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Rechtsprechung
   BGH, 07.10.1954 - 3 StR 177/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,2373
BGH, 07.10.1954 - 3 StR 177/53 (https://dejure.org/1954,2373)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1954 - 3 StR 177/53 (https://dejure.org/1954,2373)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1954 - 3 StR 177/53 (https://dejure.org/1954,2373)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • RG, 20.12.1937 - 2 D 595/37

    1. Wann verstößt die uneheliche Kindesmutter im Unterhaltsrechtsstreit ihres …

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 177/53
    Es wurde also ein tatsächlicher Zustand herbeigeführt, vermöge dessen vier Jahre lang verhindert wurde, dass das wirklich vorhandene familienrechtliche Verhältnis des unehelichen Kindes zur praktischen Geltung gelangte (RGSt 41, 301 [304, 308/309]; 72, 113 [114]).

    Bei dieser Sachlage treffen Personenstandsunterdrückung und Meineid tateinheitlich zusammen (RGSt 34, 24 [26]; 40, 402 [405/406]; 72, 113 [114]; ferner RG JW 1936, 2994 Nr. 17).

  • RG, 04.05.1908 - I 180/08

    1. Begründet die uneheliche Vaterschaft einen Personenstand des Kindes? 2. Unter …

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 177/53
    Allerdings ist dieses Verhalten nicht so sehr als Personenstandsveränderung, sondern besser als Personenstandsunterdrückung zu würdigen (vgl die im Urteil angeführten Entscheidungen RGSt 34, 427 und 41, 301; ferner RG JW 1936, 2994 Nr. 17 und 1937, 1792 Nr. 29; sämtliche mit gleichartigen Sachverhalten; ferner RGSt 70, 18).

    Es wurde also ein tatsächlicher Zustand herbeigeführt, vermöge dessen vier Jahre lang verhindert wurde, dass das wirklich vorhandene familienrechtliche Verhältnis des unehelichen Kindes zur praktischen Geltung gelangte (RGSt 41, 301 [304, 308/309]; 72, 113 [114]).

  • BGH, 07.05.1953 - 3 StR 46/53

    Gesetzeseinheit zwischen einem Meineid und einer vorsätzlich falschen Aussage - …

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 177/53
    Die Annahme des Landgerichts, dass die uneidliche falsche Aussage vom 3. Dezember 1948 und die Eidesleistung am 14. Oktober 1949 ein einheitliches Verbrechen des Meineides nach § 154 StGB bilden, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHSt 4, 244 und 5, 44).
  • RG, 29.10.1935 - 1 D 1277/34

    Zu den Begriffen "Personenstandsunterdrückung" und "gewinnsüchtige Absicht" im § …

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 177/53
    Allerdings ist dieses Verhalten nicht so sehr als Personenstandsveränderung, sondern besser als Personenstandsunterdrückung zu würdigen (vgl die im Urteil angeführten Entscheidungen RGSt 34, 427 und 41, 301; ferner RG JW 1936, 2994 Nr. 17 und 1937, 1792 Nr. 29; sämtliche mit gleichartigen Sachverhalten; ferner RGSt 70, 18).
  • BGH, 15.10.1953 - 3 StR 323/53
    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 177/53
    Die Annahme des Landgerichts, dass die uneidliche falsche Aussage vom 3. Dezember 1948 und die Eidesleistung am 14. Oktober 1949 ein einheitliches Verbrechen des Meineides nach § 154 StGB bilden, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHSt 4, 244 und 5, 44).
  • RG, 28.11.1907 - III 548/07

    1. Beginnt, wenn von einem Deutschen im Auslande eine auch nach dortigem Rechte …

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 177/53
    Bei dieser Sachlage treffen Personenstandsunterdrückung und Meineid tateinheitlich zusammen (RGSt 34, 24 [26]; 40, 402 [405/406]; 72, 113 [114]; ferner RG JW 1936, 2994 Nr. 17).
  • RG, 11.11.1901 - 3670/01

    Begründet die uneheliche Vaterschaft einen Personenstand des Kindes?

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 177/53
    Allerdings ist dieses Verhalten nicht so sehr als Personenstandsveränderung, sondern besser als Personenstandsunterdrückung zu würdigen (vgl die im Urteil angeführten Entscheidungen RGSt 34, 427 und 41, 301; ferner RG JW 1936, 2994 Nr. 17 und 1937, 1792 Nr. 29; sämtliche mit gleichartigen Sachverhalten; ferner RGSt 70, 18).
  • RG, 01.12.1900 - 3582/00

    Wann beginnt die Verjährung eines Vergehens gegen § 169 St.G.B.'s? Kann das …

    Auszug aus BGH, 07.10.1954 - 3 StR 177/53
    Bei dieser Sachlage treffen Personenstandsunterdrückung und Meineid tateinheitlich zusammen (RGSt 34, 24 [26]; 40, 402 [405/406]; 72, 113 [114]; ferner RG JW 1936, 2994 Nr. 17).
  • BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55

    Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung …

    In den Entscheidungen BGHSt 5, 44 und 269 sowie 3 StR 177/53 vom 7. Oktober 1954 ist der 3. Senat jedoch weiter gegangen und hat, obwohl ausdrückliche Vorbehalte seitens des Richters oder des Zeugen nicht gemacht worden waren, Einheit der Vernehmung ganz allgemein angenommen, wenn im Zivilprozeß der Zeuge zunächst durch den ersuchten Amtsrichter uneidlich vernommen und sodann auf Beschluß des Prozeßgerichts beeidigt wird, weil die Vernehmung durch, den ersuchten Richter unter dem unausgesprochenen, aber im Gesetz (§ 391 ZPO) vorausgesetzten Vorbehalt der Beeidigung stehe und deshalb nicht als abgeschlossen gelten könne, solange der Zeuge die Aussage nicht beschwört oder auf Anordnung des Prozeßgerichts unbeeidigt bleibt, Dementsprechend hat der 2. Strafsenat in BGHSt 7, 186 [BGH 11.01.1955 - 2 StR 230/54] auch im Strafverfahren in den in mehreren Terminen gemachten Bekundungen eine einheitliche Aussage gefunden, wenn der Zeuge erst im letzten Termin seine Aussage beschwört.
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