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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.2012 - 3 StR 190/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17943
BGH, 19.06.2012 - 3 StR 190/12 (https://dejure.org/2012,17943)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2012 - 3 StR 190/12 (https://dejure.org/2012,17943)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 3 StR 190/12 (https://dejure.org/2012,17943)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 302 Abs. 2 StPO
    Wirksamkeit der Ermächtigung des Verteidigers zur Rücknahme der Revision

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Rechtsmittelrücknahme - unwiderruflich und unanfechtbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 318
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.07.2000 - 3 StR 257/00

    Zurücknahme einer eingelegten Revision; Feststellung der Zurücknahme durch das …

    Auszug aus BGH, 19.06.2012 - 3 StR 190/12
    "Wird die Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten bestritten, ist in der Regel eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (BGH NStZ 2001, 104;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8).

    Für den Nachweis der Ermächtigung, der noch nach Abgabe der Erklärung geführt werden kann, genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (BGH NStZ-RR 2010, 55; NStZ-RR 2005, 211, 212; NStZ 2001, 104; BGH, Beschluss vom 13. September 2007 - 4 StR 394/07).

    Das Revisionsverfahren ist durch die wirksame Rücknahme des Rechtsmittels abgeschlossen (BGH NStZ-RR 2010, 55; NStZ 2001, 104).

  • BGH, 10.09.2009 - 4 StR 120/09

    Wirksame Revisionsrücknahmeerklärung trotz behaupteter Eigenmächtigkeit des …

    Auszug aus BGH, 19.06.2012 - 3 StR 190/12
    Für den Nachweis der Ermächtigung, der noch nach Abgabe der Erklärung geführt werden kann, genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (BGH NStZ-RR 2010, 55; NStZ-RR 2005, 211, 212; NStZ 2001, 104; BGH, Beschluss vom 13. September 2007 - 4 StR 394/07).

    Das Revisionsverfahren ist durch die wirksame Rücknahme des Rechtsmittels abgeschlossen (BGH NStZ-RR 2010, 55; NStZ 2001, 104).

  • BGH, 08.03.2005 - 4 StR 573/04

    Abschließende, feststellende Entscheidung über eine wirksame Revisionsrücknahme …

    Auszug aus BGH, 19.06.2012 - 3 StR 190/12
    Für den Nachweis der Ermächtigung, der noch nach Abgabe der Erklärung geführt werden kann, genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (BGH NStZ-RR 2010, 55; NStZ-RR 2005, 211, 212; NStZ 2001, 104; BGH, Beschluss vom 13. September 2007 - 4 StR 394/07).
  • BGH, 11.01.1983 - 1 StR 788/82

    Rechtsmittel - Rücknahme - Ermächtigung - Wirksamkeitsvoraussetzungen

    Auszug aus BGH, 19.06.2012 - 3 StR 190/12
    An die danach wirksame Rücknahme der Revision ist der Beschuldigte gebunden; sie ist unwiderruflich und unanfechtbar (BGH NStZ 1983, 280, 281).
  • BGH, 04.01.1996 - 4 StR 741/95

    Revision - Rechtsmittelverzicht - Verhandlungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.06.2012 - 3 StR 190/12
    Hatte das Tatgericht - wie hier - keine Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten, so kann diese grundsätzlich auch vom Revisionsgericht bejaht werden (Senat NStZ-RR 2002, 101 f.; BGH NStZ 1984, 181; NStZ 1996, 297).
  • BGH, 10.04.1991 - 3 StR 354/90

    Feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über …

    Auszug aus BGH, 19.06.2012 - 3 StR 190/12
    "Wird die Wirksamkeit einer Rechtsmittelrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten bestritten, ist in der Regel eine feststellende Klärung durch förmliche Entscheidung des Rechtsmittelgerichts angezeigt (BGH NStZ 2001, 104; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 8).
  • BGH, 14.05.1992 - 1 StR 264/92

    Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Verteidiger - Erfordernis einer …

