Rechtsprechung
| BGH, 19.07.2001 - 3 StR 203/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 2 Abs. 3 StGB; § 263 Abs. 3 StGB a.F.
Betrug; Täuschung über die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungsbereitschaft; Stoffgleichheit; Vermögensschaden (Sicherheiten); Milderes Gesetz; Besonders schwerer Fall des Betruges; Gewerbsmäßigkeit - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 263 Abs. 3 a.F.; ; StGB § 263 Abs. 3 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Betrug - Stoffgleichheit - Darlehen - Gewerbsmäßigkeit des Handelns - Einzelstrafe - Schuldspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 1
Stoffgleichheit beim Betrug - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 650
- NStZ-RR 2002, 10
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.02.2001 - 2 StR 509/00
Kein besonders schwerer Fall des Betruges, wenn geringwertige Sache vorliegt
Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 3 StR 203/01
Rn. 6 Bei der Prüfung, ob das neue Recht milder ist als das Tatzeitrecht, hätte das Landgericht zunächst erörtern müssen, ob nach dem früheren Recht überhaupt - nicht benannte - besonders schwere Fälle im Sinne des § 263 Abs. 3 StGB a.F. vorliegen (vgl. BGH, Beschl. vom 28. Februar 2001 - 2 StR 509/00 und vom 10. Mai 2001 - 3 StR 96/01). - BGH, 10.05.2001 - 3 StR 96/01
Besonders schwerer Fall der Untreue (des Betruges); Herbeiführen eines …
Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 3 StR 203/01
Rn. 6 Bei der Prüfung, ob das neue Recht milder ist als das Tatzeitrecht, hätte das Landgericht zunächst erörtern müssen, ob nach dem früheren Recht überhaupt - nicht benannte - besonders schwere Fälle im Sinne des § 263 Abs. 3 StGB a.F. vorliegen (vgl. BGH, Beschl. vom 28. Februar 2001 - 2 StR 509/00 und vom 10. Mai 2001 - 3 StR 96/01). - BGH, 27.06.1989 - 1 StR 266/89
Jugendstrafverfahren: Tatschwergewicht bei mehreren in verschiedenen Altersstufen …
Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 3 StR 203/01
Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns allein reichte unter der Geltung des alten Rechts hierzu regelmäßig nicht aus, vielmehr war eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit anzustellen (vgl. BGHR StGB § 263 III Gesamtwürdigung 1 und 2). - BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87
Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges
Auszug aus BGH, 19.07.2001 - 3 StR 203/01
Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns allein reichte unter der Geltung des alten Rechts hierzu regelmäßig nicht aus, vielmehr war eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit anzustellen (vgl. BGHR StGB § 263 III Gesamtwürdigung 1 und 2).
- BGH, 04.10.2001 - 4 StR 390/01
Milderes Gesetz (Untreue, besonders schwerer Fall, Gesamtwürdigung); Grundsatz …
Maßgebend ist danach, ob nach früherem Recht überhaupt - nicht benannte - besonders schwere Fälle im Sinne des § 266 Abs. 2 StGB a.F. vorliegen (vgl. BGH, Beschluß vom 19. Juli 2001 - 3 StR 203/01 m.w.N.), da anderenfalls § 266 Abs. 1 StGB a.F. als das mildeste Gesetz anzuwenden ist.In die gebotene Gesamtwürdigung aller für die Strafzumessung wesentlichen tat- und täterbezogenen Umstände (…BGHR StGB § 266 Abs. 2 Gesamtwürdigung 1, 2;… vgl. auch BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 2; BGH, Beschluß vom 19. Juli 2001 - 3 StR 203/01) hätte das Landgericht vielmehr die zahlreichen bei der Bemessung der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe angeführten Milderungsgründe (UA 30/31) einbeziehen müssen, die gegen die Annahme eines unbenannten besonders schweren Falles sprechen.
- BGH, 21.05.2004 - 2 StR 84/04
Betrug (Versuch; Vollendung); milderes Recht; rechtsstaatswidrige …
Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns allein reichte unter der Geltung des alten Rechts hierzu regelmäßig nicht aus, vielmehr war eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit vorzunehmen (…BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 1 und 2; BGH, Beschl. vom 19. Juli 2001 - 3 StR 203/01, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2001, 650). - BGH, 21.05.2004 - 2 StR 84/04 Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns allein reichte unter der Geltung des alten Rechts hierzu regelmäßig nicht aus, vielmehr war eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit vorzunehmen (…BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 1 und 2; BGH, Beschl. vom 19. Juli 2001 - 3 StR 203/01, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2001, 650).
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