Rechtsprechung
| BGH, 14.06.1978 - 3 StR 190/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.10.1976 - 2 StR 415/76
Zurücktreten der Einfuhr, des Besitzes und des Inverkehrbringens gegenüber dem …
Auszug aus BGH, 14.06.1978 - 3 StR 190/78
Daß sich der Täter von Gewinnstreben oder Gewinnsucht leiten läßt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs subjektives Merkmal des Handeltreibens, das nicht zusätzlich zur Strafschärfung herangezogen werden darf (BGH, Beschlüsse vom 12. März 1976 - 2 StR 3/76 - und 20. Oktober 1976 - 2 StR 415/76; vgl. Schmidt MDR 1978, 5, 7;… Joachimski BetMG 2. Aufl. § 3 Anm. 12).Daß es dem Angeklagten neben dem objektiven Umfang seines Handels nur ein besonders verwerfliches, den Rahmen des Tatbestandsmäßigen deutlich übersteigendes Gewinnstreben, etwa "Profitgier" (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Oktober 1976 - 2 StR 415/76), hat vorwerfen wollen, ist nach dem Sachverhalt nicht sicher, zumal genauere Feststellungen über den von ihm erstrebten oder erzielten Verdienst nicht getroffen worden sind.
- BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …
Auszug aus BGH, 14.06.1978 - 3 StR 190/78
Denn Handeltreiben im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetMG ist seinem Wesen nach eigennütziges Verhalten (BGHSt 25, 290, 291; BGH, Urteile vom 13. Februar 1975 - 1 StR 678/74, 8. April, 1975 - 1 StR 83/75 - und 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75). - BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75
Widerruf einer wirksamen Zurücknahme der Revision durch einen von den Eltern des …
Auszug aus BGH, 14.06.1978 - 3 StR 190/78
Daß sich der Täter von Gewinnstreben oder Gewinnsucht leiten läßt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs subjektives Merkmal des Handeltreibens, das nicht zusätzlich zur Strafschärfung herangezogen werden darf (BGH, Beschlüsse vom 12. März 1976 - 2 StR 3/76 - und 20. Oktober 1976 - 2 StR 415/76; vgl. Schmidt MDR 1978, 5, 7;… Joachimski BetMG 2. Aufl. § 3 Anm. 12).
- BGH, 08.04.1975 - 1 StR 83/75
Fortsetzungszusammenhang zwischen unerlaubtem Erwerb und Handeltreiben von …
Auszug aus BGH, 14.06.1978 - 3 StR 190/78
Denn Handeltreiben im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetMG ist seinem Wesen nach eigennütziges Verhalten (BGHSt 25, 290, 291; BGH, Urteile vom 13. Februar 1975 - 1 StR 678/74, 8. April, 1975 - 1 StR 83/75 - und 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75). - BGH, 13.02.1975 - 1 StR 678/74
Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und unerlaubten …
Auszug aus BGH, 14.06.1978 - 3 StR 190/78
Denn Handeltreiben im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetMG ist seinem Wesen nach eigennütziges Verhalten (BGHSt 25, 290, 291; BGH, Urteile vom 13. Februar 1975 - 1 StR 678/74, 8. April, 1975 - 1 StR 83/75 - und 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75). - BGH, 03.02.1976 - 1 StR 818/75
Auszug aus BGH, 14.06.1978 - 3 StR 190/78
Denn Handeltreiben im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetMG ist seinem Wesen nach eigennütziges Verhalten (BGHSt 25, 290, 291; BGH, Urteile vom 13. Februar 1975 - 1 StR 678/74, 8. April, 1975 - 1 StR 83/75 - und 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75). - BGH, 12.03.1976 - 2 StR 3/76
Strafschärfende Berücksichtigung des Handelns des Täters beim Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 14.06.1978 - 3 StR 190/78
Daß sich der Täter von Gewinnstreben oder Gewinnsucht leiten läßt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs subjektives Merkmal des Handeltreibens, das nicht zusätzlich zur Strafschärfung herangezogen werden darf (BGH, Beschlüsse vom 12. März 1976 - 2 StR 3/76 - und 20. Oktober 1976 - 2 StR 415/76; vgl. Schmidt MDR 1978, 5, 7;… Joachimski BetMG 2. Aufl. § 3 Anm. 12).