    Auszug aus BGH, 19.06.2012 - 3 StR 190/12
    Sie kann auch mündlich erfolgen und braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden ( BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6).
  • BGH, 13.09.2007 - 4 StR 394/07

    Wirksame Rücknahme der Revision (keine besondere Form)

    Auszug aus BGH, 19.06.2012 - 3 StR 190/12
    Für den Nachweis der Ermächtigung, der noch nach Abgabe der Erklärung geführt werden kann, genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (BGH NStZ-RR 2010, 55; NStZ-RR 2005, 211, 212; NStZ 2001, 104; BGH, Beschluss vom 13. September 2007 - 4 StR 394/07).
  • BGH, 23.10.1990 - 4 StR 450/90

    Für die Zurücknahme der Revision durch den Verteidiger bedarf es einer …

    Auszug aus BGH, 19.06.2012 - 3 StR 190/12
    Im Übrigen wäre die Revision bei unterstellter Unwirksamkeit der Rücknahme unzulässig, weil sie entgegen § 344 StPO nicht begründet worden ist (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 3).
  • BGH, 20.02.2017 - 1 StR 552/16

    Rechtsmittelrücknahme in Strafsachen: Rücknahmeerklärung durch schuldunfähigen …

    Rn. 14 Danach stellt sich ihr Irrtum über die Reichweite der Ermächtigung zur Rücknahme und die Rechtzeitigkeit des eigenhändig eingelegten Rechtsmittels als ein Irrtum dar, dem rechtliche Fehlvorstellungen zugrunde liegen, nicht aber eine auf die schizophrene Erkrankung zurückgehende Beeinträchtigung der Willensbildung oder -betätigung (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, NStZ-RR 2016, 180 und vom 19. Juni 2012 - 3 StR 190/12, NStZ-RR 2012, 318).

    Eine Wiedereinsetzung ist rechtlich ausgeschlossen und daher unzulässig (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 3 StR 190/12, NStZ-RR 2012, 318 und vom 13. Juli 1999 - 4 StR 293/99).

  • BGH, 26.05.2020 - 3 StR 595/19

    Rücknahme der Revision (Rechtsmittel; Wirksamkeit; deklaratorischer Beschluss; …

    Dies ist, da es in Zweifel steht, durch deklaratorischen Beschluss festzustellen (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 3 StR 190/12, NStZ-RR 2012, 318; vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, NStZ-RR 2016, 180, 181;… vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19, juris Rn. 4).

    Eine Wiedereinsetzung ist rechtlich ausgeschlossen und daher unzulässig (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 3 StR 190/12, NStZ-RR 2012, 318; vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16, NStZ 2017, 487, 489).

  • VerfGH Bayern, 07.08.2013 - 17-VI-13

    Keine Beschwer durch Entscheidung über Anhörungsrüge

    Sie braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden (BGH vom 19.6.2012 = NStZ-RR 2012, 318).
  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 168/13

    Rücknahme der Revision (Ermächtigung des Verteidigers; Anforderungen an einen …

    Der Widerruf hebt die zuvor erteilte ausdrückliche Ermächtigung auf, wenn die entsprechende Widerrufserklärung zeitlich vor dem Eingang der Rücknahmeerklärung bei dem zuständigen Gericht den Adressaten erreicht (…BGH aaO; BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211; vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt auch BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 3 StR 190/12, NStZ-RR 2012, 318).
  • BGH, 23.05.2023 - 2 StR 469/22

    Zurücknahme eines Rechtsmittels (Revision; Verhandlungs- und prozessuale …

    Wenn während der Verhandlung das Tatgericht keine Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hatte und solche auch von dem Sachverständigen oder dem Verteidiger nicht geäußert wurden, kann die Verhandlungsfähigkeit grundsätzlich auch vom Revisionsgericht bejaht werden (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2012 - 3 StR 190/12, NStZ-RR 2012, 318 und vom 4. Dezember 2012 - 4 StR 405/12, NStZ-RR 2013, 154, jeweils mwN;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 302 Rn. 8a).
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