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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2011 - 3 StR 201/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12987
BGH, 14.07.2011 - 3 StR 201/11 (https://dejure.org/2011,12987)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2011 - 3 StR 201/11 (https://dejure.org/2011,12987)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 3 StR 201/11 (https://dejure.org/2011,12987)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG aF; § 92a Abs. 1 und 2 Nr. 1 AuslG aF; § 52 StGB; § 53 StGB
    Einschleusen von Ausländern (Förderung mehrerer Taten Dritter durch eine Handlung); Konkurrenzen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen nur einer Beihilfe bei Förderung von rechtlich selbständige Haupttaten mehrerer Ausländer durch eine Beihilfehandlung im Zusammenhang mit einer Straftat zum Einschleusen von Ausländern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2; AuslG § 92a Abs. 1
    Vorliegen nur einer Beihilfe bei Förderung von rechtlich selbständige Haupttaten mehrerer Ausländer durch eine Beihilfehandlung im Zusammenhang mit einer Straftat zum Einschleusen von Ausländern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 221/10

    Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit); Strafzumessung (Aufrechterhalten einer …

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - 3 StR 201/11
    Seine Tathandlungen stehen indes nicht im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander; denn fördert der Täter des Einschleusens von Ausländern rechtlich selbständige Haupttaten mehrerer Ausländer durch eine Beihilfehandlung, so liegt nur eine Beihilfe vor (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 221/10, juris, Rn. 3 mwN).
  • BGH, 10.06.2025 - 6 StR 163/25

    Einschleusen von Ausländern, gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen (sogenannte …

    Fördert eine Handlung - wie hier - gleichzeitig mehrere rechtlich selbständige Taten der unerlaubten Einreise, liegt nach allgemeinen Grundsätzen nicht Tatmehrheit, sondern Tateinheit vor (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 3 StR 201/11 Rn. 2).
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