Zivilprozessordnung
| Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
| Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| Titel 7 - Zeugenbeweis (§§ 373 - 401) |
Ein Zeuge ist, vorbehaltlich der sich aus § 393 ergebenden Ausnahmen, zu beeidigen, wenn das Gericht dies mit Rücksicht auf die Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage für geboten erachtet und die Parteien auf die Beeidigung nicht verzichten.
recht § 386Erklärung der Zeugnisverweigerung § 387Zwischenstreit über Zeugnisverweigerung § 388Zwischenstreit über schriftliche Zeugnisverweigerung § 389Zeugnisverweigerung vor beauftragtem oder ersuchtem Richter § 390Folgen der Zeugnisverweigerung § 391Zeugenbeeidigung § 392Nacheid; Eidesnorm § 393Uneidliche Vernehmung § 394Einzelvernehmung § 395Wahrheitsermahnung; Vernehmung zur Person § 396Vernehmung zur Sache § 397Fragerecht der Parteien § 398Wiederholte und nachträgliche Vernehmung § 399Verzicht auf Zeugen § 400Befugnisse des mit der Beweisaufnahme betrauten Richters § 401Zeugenentschädigung
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Rechtsprechung zu § 391 ZPO
328 Entscheidungen zu § 391 ZPO in unserer Datenbank:
- VG Berlin, 16.06.2016 - 1 K 13.14
Anspruch auf Auskunft über eine Mitteilung eines Pressesprechers an verschiedene ...
- BVerwG, 12.12.2023 - 2 B 36.22
Begrenzte Dienstfähigkeit; Verlust des Rügerechts
- BVerwG, 02.02.2023 - 5 C 8.21
Unzureichende Anhörung und ermessensfehlerhafte Entscheidung ohne mündliche ...
- OLG Oldenburg, 02.08.2021 - 12 W 99/19
Zulässigkeit der Beurkundung der Eheschließung eines anerkannten Flüchtlings ...
- BFH, 17.02.2012 - V B 77/11
Zur Vereidigung von Zeugen
- OLG Düsseldorf, 13.09.2018 - 15 U 52/17
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Vorschubeinrichtung zum ...
Zum selben Verfahren:
- LG Düsseldorf, 08.05.2017 - 4a O 20/14
Vorschubeinrichtung I
- LG Düsseldorf, 08.05.2017 - 4a O 20/14
- BFH, 08.12.2011 - III B 75/10
Überraschungsentscheidung; Vereidigung eines Zeugen; Verwertung einer Petition
- BVerwG, 18.07.2019 - 2 B 7.19
Überraschungsentscheidung durch unzutreffende Bewertung einer vorinstanzlich ...
- FG München, 07.02.2014 - 10 K 3728/10
Berichtigung der Sitzungsniederschrift - Inhalt des Protokolls
Querverweise
Auf § 391 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 82
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 98 [Vorschriften über die Beweisaufnahme]
Redaktionelle Querverweise zu § 391 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Zeugenbeweis
- § 398 III (Wiederholte und nachträgliche Vernehmung)