
Aufklärungspflicht, Aufklärungsmangel, Lösung von strafgerichtlichen …
Selbst wenn man Bedenken, ob damit überhaupt eine eigenständige Aussage des früheren Soldaten vorliegt, angesichts seiner abschließenden Erklärung, er schließe sich den Ausführungen seines Verteidigers an, in der Annahme einer dadurch nachträglich erteilten Genehmigung der Einlassung des Verteidigers zurückstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05 - NStZ-RR 2005, 353;… Stuckenberg in: Kleinknecht/Müller/Reitberger, Kommentar zur Strafprozessordnung (Stand: August 2013), § 261 Rn. 54 i.V.m. Rn. 51), fehlt es ihr weiterhin an Substanz. - OLG Stuttgart, 17.05.2021 - 1 Rv 26 Ss 334/21
Differenzierung zwischen Verteidigererklärung und Einlassung des Angeklagten
Rn. 11 (2) Schriftliche oder mündliche Erklärungen des Verteidigers können ausnahmsweise als Einlassung des Angeklagten entgegengenommen und verwertet werden, wenn ein gesetzlich vorgesehener Fall der Vertretung vorliegt (§§ 234, 329, 350, 387, 411 StPO) oder wenn der Angeklagte ausdrücklich erklärt, sie als eigene gelten zu lassen (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05 -' juris, NStZ 2005, 703).Bei in der Hauptverhandlung getätigten Ausführungen des Verteidigers, in denen er Angaben des schweigenden Angeklagten wiedergibt, muss der Angeklagte diese Erklärung bestätigen oder erklären, dass er sie als eigene Einlassung verstanden wissen will (BGH…, Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19 -, juris Rn. 22, NStZ 2021, 180, 182; Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 176/05, NStZ-RR 2005, 353;… MüKo-StPO/Miebach, 1. Aufl., § 261 Rn. 199, m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 27.02.2012 - 2 RVs 11/12
Vertretung des Angeklagten im Berufungsrechtszug außerhalb der gesetzlichen …
- OLG Zweibrücken, 19.08.2010 - 1 SsBs 26/09
Verfallsanordnung wegen Anordnung und Zulassung von Lkw-Fahrten mit Überladung: …
- OLG Hamm, 01.06.2021 - 5 RVs 33/21
Anforderungen an freisprechendes Berufungsurteil; Unzulässigkeit wortwörtlicher …
- OLG Hamm, 23.07.2013 - 3 RVs 49/13
Vertretung des nicht erschienenen Angeklagten in der Berufungsverhandlung und …
- OLG Koblenz, 10.07.2007 - 2 Ss 160/07
Pflicht des Betroffenen zum Erscheinen in der Hauptverhandlung bei …
- OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 395/05
Erklärung; Einlassung des Angeklagten; Erklärung des Verteidigers; …
- AG Saarbrücken, 09.09.2016 - 36 C 195/15
Reparaturangebot muss zu den angeblichen Schäden passen
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