Rechtsprechung
| BGH, 26.06.1996 - 3 StR 199/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verfahrenseinstellung - Überlanges Verfahren - Verletzung des Beschleunigungsgebotes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Papierfundstellen
- NJW 1996, 2739
- MDR 1996, 1056
- NStZ 1996, 506
- NJ 1996, 595
- StV 1996, 526
- BB 1996, 2167
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 26.06.1996 - 3 StR 199/95
Die Anklage und der Eröffnungsbeschluß enthalten zwar keine Spezifizierung der einzelnen Bankrotthandlungen, doch genügen sie insgesamt noch den Anforderungen der Rechtsprechung an eine wirksame Verfahrensgrundlage in Verfahren, die vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 zur fortgesetzten Handlung (BGHSt 40, 138) eröffnet worden sind (…vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 9). - BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87
5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und …
Auszug aus BGH, 26.06.1996 - 3 StR 199/95
Ein Verfahrenshindernis ergibt sich auch nicht aus der langen Dauer des Verfahrens und den dabei aufgetretenen Verzögerungen, denen, wie unten näher dargelegt wird, durch die im Strafverfahrensrecht vorgesehene Einstellung nach § 153 Abs. 2 StPO in angemessener Weise Rechnung getragen werden kann (vgl. BGHSt 35, 137, 142) [BGH 09.12.1987 - 3 StR 104/87]. - EGMR, 13.07.1983 - 8737/79
Zimmermann und Steiner ./. Schweiz
Auszug aus BGH, 26.06.1996 - 3 StR 199/95
Hierbei handelt es sich nicht mehr um einen lediglich vorübergehenden Personalengpaß, sondern um einen andauernden Zustand struktureller Art, der organisatorische Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden erfordert hätte (vgl. BGH StV 1992, 452; EGMR NJW 1984, 2749, 2750). - BGH, 26.05.1992 - 1 StR 131/92
Strafzumessung - Unangemessene Verfahrensverzögerungen
Auszug aus BGH, 26.06.1996 - 3 StR 199/95
Hierbei handelt es sich nicht mehr um einen lediglich vorübergehenden Personalengpaß, sondern um einen andauernden Zustand struktureller Art, der organisatorische Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden erfordert hätte (vgl. BGH StV 1992, 452; EGMR NJW 1984, 2749, 2750). - BGH, 18.05.1994 - 5 StR 249/94
Fortgesetzte Handlung - Sexueller Mißbrauch - Einzelakte - Beschwer des …
Auszug aus BGH, 26.06.1996 - 3 StR 199/95
Die Anklage und der Eröffnungsbeschluß enthalten zwar keine Spezifizierung der einzelnen Bankrotthandlungen, doch genügen sie insgesamt noch den Anforderungen der Rechtsprechung an eine wirksame Verfahrensgrundlage in Verfahren, die vor der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 zur fortgesetzten Handlung (BGHSt 40, 138) eröffnet worden sind (vgl. BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 9).
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
In welchem Umfang sich dabei der Konventionsverstoß auf das Verfahrensergebnis auswirken muss, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, namentlich auch nach dem - durch die Belastungen des verzögerten Verfahrens geminderten - Maß der Schuld des Angeklagten (vgl. BGHSt 46, 159, 174; s. auch BGH NStZ 1996, 506; 1997, 543, 544; StV 2002, 598). - BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00
Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die Verletzung des Beschleunigungsgebots grundsätzlich nicht zu einem solchen Verfahrenshindernis (BGHSt 21, 81; 24, 239; 27, 274; 35, 137, 140; BGH NJW 1995, 737; 1996, 2739; wistra 1993, 340; 1997, 347; NStZ 1990, 94; 1996, 21; 1996, 506; 1997, 543; Strafverteidiger 1992, 452, 453; 1994, 652, 653; NStZ-RR 1998, 103, 104; 108).Ob das bei einer solchen Sachlage bestehende Verfolgungsverbot als stets von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis zu verstehen ist (so etwa OLG Koblenz NJW 1994, 1887; OLG Zweibrücken NStZ 1989, 134; LG Düsseldorf NStZ 1988, 427; LG Bad Kreuznach NJW 1993, 1725), hat der Bundesgerichtshof bislang offen gelassen (BGHSt 35, 137, 143; vgl. auch NJW 1996, 2739; wistra 1993, 340; 1994, 21; BGH, Beschluß vom 16. August 1996 - 1 StR 745/95 (in BGHSt 42, 219 nicht abgedruckt)).
- BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99
Todesschüsse durch Polizisten müssen neu verhandelt werden
Rn. 22 c) Sollte wiederum eine Verurteilung des Angeklagten wegen des über sechs Jahre zurückliegenden Verhaltens im Raum stehen, wird zu prüfen sein, ob das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK garantierte Recht auf gerichtliche Entscheidung innerhalb angemessener Frist verletzt worden ist (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 3, 6; vgl. auch BGHSt 35, 137, 140).
- BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03
Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf …
Einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung kann dabei durch einen konkret zu bestimmenden Strafnachlaß, aber auch im Rahmen der Strafrahmenwahl (BGH NStZ 1992, 229; BGH, Beschluß vom 14. September 1993 - 4 StR 521/93), der Anwendung des § 59 StGB oder einer Einstellung nach §§ 153 ff. StPO Rechnung getragen werden (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 6; vgl. auch BVerfG NJW 1993, 3254, 3255). - LG Potsdam, 15.12.2003 - 27 Ns 182/01 Welche Verfahrensfrist als angemessen anzusehen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Schwere des Tatvorwurfs, dem Umfang und der Schwierigkeit des Verfahrens, der Art und Weise der Ermittlungen, der Belastung des Angeklagten durch das Verfahren und von dem eigenen Verhalten des Angeklagten (allgemeine Rechtsprechung; vgl. EGMR, NJW 1986, 647; BVerfG NJW 1984, 967; 2003, 2225 und zuletzt vom 25.7.2003, Az. 2 BvR 153/03; BGH, NJW 1996, 2739 und wistra 2002, 428; VerfGBbg, DVB1.2001, 912 und NJ 2003, 418; BayObLG, NStZ-RR 2003, 119; OLG Stuttgart, MDR 1993, 680; OLG Düsseldorf, StV 1995, 400; LG Köln, StraFo 2000, 173;… vgl. auch Meyer-Goßner, a.a.O., Art. 6 EMRK, Rz, 7a m.w.N.).
Da das Recht auf zügige Durchführung des Verfahrens an die Belastungen anknüpft, die von dem Verfahren für den Beschuldigten oder Angeklagten ausgehen, beginnt die hierfür maßgebliche Frist - im Unterschied zu den Verjährungsregeln - mit dem Zeitpunkt, an dem" der Beschuldigte Kenntnis von dem Ermittlungs- oder Strafverfahren erlangt und endet erst mit dem voraussichtlichen rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens (…Meyer-Goßner, a.a.O., Art. 6 EMRK, Rz. 8 m.w.N.; vgl. auch BGH NJW 1996, 2739; LG Köln, StraFo 200, 173).
Eine übermäßig lange Verfahrensdauer hat grundsätzlich kein Verfahrenshindernis zur Folge und ist regelmäßig nur als Strafzumessungsgesichtspunkt zu berücksichtigen ( BGH NJW 1996, 2739;… Meyer-Goßner, a.a.O., Art. 6 EMRK, Rz. 9 m.w.N.).
