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Rechtsprechung
   BGH, 08.04.1954 - 3 StR 20/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,4548
BGH, 08.04.1954 - 3 StR 20/53 (https://dejure.org/1954,4548)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1954 - 3 StR 20/53 (https://dejure.org/1954,4548)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1954 - 3 StR 20/53 (https://dejure.org/1954,4548)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.10.1951 - 4 StR 208/51
    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 3 StR 20/53
    Die Annahme, daß er unter diesen Umständen verpflichtet war, die falsche Aussage der Zeugin dadurch zu verhindern, daß er spätestens vor Beginn ihrer Vernehmung zur Sache sich zu dem Liebesverhältnis bekannte, steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 1, 22 [27/28]; 2, 129 und 3, 18 - beide zu § 154 StGB ergangen; 4, 173; fernerUrteil vom 27. September 1951, 3 StR 629/51, zu § 154 StGB).

    Die im Zusammenhang damit geäußerte Ansicht der Revision, aus der Entscheidung BGHSt 3, 18 [BGH 11.10.1951 - 4 StR 208/51] sei im Wege des Umkehrschlusses zu entnehmen, daß eine Rechtspflicht, die Wahrheit zu bekennen, für den Angeklagten noch nicht bestanden habe, weil es zu einer Vereidigung nicht gekommen sei, ist verfehlt.

    Im Falle BGHSt 3, 18 [BGH 11.10.1951 - 4 StR 208/51] hatte die Zeugin ihre falsche Aussage beeidigt.

  • RG, 26.06.1941 - 3 D 30/41

    1. Beihilfe zum Meineide des Zeugen kann die Partei eines bürgerlichen …

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 3 StR 20/53
    Die Zumutbarkeit der Erfüllung jener Pflicht in so gelagerten Fällen ist von der Rechtsprechung stets bejaht worden (RGSt 72, 20 [23] und 75, 271 [275]; BGH 3 StR 629/51 vom 27. September 1951).

    Sie läßt nicht erkennen, ob der Tatrichter beachtet, hat, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Kenntnis dieser Handlungspflicht zum Vorsatz im Sinne des § 59 StGB gehört, während das Reichsgericht den Irrtum über diese Pflicht bei Kenntnis der sie begründenden Tatumstände als einen unbeachtlichen Strafrechtsirrtum ansah (RGSt 74, 283 [286]; 75, 271 [276]).

  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 629/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 3 StR 20/53
    Die Annahme, daß er unter diesen Umständen verpflichtet war, die falsche Aussage der Zeugin dadurch zu verhindern, daß er spätestens vor Beginn ihrer Vernehmung zur Sache sich zu dem Liebesverhältnis bekannte, steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 1, 22 [27/28]; 2, 129 und 3, 18 - beide zu § 154 StGB ergangen; 4, 173; fernerUrteil vom 27. September 1951, 3 StR 629/51, zu § 154 StGB).

    Die Zumutbarkeit der Erfüllung jener Pflicht in so gelagerten Fällen ist von der Rechtsprechung stets bejaht worden (RGSt 72, 20 [23] und 75, 271 [275]; BGH 3 StR 629/51 vom 27. September 1951).

  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 3 StR 20/53
    Zum inneren Tatbestand gehört aber weiter das Wissen des Angeklagten darum, daß er, weil er jene Gefahr durch sein Verhalten heraufbeschworen hatte, verpflichtet war, sie von der Zeugin durch Bekennen der Wahrheit abzuwenden (BGHSt 2, 150 und 3, 82 [89/90]; ferner BGH NJW 1953, 591).
  • BGH, 03.07.1952 - 5 StR 151/52
    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 3 StR 20/53
    Zum inneren Tatbestand gehört aber weiter das Wissen des Angeklagten darum, daß er, weil er jene Gefahr durch sein Verhalten heraufbeschworen hatte, verpflichtet war, sie von der Zeugin durch Bekennen der Wahrheit abzuwenden (BGHSt 2, 150 und 3, 82 [89/90]; ferner BGH NJW 1953, 591).
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 431/51

    Verbrechen - Beihilfe - Meineidsbeihilfe - Beihilfehandlung

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 3 StR 20/53
    Die Annahme, daß er unter diesen Umständen verpflichtet war, die falsche Aussage der Zeugin dadurch zu verhindern, daß er spätestens vor Beginn ihrer Vernehmung zur Sache sich zu dem Liebesverhältnis bekannte, steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 1, 22 [27/28]; 2, 129 und 3, 18 - beide zu § 154 StGB ergangen; 4, 173; fernerUrteil vom 27. September 1951, 3 StR 629/51, zu § 154 StGB).
  • BGH, 10.03.1953 - 1 StR 40/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 3 StR 20/53
    Für die neue Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß der Umstand, daß der Zeugin L. zufolge ihrer späteren Berichtigung die Wohltat des § 158 StPO zugute kommt, für den Angeklagten ausser Betracht zu bleiben hat, weil diese Vorschrift nur auf denjenigen anwendbar ist, der ihre Voraussetzungen erfüllt hat (BGHSt 4, 173 [BGH 10.03.1953 - 1 StR 40/53]).
  • BGH, 09.01.1951 - 4 StR 55/50
    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 3 StR 20/53
    Die Annahme, daß er unter diesen Umständen verpflichtet war, die falsche Aussage der Zeugin dadurch zu verhindern, daß er spätestens vor Beginn ihrer Vernehmung zur Sache sich zu dem Liebesverhältnis bekannte, steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 1, 22 [27/28]; 2, 129 und 3, 18 - beide zu § 154 StGB ergangen; 4, 173; fernerUrteil vom 27. September 1951, 3 StR 629/51, zu § 154 StGB).
  • RG, 30.11.1937 - 1 D 322/37

    1. Wer es unterläßt, eine Gefahr abzuwenden, die er selbst geschaffen hat, wird …

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 3 StR 20/53
    Die Zumutbarkeit der Erfüllung jener Pflicht in so gelagerten Fällen ist von der Rechtsprechung stets bejaht worden (RGSt 72, 20 [23] und 75, 271 [275]; BGH 3 StR 629/51 vom 27. September 1951).
  • RG, 16.09.1940 - 3 D 510/40

    1. Beihilfe zum Zeugenmeineide kann die Partei eines bürgerlichen Rechtsstreites …

    Auszug aus BGH, 08.04.1954 - 3 StR 20/53
    Sie läßt nicht erkennen, ob der Tatrichter beachtet, hat, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Kenntnis dieser Handlungspflicht zum Vorsatz im Sinne des § 59 StGB gehört, während das Reichsgericht den Irrtum über diese Pflicht bei Kenntnis der sie begründenden Tatumstände als einen unbeachtlichen Strafrechtsirrtum ansah (RGSt 74, 283 [286]; 75, 271 [276]).
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