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| BGH, 07.06.1995 - 3 StR 177/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beteiligung - Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafänderung - Mitwirkung an der Straftataufklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85
Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der …
Auszug aus BGH, 07.06.1995 - 3 StR 177/95
Das Strafverfahren kennt weder einen Geständniszwang, noch eine Pflicht des Beschuldigten, bei der Aufklärung des Sachverhaltes - auch nicht zur Entlastung eines weiteren Verdächtigten - mitzuwirken (BGH NStZ 1985, 545).
- BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96
Hörfalle
Dasselbe gilt im Rahmen der Strafzumessung (BGHR StGB § 46 II Verteidigungsverhalten 16). - BGH, 04.08.2010 - 3 StR 192/10
Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens zum Nachteil des …
Vielmehr ist zu besorgen, dass das Landgericht hier das Verteidigungsverhalten des Angeklagten rechtsfehlerhaft zu dessen Nachteil gewertet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 1995 - 3 StR 177/95, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 16 mwN). - BGH, 11.05.2010 - 3 StR 125/10
Strafzumessung (Selbstbelastungsfreiheit)
Rn. 4 Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, hat das Landgericht damit gegen den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit verstoßen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 16 m. w. N.).
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