Rechtsprechung
| BGH, 26.07.2005 - 3 StR 196/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 275 StPO; § 338 Nr. 7 StPO
Unterschriftsleistung durch beisitzenden Richter (Verwendung bei der Staatsanwaltschaft); Urteilsabsetzungsfrist; absoluter Revisionsgrund - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 275 Abs. 1; ; StPO § 275 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 7; ; StPO § 349 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Status eines Richters bei Verwendung bei der Staatsanwaltschaft; Verhinderung eines Richters bei vorübergehender Abordnung zur Staatsanwaltschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 275 Abs. 2
Keine Verhinderung bei zwischenzeitlicher Verwendung des Richters bei der Staatsanwaltschaft - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2006, 459 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.08.1992 - 5 StR 386/92
Gültige Urteilsunterschrift eines Richters auf Probe während anderweitiger …
Auszug aus BGH, 26.07.2005 - 3 StR 196/05
Er konnte deshalb Urteile, an denen er mitgewirkt hatte, unterschreiben und an der der Unterschriftsleistung vorausgehenden Fassungsberatung teilnehmen (vgl. BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 4).
- BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19
Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos
Abgesehen davon, dass die Zulässigkeit einer Alternativrüge allenfalls in - hier nicht gegebenen - Konstellationen bejaht worden ist, in denen sicher war, dass in jeder denkbaren Variante ein Rechtsfehler vorliegen würde, wird von der Revision schon die allein als rechtsfehlerhaft in Betracht kommende Mitwirkung des zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannten Richters an nach diesem Zeitpunkt liegenden Fassungsberatungen (vgl. BGH…, Urteil vom 19. August 1992 - 5 StR 386/92, BGHR StPO, § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 4; BGH, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 3 StR 196/05, Rn. 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. November 2020 - 2 StR 241/20, StraFo 2021, 152 für die Parallelvorschrift des § 22 Nr. 5 StPO) nicht bestimmt behauptet. - BGH, 08.11.2006 - 2 StR 294/06
Verhinderung an der Unterschrift des Urteils (Richter auf Probe; Verwendung bei …
Er konnte deshalb das Urteil, an dem er mitgewirkt hatte, noch unterschreiben (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 275 Rdn. 23;… Engelhardt in KK 5. Aufl. § 275 Rdn. 30;… BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 4 = StV 1992, 557; BGH, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 3 StR 196/05 = LS in StV 2006, 459).
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