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| BGH, 20.06.1979 - 3 StR 200/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ablehnung einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen fehlender Reue eines leugnenden Angeklagten - Einfluss des Rechtsfehlers auf die Bemessung der Freiheitsstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.07.1977 - 3 StR 226/77
Strafbemessung: Strafschärfende Wertung des Leugnens eines Angeklagten
Auszug aus BGH, 20.06.1979 - 3 StR 200/79
Von einem leugnenden Angeklagten kann Einsicht und Reue füglich nicht erwartet werden; er kann solche Gemütsregungen nicht an den Tag legen, will er seine Verteidigungsposition nicht gefährden (BGH, Beschluß vom 13. Juli 1977 - 3 StR 226/77 - mit Nachweisen).".
- BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80
Unzulässige Berücksichtigung der Verteidigungsstrategie bei Strafzumessung
Nach dieser Begründung kann es sein, daß das Tatgericht rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 1, 105, 106; 1, 342; BGH…, Urt. vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 - bei Holtz MDR 1977, 982 - BGH, Urt. vom 20. Juni 1979 - 3 StR 200/79 - Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 46 Rdn. 29 m.w.N.) dem Angeklagten unter dem Gesichtspunkt der Uneinsichtigkeit (auch) angelastet hat, daß er die von ihm bezogene Verteidigungsposition, er sei in allen Fällen gutgläubig gewesen (UA S. 74), einnahm und aufrecht hielt.
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