Rechtsprechung
| BGH, 29.06.2021 - 3 StR 192/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 29 BtMG
Strafzumessung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Sicherstellung als bestimmender Strafzumessungsgrund; Überschreitung der nicht geringen Menge im Bagatellbereich) - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer vollständigen Sicherstellung von Betäubungsmitteln bei der Strafzumessung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung einer vollständigen Sicherstellung von Betäubungsmitteln bei der Strafzumessung
- rechtsportal.de
Berücksichtigung einer vollständigen Sicherstellung von Betäubungsmitteln bei der Strafzumessung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 28.01.2021 - 33 KLs 15/20
- BGH, 29.06.2021 - 3 StR 192/21
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung …
Auszug aus BGH, 29.06.2021 - 3 StR 192/21
Diese zumindest missverständliche Formulierung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 350/20, NStZ-RR 2021, 49, 50) begegnet hier vor dem Hintergrund Bedenken, dass eine Überschreitung des Grenzwertes lediglich im Bagatellbereich nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf und das Tatgericht die Bagatellgrenze unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles festzulegen hat (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90 Rn. 16; Beschlüsse vom 20. März 2018 - 3 StR 86/18, BGH StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 21; vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19, NStZ-RR 2020, 24; jeweils mwN). - BGH, 11.09.2019 - 2 StR 68/19
Minder schwerer Fall bei Betäubungsmittelhandel
Auszug aus BGH, 29.06.2021 - 3 StR 192/21
Diese zumindest missverständliche Formulierung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 350/20, NStZ-RR 2021, 49, 50) begegnet hier vor dem Hintergrund Bedenken, dass eine Überschreitung des Grenzwertes lediglich im Bagatellbereich nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf und das Tatgericht die Bagatellgrenze unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles festzulegen hat (vgl. BGH…, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90 Rn. 16; Beschlüsse vom 20. März 2018 - 3 StR 86/18, BGH StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 21; vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19, NStZ-RR 2020, 24; jeweils mwN). - BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19
Urteilsgründe (Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln bei der …
Auszug aus BGH, 29.06.2021 - 3 StR 192/21
Dabei handelt es sich - jedenfalls in Bezug auf solche Betäubungsmittel, die zum Weiterverkauf bestimmt sind - wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17, juris Rn. 5 mwN; vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19, NStZ-RR 2020, 146, 147).
- BGH, 27.10.2020 - 1 StR 350/20
Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln (erforderlicher Vorsatz …
Auszug aus BGH, 29.06.2021 - 3 StR 192/21
Diese zumindest missverständliche Formulierung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 350/20, NStZ-RR 2021, 49, 50) begegnet hier vor dem Hintergrund Bedenken, dass eine Überschreitung des Grenzwertes lediglich im Bagatellbereich nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf und das Tatgericht die Bagatellgrenze unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles festzulegen hat (vgl. BGH…, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90 Rn. 16; Beschlüsse vom 20. März 2018 - 3 StR 86/18, BGH StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 21; vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19, NStZ-RR 2020, 24; jeweils mwN). - BGH, 06.02.2018 - 3 StR 629/17
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Erwerb zum …
Auszug aus BGH, 29.06.2021 - 3 StR 192/21
Dabei handelt es sich - jedenfalls in Bezug auf solche Betäubungsmittel, die zum Weiterverkauf bestimmt sind - wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17, juris Rn. 5 mwN; vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19, NStZ-RR 2020, 146, 147). - BGH, 20.03.2018 - 3 StR 86/18
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafzumessung bei Überschreitung des …
Auszug aus BGH, 29.06.2021 - 3 StR 192/21
Diese zumindest missverständliche Formulierung (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 350/20, NStZ-RR 2021, 49, 50) begegnet hier vor dem Hintergrund Bedenken, dass eine Überschreitung des Grenzwertes lediglich im Bagatellbereich nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf und das Tatgericht die Bagatellgrenze unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles festzulegen hat (vgl. BGH…, Urteil vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90 Rn. 16; Beschlüsse vom 20. März 2018 - 3 StR 86/18, BGH StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 21; vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19, NStZ-RR 2020, 24; jeweils mwN).
- BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; Strafzumessungsgründe; …
Die Sicherstellung der tatgegenständlichen Betäubungsmittel bei Tat 3 hat die Strafkammer - wie dies von Rechts wegen geboten war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2023 - 3 StR 47/23, NStZ-RR 2023, 211;… vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 11; vom 29. Juni 2021 - 3 StR 192/21, juris Rn. 4) - ausdrücklich zu Gunsten des Angeklagten in ihre Erwägungen eingestellt. - BGH, 31.05.2022 - 3 StR 122/22
Einziehung von Taterträgen und Tatmitteln; (erweiterte Einziehung von Bargeld; …
Die Sicherstellung ist - jedenfalls in Bezug auf solche Betäubungsmittel, die zum Weiterverkauf bestimmt waren - wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit indes ein bestimmender Strafzumessungsgrund und als solcher zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, und zwar auch schon bei der Strafrahmenwahl (st. Rspr.; s. nur BGH, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 3 StR 192/21, juris Rn. 4;… vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17, juris Rn. 5; vom 14. April 2015 - 3 StR 2/15, NStZ-RR 2015, 248). - BGH, 05.02.2025 - 6 StR 406/24
Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis (Akzessorietät der Teilnahme; …
Die Sicherstellung von Betäubungsmitteln erweist sich indes ebenso wie die von Cannabis als ein bestimmender Strafzumessungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist und demzufolge in den Urteilsgründen angeführt werden muss (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 6 StR 128/22, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 47; vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19, NStZ-RR 2020, 146, 147;… vom 24. Oktober 2023 - 4 StR 62/23, Rn. 2;… Patzak/Fabricius, KCanG, 11. Aufl., § 34 Rn. 19; differenzierend hingegen BGH, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 3 StR 192/21, Rn. 4). - BGH, 05.04.2023 - 3 StR 47/23
Betäubungsmittelstrafrecht (Rechtsfehler bei der Strafzumessung; Konkurrenzen); …
Die Sicherstellung von Betäubungsmitteln ist jedoch - jedenfalls in Bezug auf solches Rauschgift, das zum Weiterverkauf bestimmt war - wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit ein bestimmender Strafzumessungsgrund und als solcher zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, und zwar auch schon bei der Strafrahmenwahl (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 11; vom 29. Juni 2021 - 3 StR 192/21, juris Rn. 4;… vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17, juris Rn. 5; vom 14. April 2015 - 3 StR 2/15, NStZ-RR 2015, 248). - BGH, 02.10.2024 - 3 StR 386/24
Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Freiheitsstrafe für den Besitz …
Für den hier zu beurteilenden Fall ist dabei nicht entscheidend, ob für den Besitztatbestand die Sicherstellung stets - ohne Hinzutreten besonderer Umstände - als bestimmender Strafmilderungsgrund zu beurteilen ist (…so BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 6 StR 128/22, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 47 Rn. 3 f.;… vom 19. September 2023 - 6 StR 295/23, juris Rn. 6;… vom 24. Oktober 2023 - 4 StR 62/23, juris Rn. 2; s. aber auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 3 StR 192/21, juris Rn. 4 ("jedenfalls in Bezug auf solche Betäubungsmittel, die zum Weiterverkauf bestimmt sind")).
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