- BGH, 28.11.1979 - 3 StR 405/79
Anforderungen an eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz - …
Daß sich der Täter von Gewinnstreben oder Gewinnsucht leiten läßt, ist nach der Rechtsprechung subjektives Merkmal des Handeltreibens, das nicht zusätzlich zur Strafschärfung herangezogen werden darf (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78; Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78; Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 - und 23. Juli 1979 - 3 StR 206/79). - BGH, 30.01.1980 - 3 StR 471/79
Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen - Strafschärfende …
Dies hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 21. September 1976 - 1 StR 464/76, 12. März 1976 - 2 StR 3/76 - und 20. Oktober 1976 - 2 StR 415/76; Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78) schon wiederholt entschieden (Beschlüsse vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78 = GA 1979, 27, 25. April 1979 - 3 StR 85/79, 23. Juli 1979 - 3 StR 206/79 - und 29. August 1979 - 3 StR 252/79; Urteil vom 28. November 1979 - 3 StR 405/79).Dasselbe gilt für ein besonders verwerfliches, den Rahmen des Tatbestandsmäßigen deutlich übersteigendes Gewinnstreben, das als "Profitgier" bezeichnet werden kann; für deren Annahme reicht es allerdings nicht aus, daß sich der Täter nicht in finanziellen Schwierigkeiten befindet und auch nicht selbst drogenabhängig ist (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78; Beschlüsse vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78, 25. April 1979 - 3 StR 85/79, 23. Juli 1979 - 3 StR 206/79 - und 29. August 1979 - 3 StR 252/79; Urteil vom 28. November 1979 - 3 StR 405/79 - und Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 653/79).
- BGH, 29.08.1979 - 3 StR 405/79 Daß der Täter nach Gewinn strebt, gehört zum Tatbestand und darf deshalb im Hinblick auf das Verbot der Doppelverwertung (§ 46 Abs. 3 StGB ) nicht zur Strafschärfung herangezogen werden (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78 - Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 -, Beschluß vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 und vom 23. Juli 1979 - 3 StR 206/79).
- BGH, 29.08.1979 - 3 StR 252/79
Definfition des "Handeltreibens" i.S.d. Betäubungsmittelgesetzes - Konsequenzen …
Daß der Täter nach Gewinn strebt, gehört zum Tatbestand und darf deshalb im Hinblick auf das Verbot der Doppelverwertung (§ 46 Abs. 3 StGB) nicht zur Strafschärfung herangezogen werden (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78 - Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 -, Beschluß vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 und vom 23. Juli 1979 - 3 StR 206/79). - BGH, 23.07.1979 - 3 StR 206/79
Verstoß gegen das Verbot der Doppelverwertung
Daß der Täter nach Gewinn strebt, gehört zum Tatbestand und darf deshalb im Hinblick auf das Verbot der Doppelverwertung (§ 46 Abs. 3 StGB) nicht zur Strafschärfung herangezogen werden (BGH, Beschluß vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78 - Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78 - und Beschluß vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79). - BGH, 25.04.1979 - 3 StR 85/79
Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung des bloßen Fehlens eines …
Daß sich der Täter von Gewinnstreben oder Gewinnsucht leiten läßt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs subjektives Merkmal des Handeltreibens das nicht zusätzlich zur Strafschärfung herangezogen werden darf (vgl. Schmidt, MDR 1978, 5, 7; BGH, Beschluß vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78 -). - BGH, 16.05.1979 - 2 StR 151/79
Anforderungen an die Feststellung eines gewerbsmäßigen Handelns mit …
Die weiteren Urteilsausführungen in diesem Zusammenhang bedeuten, daß der Angeklagte nicht nur in der mit jedem Handeltreiben verbundenen Eigennützigkeit, sondern in kaltblütigem und berechnendem Gewinnstreben gehandelt und dabei aus reiner Profitgier einen erkennbar Drogenabhängigen zum Mitwirken überredet und für seine Zwecke ausgenutzt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78 -). - BGH, 14.05.1980 - 2 StR 174/80
Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen - Gewinnstreben als Merkmal …
Daß sich der Täter von Gewinnstreben oder Gewinnsucht leiten läßt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes subjektives Merkmal des Handeltreibens, das nicht zusätzlich zur Strafschärfung herangezogen werden darf (vgl. Schmidt MDR 1978, 5, 7; BGH, Beschluß vom 14. Juli 1978 - 3 StR 190/78 -).
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