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Rechtsprechung
   BGH, 04.09.2002 - 3 StR 192/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8683
BGH, 04.09.2002 - 3 StR 192/02 (https://dejure.org/2002,8683)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2002 - 3 StR 192/02 (https://dejure.org/2002,8683)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2002 - 3 StR 192/02 (https://dejure.org/2002,8683)
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  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Urteilsgründe; Urteilstenor

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …

    Auszug aus BGH, 04.09.2002 - 3 StR 192/02
    Die Bezeichnung einer Tat als "gemeinschaftlich begangen" erübrigt sich deshalb (vgl. BGHSt 27, 287, 289).

    Rn. 5 b) Im Fall 6 der Urteilsgründe entfällt die Bezeichnung der Tat als minder schwerer Fall (vgl. BGHSt 27, 287, 289; 23, 254, 256).

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …

    Auszug aus BGH, 04.09.2002 - 3 StR 192/02
    Rn. 5 b) Im Fall 6 der Urteilsgründe entfällt die Bezeichnung der Tat als minder schwerer Fall (vgl. BGHSt 27, 287, 289; 23, 254, 256).
  • BGH, 11.03.2021 - 1 StR 8/21

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung: …

    Die Bezeichnung einer Tat als "gemeinschaftlich begangen' erübrigt sich deshalb (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287, 289 und vom 4. September 2002 - 3 StR 192/02 Rn. 4).
  • OLG Naumburg, 02.09.2026 - 1 ORs 131/26

    Strafe, Versuch, Milderung, Absehen, Ausbleiben des Erfolgs

    Die Bezeichnung einer Tat als "gemeinschaftlich begangen" erübrigt sich deshalb (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287, 289 und vom 04. September 2002 - 3 StR 192/02, sowie BGH, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 StR 8/21, BeckRS 2021, 12668, beck online)".
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