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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1994 - 3 StR 183/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4320
BGH, 29.06.1994 - 3 StR 183/94 (https://dejure.org/1994,4320)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1994 - 3 StR 183/94 (https://dejure.org/1994,4320)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1994 - 3 StR 183/94 (https://dejure.org/1994,4320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 183/94
    Für diese Abgrenzung kommt es nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGHSt 39, 221, 227; 35, 90; 33, 295, 298 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 31, 170).

    Rechnet der Täter dagegen nach der letzten Ausführungshandlung nach seinem Kenntnisstand (noch) nicht mit dem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges, und sei es auch nur in Verkennung der durch seine Handlung verursachten Gefährdung, so ist der Versuch unbeendet, wenn die Vollendung aus der Sicht des Täters noch möglich ist (BGHSt 39, 221, 227), so daß die freiwillige Aufgabe der weiteren Tatausführung genügt.

    Auch sind an die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 39, 221, 231; BGH NStZ 1994, 76).

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 183/94
    Für diese Abgrenzung kommt es nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGHSt 39, 221, 227; 35, 90; 33, 295, 298 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 31, 170).

    Maßgebliche Beurteilungsgrundlage ist seine subjektive Vorstellung hiervon, wobei die äußeren Gegebenheiten insoweit von Bedeutung sind, als sie Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters ermöglichen (vgl. BGHSt 35, 90, 95 und 184, 187; BGH StV 1994, 181).

  • BGH, 22.12.1993 - 2 StR 664/93

    Versuch: Abgrenzung zwischen beendetem, unbeendetem und fehlgeschlagenen Versuch

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 183/94
    Maßgebliche Beurteilungsgrundlage ist seine subjektive Vorstellung hiervon, wobei die äußeren Gegebenheiten insoweit von Bedeutung sind, als sie Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters ermöglichen (vgl. BGHSt 35, 90, 95 und 184, 187; BGH StV 1994, 181).
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 183/94
    Für diese Abgrenzung kommt es nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGHSt 39, 221, 227; 35, 90; 33, 295, 298 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 31, 170).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont, …

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 183/94
    Für diese Abgrenzung kommt es nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGHSt 39, 221, 227; 35, 90; 33, 295, 298 [BGH 22.08.1985 - 4 StR 326/85]; 31, 170).
  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93

    Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht - …

    Auszug aus BGH, 29.06.1994 - 3 StR 183/94
    Auch sind an die für die Annahme eines unbeendeten Versuchs erforderliche Voraussetzung, daß der Täter den Erfolgseintritt (noch) nicht für möglich hält, strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGHSt 39, 221, 231; BGH NStZ 1994, 76).
  • BGH, 19.01.2010 - 4 StR 605/09

    Unbeendeter oder beendeter Versuch des Totschlags (strafbefreiender Rücktritt; …

    Rn. 7 a) Für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 39, 221, 227; 35, 90; 33, 295, 298; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 29).
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 591/94

    Fehlgeschlagener Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatvollendung - Körperverletzung …

    Maßgebliche Beurteilungsgrundlage ist dabei die subjektive Vorstellung des Angeklagten, wobei die äußeren Gegebenheiten insoweit von Bedeutung sind, als sie Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters ermöglichen (BGHSt 35, 90, 95 und 184, 187; BGH StV 1994, 181; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1994 - 3 StR 183/94).

    Dabei wird zu beachten sein, daß es vor allem bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen auf der Hand liegt, daß der Täter die lebensgefährdende Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts erkennt und deshalb an die Annahme eines unbeendeten Versuchs strenge Anforderungen zu stellen sind (BGHSt 39, 231 [BGH 19.05.1993 - GSSt - 1/93]/232;… BGHR aaO. Versuch unbeendeter 9 und 13; BGH, Beschl. v. 7. Juni 1994 - 5 StR 196/94 undv. 29. Juni 1994 - 3 StR 183/94).

  • BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94

    Rücktritt - Freiwilligkeit - Unbeendeter Versuch - Vergewaltigung - …

    Es hätte ausgeschlossen werden müssen, daß der Angeklagte von der Tatvollendung Abstand genommen hat, obwohl er nach seiner subjektiven Vorstellung weder durch eine äußere Zwangslage gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden war, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87];… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21, 22, 23 m.w.N.; BGH StV 1994, 181; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1994 - 3 StR 183/94).
  • BGH, 29.08.1995 - 4 StR 474/95

    Beendeter Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatrichter

    Für diese Abgrenzung kommt es darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung in seiner subjektiven Vorstellung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält ("Rücktrittshorizont"), oder ob er zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht damit rechnet (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 29 m.w.N.) und die Vollendung aus Sicht des Täters noch möglich erscheint (BGHSt 39, 221, 227).
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