- OLG Rostock, 24.03.2010 - 1 Ss 8/10
Strafverfahren: Voraussetzungen einer Verfahrenseinstellung wegen Verstoßes gegen …
Rn. 11 Die Verletzung des Beschleunigungsgebots führt zwar grundsätzlich nicht zu einem Verfahrenshindernis (vgl. etwa BGHSt 21, 81, 83; 24, 239 ff.; 27, 274 ff.; 35, 137, 140; 46, 159, 169 ff.; BGH NJW 1995, 737; 1996, 2739 f.; NStZ 1990, 94; 1996, 506; 1997, 543; NStZ-RR 1998, 103, 104; 1998, 108;… 2004, 230 f. = BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 21; StV 1992, 452, 453; 1994, 652; 1994, 653). - BGH, 24.08.2004 - 4 StR 293/04
Voraussetzungen der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Recht auf …
Soweit die Strafkammer darauf hinweist, die Staatsanwaltschaft sei während dieses Zeitraums mit der Bearbeitung anderer, insbesondere vordringlicherer Haftsachen befaßt gewesen, verkennt sie, daß nach ständiger Rechtsprechung - unabhängig davon, ob ein Verfahren gegen einen inhaftierten oder einen nicht inhaftierten Angeklagten geführt wird (vgl. BGH NStZ 2003, 384) - lediglich ein vorübergehender Engpaß in der Arbeits- und Verhandlungskapazität der Strafverfolgungsorgane nicht zu einem Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK führt (vgl. BGH StV 1992, 452; BGH NStZ 1996, 506; EGMR NJW 1984, 2749, 2750). - BGH, 20.11.1996 - 2 StR 323/96
Versuchte umweltgefährdende Abfallbeseitigung durch einen Schlachthof und Viehhof …
Die Zeitspanne zwischen Tat und dem angefochtenen Urteil ist aber erheblich geringer als bei den bisher zu diesem Problemkreis ergangenen Entscheidungen (…BGH NStZ 1990, 94 = BGHR StPO § 153 Abs. 2 Schuld 2; BGH StV 1994, 653; BGH Beschluß vom 27. Juni 1995 - 4 StR 293/95; Beschluß vom 26. Juni 1996 - 3 StR 199/95 = NStZ 1996, 506 [BGH 26.06.1996 - 3 StR 199/95] = NJW 1996, 2739; BVerfG NJW 1992, 2472, 2473; 1994, 967, 968; StV 1993, 352 f; vgl. auch Wohlers JR 1994, 138 ff). - OLG Saarbrücken, 19.02.2016 - Ss 9/16
Verfahrensverzögerung, Einstellung, Verfahrenshindernis, Strafzumessung, …
Der Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz ist auch nicht so schwerwiegend, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 2 StPO - eine Einstellung nach § 153a Abs. 2 StPO ist nur bis zum Ende der letzten Tatsachenverhandlung möglich und dem Revisionsgericht daher verwehrt (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 153a Rn. 28, 47) - gerechtfertigt wäre (…vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 04.09.2009 - 2 BA 1089/09, juris Rn. 5 f.;… BGHSt 35, 137 ff. - juris Rn. 54; BGH NJW 1996, 2739 f.; BGHSt 54, 236 ff. juris 15;… Meyer-Goßner/ Schmitt, a.a.O., Art. 6 MRK Rn. 9, 9e). - BGH, 11.03.1998 - 3 StR 43/98
Unerlaubter Besitz und unerlaubtes Führen einer halbautomatischen Selbstladewaffe
Ein Vergleich mit dem dem Beschluß des Senats vom 26. Juni 1996 - 3 StR 199/95 (NJW 1996, 2739) zugrundeliegenden Sachverhalt verbietet sich schon deshalb, weil dort ein Zeitraum von über 11 Jahren zwischen Tatbeendigung und dem tatrichterlichen Urteil lag (hier nur 5 Jahre und 10 Monate) und weil dort darüber hinaus eine weitere erhebliche Verfahrensdauer nach Zurückverweisung zu erwarten war. - OLG Braunschweig, 03.11.2004 - Ausl 5/04
Möglichkeit der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an Spanien; …
- BayObLG, 28.06.2000 - 4St RR 54/00
Grenzen des revisionsrechtlichen Freibeweisverfahrens
- EGMR, 03.02.2009 - 22683/04
F. H. gegen Deutschland
- EGMR, 03.04.2007 - 14374/03
H. W. gegen Deutschland
- EGMR, 06.11.2006 - 51288/99
K. A. gegen Deutschland
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