Rechtsprechung
| BGH, 06.03.2007 - 3 StR 19/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (zweiter Durchgang; Maßgeblichkeit der Vollstreckungssituation zur Zeit des ersten Durchgangs) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 51 Abs. 2; ; StGB § 55
- Wolters Kluwer
Nachholen der Bildung einer Gesamtstrafe bei Erledigung der früher verhängten Strafe; Pflicht zur Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1; StPO § 354 Abs. 2
Nachholung der Gesamtstrafenbildung trotz zwischenzeitlich vollstreckter Strafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Siegburg, 04.07.2005 - 206 Cs 104/05
- BGH, 06.03.2007 - 3 StR 19/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89
Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen …
Auszug aus BGH, 06.03.2007 - 3 StR 19/07
Eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe ist auch dann nachzuholen, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen - etwa durch Vollstreckung - erledigt ist (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 m. w. N.; BGH NStZ-RR 2003, 139). - BGH, 27.11.2002 - 5 StR 355/02
Gesamtstrafenbildung nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der …
Auszug aus BGH, 06.03.2007 - 3 StR 19/07
Eine unter Verletzung des § 55 StGB unterbliebene Bildung einer Gesamtstrafe ist auch dann nachzuholen, wenn die früher verhängte Strafe inzwischen - etwa durch Vollstreckung - erledigt ist (st. Rspr.;… vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 m. w. N.; BGH NStZ-RR 2003, 139).
- BGH, 20.09.2022 - 3 StR 210/22
Betäubungsmittelstrafrecht (Konkurrenzen bei tateinheitlicher Einfuhr und Besitz …
Ferner ist die Urteilsformel im Schuld- und Strafausspruch insgesamt neu zu fassen, damit sie erkennen lässt, für welche der abgeurteilten Straftaten des Angeklagten die erste und für welche die weitere Gesamtfreiheitsstrafe festgesetzt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. März 2007 - 3 StR 19/07, juris Rn. 3;… vom 11. Juli 2019 - 1 StR 456/18, wistra 2020, 295 Rn. 33;… Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 30. Aufl., Rn. 83).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".